DWS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 14. Februar 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
DWS-Energy Typ 0 | 847413 |
DWS Global Metals & Mining Typ O |
847412 |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 31. Januar 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
DWS Investment GmbH, Mainzer Landstraße 178-190, D 60327 Frankfurt am Main und, sofern es sich um Luxemburger Fonds
handelt, bei der DWS Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxembourg erhältlich.
Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung von DWS Investments wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert
werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Daten von Dritten stammen, übernimmt DWS Investments für die
Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Daten keine Gewähr, auch wenn DWS Investments nur solche Daten
verwendet, die sie als zuverlässig erachtet.
Die Bruttowertentwicklung (BVI-Methode) berücksichtigt alle auf Fondsebene anfallenden Kosten (z.B. Verwaltungsvergütung), die
Nettowertentwicklung zusätzlich den Ausgabeaufschlag; weitere Kosten können auf Anlegerebene anfallen (z.B. Depotkosten), die
in der Darstellung nicht berücksichtigt werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die
künftige Wertentwicklung.
Nähere steuerliche Informationen enthält der Verkaufsprospekt.
Die ausgegebenen Anteile dieses Fonds dürfen nur in solchen Rechtsordnungen zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in
denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. So dürfen die Anteile dieses Fonds weder innerhalb der USA noch
an oder für Rechnung von US-Staatsbürgern oder in den USA ansässigen US-Personen zum Kauf angeboten oder an diese
verkauft werden.
Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nicht in den USA verbreitet werden. Die Verbreitung und
Veröffentlichung dieses Dokumentes sowie das Angebot oder ein Verkauf der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen
Beschränkungen unterworfen sein.
Anhang – Inhalt des Anschreibens
Verschmelzung des Fonds DWS Energy Typ O auf den Fonds DWS Global Natural
Resources Equity Typ O (bis zum Fusionstag: DWS Global Metals & Mining Typ O) am
14. Februar 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment GmbH hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch
die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment GmbH den Fonds
DWS Energy Typ O (übertragender Fonds) am 14. Februar 2014 auf den Fonds DWS Global Natural
Resources Equity Typ O (übernehmender Fonds) verschmelzen.
Fondsname
WKN/ISIN
DWS Energy Typ O
WKN: ISIN:
847413 DE0008474131
DWS Global Natural Resources Equity Typ O
(bis zum Fusionstag: DWS Global Metals & Mining
Typ O)
WKN: ISIN:
847412 DE0008474123
Anlagepolitik Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach
Einschätzung der Wirtschafts- und
Kapitalmarktlage sowie der weiteren
Börsenaussichten die nach dem InvG und den
Vertragsbedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände.
Mindestens 51% des Wertes des
Sondervermögens müssen in Aktien in- und
ausländischer Unternehmen angelegt werden, bei
denen sich die im letzten Geschäftsbericht
ausgewiesenen Umsatzerlöse oder Gewinne
überwiegend aus Tätigkeiten in nachstehenden
Bereichen ergeben:
– Suche nach und Förderung, Verarbeitung und
Transport von Erdöl, Naturgas oder Kohle. Der
Verarbeitungsbereich soll jedoch nur berücksichtigt
werden, wenn ein nicht unwesentlicher Teil der
verarbeitenden Primärenergieträger selbst erzeugt
bzw. gefördert wird,
– Bau und Betrieb von Anlagen zur Suche nach
oder Förderung von Erdöl, Naturgas oder Kohle,
Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach
Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage
sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem
InvG und den Vertragsbedingungen zugelassenen
Vermögensgegenstände.
1. Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens
müssen in Aktien von Unternehmen angelegt werden,
bei denen sich die im letzten Geschäftsbericht
ausgewiesenen Umsatzerlöse oder Gewinne
überwiegend aus Tätigkeiten im Rohstoffsektor
ergeben. Dies umfasst die weltweite Exploration,
Erschließung, Raffinerie, Erzeugung und Vermarktung
von Rohstoffen und deren Nebenprodukten.
Normalerweise setzt sich der Fonds aus Anlagen von
40 bis 80 Emittenten aus Industrie- und
Schwellenländern zusammen, wobei diese Anzahl je
nach Marktbedingungen variieren kann. Als
Schwellenländer werden alle diejenigen Länder
angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage vom
Internationalen Währungsfonds, von der Weltbank oder
der International Finance Corporation (IFC) als nicht
– Erzeugung und Verteilung von elektrischem
Strom,
– Produktion energieerzeugender oder energiesparender
Anlagen (Maschinen, Apparate,
Instrumente) einschließlich Kraftwerksbau oder
Anlagenbau für alternative Energieträger.
Sofern der genannte Geschäftsbericht die
erforderliche Aufgliederung der Umsatzerlöse oder
Gewinne nicht enthält, kann die Gesellschaft sich
durch andere geeignete Unterlagen des
Ausstellers Gewissheit über die vorerwähnten
Erwerbsvoraussetzungen verschaffen.
Ergibt sich aus nachfolgenden Geschäftsberichten
oder anderen geeigneten Unterlagen des
Ausstellers, dass den vorgenannten Erfordernissen
nicht mehr entsprochen wird, sind die Wertpapiere
Interesse wahrend innerhalb angemessener Frist
zu veräußern.
Bis zu 20% des Wertes des Sondervermögens
können in verzinslichen Wertpapieren angelegt
werden. Schuldscheindarlehen sind auf die für
verzinsliche Wertpapiere geltende Anlagegrenze
anzurechnen. Wandelschuldverschreibungen und
Optionsanleihen gelten nicht als verzinsliche
Wertpapiere in diesem Sinne.
Je bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens
dürfen in Geldmarktinstrumenten und
Bankguthaben angelegt werden.
Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des
Sondervermögens in Anteilen an anderen
Sondervermögen (Investmentanteile) investieren.
Dabei darf der über 5% des Wertes des
Sondervermögens hinausgehende Teil an
Investmentanteilen nur aus Geldmarktfondsanteilen
bestehen.
entwickelte Industrieländer betrachtet werden.Der
Fondsmanager ist bestrebt, in unterbewertete Anlagen
mit guten Wertsteigerungsaussichten zu investieren.
Die in Pension genommenen Wertpapiere sind auf die
Anlagegrenzen des § 60 Abs. 1 und 2 InvG
anzurechnen. Die Anlage in den vorstehenden
Wertpapieren kann auch durch Global Depository
Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und
Märkten notiert sind, sowie durch von internationalen
Finanzinstituten mit Spitzen-Rating ausgegebene
American Depository Receipts (ADR) erfolgen.
2. Bis zu 20% des Wertes des Sondervermögens
können in verzinslichen Wertpapieren angelegt werden.
Schuldscheindarlehen sind auf die für verzinsliche
Wertpapiere geltende Anlagegrenze anzurechnen.
Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen
gelten nicht als verzinsliche Wertpapiere im Sinne von
Satz 1.
3. Derivate, die sich auf verzinsliche Wertpapiere
beziehen und nicht der Absicherung dienen, sind mit
ihrem anzurechnenden Wert im Sinne der DerivateV
auf die Grenze nach Absatz 3 anzurechnen.
4. Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens
können in alle übrigen Wertpapiere nach § 24 Nr. 1
angelegt werden.
5. Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens
dürfen in Geldmarktinstrumenten angelegt werden.
Eine Beschränkung hinsichtlich der gemäß § 6 der
„Allgemeinen Vertragsbedingungen“ erwerbbaren
Geldmarktinstrumente wird nicht vorgenommen. Die in
Pension genommenen Geldmarktinstrumente sind auf
die Anlagegrenzen des § 60 Abs. 1 und 2 InvG
anzurechnen.
6. Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens
dürfen in Bankguthaben nach Maßgabe des § 7 Satz 1
der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ gehalten
werden.
7. Bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens
dürfen in alle zulässigen Investmentanteile nach
Maßgabe des § 8 Nr. 1 der Allgemeinen
Vertragsbedingungen angelegt werden. Der über 5%
des Wertes des Sondervermögens hinausgehende Teil
an Investmentanteilen darf nur aus
Geldmarktfondsanteilen bestehen. Die in Pension
genommenen Investmentanteile sind auf die
Anlagegrenzen des §§ 61 und 64 Absatz 3 InvG
anzurechnen.
Ertragsverwendung Ausschüttung Ausschüttung
Verwaltungsvergütung/
Kostenpauschale/
Service Fee
Kostenpauschale:
1,70% p.a.
Kostenpauschale:
1,70% p.a.
Fondswährung EUR EUR
Erfolgsabhängige Vergütung Keine erfolgsabhängige Vergütung Keine erfolgsabhängige Vergütung
Anlegerprofil risikoorientiert risikoorientiert
Ausgabeaufschlag 0% 0%
Rücknahmeabschlag 0% 0%
Garantie Nein Nein
Geschäftsjahr 01.10. – 30.09. 01.10. – 30.09.
Fondsdomizil Deutschland Deutschland
Vertriebsländer Deutschland, Frankreich Deutschland
DWS Investment GmbH geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral
auf die Wertentwicklung im übernehmenden Fonds auswirkt.
Die Verschmelzung beider Fonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es
kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft erlischt am
07. Februar 2014. Bis zum 07. Februar 2014 sind die Anleger des übertragenden Fonds und des
übernehmenden Fonds berechtigt die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das
Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft
erlischt am 07. Februar 2014. Orders, die am 07. Februar 2014 bis zum Orderannahmeschluss eingehen,
werden noch berücksichtigt. Die Verschmelzung erfolgt am 14. Februar 2014.
Alternativ können die Anleger des übertragenden Fonds ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des
DWS Invest New Resources (ISIN: LU0237015291) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze
befolgt und von der DWS Investment S.A. verwaltet wird.
Alternativ können die Anleger des übernehmenden Fonds ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des
DWS Invest Gold and Precious Metals Equities (ISIN: LU0363470401) umtauschen, der vergleichbare
Anlagegrundsätze befolgt und von der DWS Investment S.A. verwaltet wird.
Für steuerliche Zwecke führt der Umtausch beim Anleger zu einem Veräußerungs- bzw.
Anschaffungsvorgang. Das Angebot des kostenlosen Umtauschs erlischt am 07. Februar 2014. Die an
diesem Tag bis zum Orderannahmeschluss eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.
Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos
eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fondsverschmelzung zur Verfügung gestellt.
Diesen Prüfungsbericht können Sie unter folgender Adresse beantragen:
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstrasse 178-190
60327 Frankfurt am Main
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Global Natural Resources
Equity Typ O liegt für die Anleger des übertragenden Fonds diesem Informationsschreiben bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer
Fondsverschmelzung bzw. einer Annahme eines Umtauschangebots von einem Angehörigen der
steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH