Das Investment: „Vermittler sollen sich an kartellähnliche Absprachen von Dritten halten“

sjb_werbung_das_investment_300_200Das Provisionsabgabeverbot besteht derzeit eigentlich nur noch auf dem Papier. Durch die jüngsten Entwürfe des Finanzministeriums zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dürfte es nun gänzlich abgeschafft werden.

Zu Recht? DAS INVESTMENT.com befragte Vertreter von Versicherer- und Vermittlerverbänden.

Ralf Werner Barth, Vorstand der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) macht den Anfang.

DAS INVESTMENT.com: Das Provisionsabgabeverbot ist praktisch schon tot. Er besteht zwar auf dem Papier, die Verstöße werden aber von der Bafin nicht verfolgt. Ist eine Abschaffung vor diesem Hintergrund nicht ein logischer Schritt?

Barth: Ja, es ist es ein logischer und längst überfälliger Schritt zu mehr unternehmerischer Freiheit.

Was war der Sinn des Provisionsabgabeverbots? Wozu wurde er eingeführt und wie trug er zum Verbraucherschutz bei?

Ralf Werner Barth: Mit Erlass des Provisionsabgabeverbots per Anordnung vom 14. August 1923 (VerAfP 1924, S. 22), novelliert durch Anordnung am 8. März 1934 für die Lebensversicherung und dann auch am 5. Juni 1934 für die Krankenversicherung hat das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung das Ziel verfolgt, einen Missstand für die Versichertengemeinschaft zu vermeiden. Der Missstand wird auch heute noch darin gesehen, dass Versicherungsvermittler durch Provisionsabgaben an Versicherungsnehmer veranlasst werden, immer höhere Provisionsforderungen zu stellen. Dies könnte zur Folge haben, dass das allgemeine Prämienniveau steigt.

Benachteiligt das Provisionsabgabeverbot die Versicherungsvermittler, weil er für Versicherungen, nicht aber Fonds und Finanzprodukte gilt?

Barth: Das Provisionsabgabeverbot beeinträchtigt die Versicherungsvermittler, weil sie nicht wie freie Vermittler agieren können, sondern sich an kartellähnliche Absprachen von Dritten (Produktgebern) halten sollen.

Von: Svetlana Kerschner

Quelle: DAS INVESTMENT.

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