Auflösung eines Hauck & Aufhäuser Fonds

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FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Wir informieren Sie darüber, dass folgender Fonds zum 15. Mai 2013 liquidiert wurde. Dies bedeutet, dass der Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.

Fondsname WKN ISIN VCH Africa B HAFX5C LU0563445195


Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des Fonds hat über die FFB bereits stattgefunden. Die Liquidationserlöse werden den jeweiligen Referenzbankverbindungen der Kunden gutgeschrieben. Allen Kunden, die zum Zeitpunkt der Liquidation ein FFB-Fondsdepot:plus eingerichtet haben, werden wir den Liquidationserlös auf dem Abwicklungskonto gutschreiben. Kunden, die Pläne oder Bestände in dem Fonds haben, werden durch uns sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihres Planes informiert. Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preisund Leistungsverzeichnis.

Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Frankfurt am Main 17. Mai 2013

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Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
21, avenue de la Liberté
L-1931 Luxembourg
R.C.S. Luxembourg B 31 093

MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES VCH

ISIN: LU0563445195
ISIN: LU0563445278
ISIN: LU0563445351

Die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., Verwaltungsgesellschaft des VCH, einem Fonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, hat beschlossen, den oben genannten Fonds mit Wirkung zum 15. Mai 2013 aufzulösen.

Die Liquidation des Fondsvermögens erfolgt über die Verwaltungsgesellschaft und erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen. Die Ausgabe von Anteilen wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Rücknahmen können bis zum 10. Mai 2013, 12:00 Uhr Luxemburger Zeit, eingereicht werden. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Liquidationskosten abgerechnet. Die voraussichtlichen Liquidationskosten werden bereits vor dem Auflösungszeitpunkt bei der Berechnung des Anteilwertes berücksichtigt sowie sämtliche erforderlichen sonstigen Kostenabgrenzungen vorgenommen, Forderungen eingezogen und Verbindlichkeiten getilgt.

Liquidationserlöse, die zum Abschluss des Liquidationsverfahrens von den Anteilinhabern nicht eingefordert worden sind, werden von der Depotbank für Rechnung der berechtigten Anteilinhaber bei der „Caisse de Consignations“ in Luxemburg hinterlegt, wo diese Beträge verfallen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist dort angefordert werden.

Luxemburg, im Mai 2013

Der Vorstand der
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

 

 

 

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