Änderung der Vertragsbedingungen bei Alceda Fonds

teaser_logo_ffb_300_2001.pngWir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
AC – Risk Parity 7 Fund EUR A A0M2SJ GB0002771722
AC – Risk Parity 7 Fund EUR B A0NH4J GB0002771615
AC-Stat.Val.Mkt.Neutr.12V EO A A0Q578 GB0002771615
AC – Risk Parity 12 Fund EUR B A0RNQ5 GB0002771615
AC – Risk Parity 7 Fund EUR D A1JK6G GB0002771615
AC – Risk Parity 12 Fund EUR D A1JK6N GB0002771615
AC – Risk Parity 17 Fund EUR B A1JT8C GB0002771615
AC – Risk Parity 17 Fund EUR D A1JT8E GB0002771615

 

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

Alceda Fund Management S.A.
(Société anonyme)
Gesellschaftssitz: 5, Heienhaff, L- 1736 Senningerberg
R.C.S. Luxemburg: B 123.356
(die “Verwaltungsgesellschaft”)
Mitteilung an die Anteilinhaber
der Teilfonds
AC – Risk Parity 7 Fund
AC – Risk Parity 12 Fund
AC – Risk Parity 17 Fund
(die “Teilfonds”)
des
AC (der “Fonds”)
___________________________________________________________________
Die Anteilinhaber werden hiermit über Nachfolgendes informiert:
I. Aufgrund der Beendigung der Geschäftstätigkeit der HSBC Trinkaus & Burkhardt
(International) S.A. als Depotbank und Zahlstelle sowie der HSBC Trinkaus Investment
Managers SA als Zentralverwaltungsstelle des Fonds hat der Verwaltungsrat der
Verwaltungsgesellschaft des Fonds die nachfolgenden Entscheidungen getroffen:
1. die The Bank of New York Mellon (Luxembourg) S.A., mit Gesellschaftssitz in 2-4,
Rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg als
Nachfolgerin der HSBC Trinkaus Investment Managers SA, mit Gesellschaftssitz 8, rue
Lou Hemmer, L-1748 Findel-Golf, Großherzogtum Luxemburg, in ihrer Funktion als
Zentralverwaltungsstelle des Fonds mit Wirkung zum 14. März 2014 (das
“Übertragungsdatum”) zu ernennen.
– ein neuer Zentralverwaltungsvertrag wird zwischen der Verwaltungsgesellschaft und
der The Bank of New York Mellon (Luxembourg) S.A. abgeschlossen, welcher zur
Einsichtnahme am Gesellschaftssitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich sein wird;
2. die The Bank of New York Mellon (Luxembourg) S.A., mit Gesellschaftssitz in 2-4,
Rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg als
Nachfolgerin der European Fund Administration S.A., mit Gesellschaftssitz 2, rue
d‘Alsace, L-1017 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, in ihrer Funktion als
Register- und Transferstelle des Fonds mit Wirkung zum 14. März 2014 zu ernennen.
– ein neuer Register- und Transferstellenvertrag wird zwischen der
Verwaltungsgesellschaft und der The Bank of New York Mellon (Luxembourg) S.A.
abgeschlossen, welcher zur Einsichtnahme am Gesellschaftssitz der
Verwaltungsgesellschaft erhältlich sein wird;
3. die The Bank of New York Mellon (Luxembourg) S.A., mit Gesellschaftssitz in 2-4,
Rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg, als
Nachfolgerin der HSBC Trinkaus & Burkhardt (International) S.A., mit Gesellschaftssitz in
8, rue Lou Hemmer, L-1748 Findel-Golf, Großherzogtum Luxemburg, in ihrer Funktion
als Depotbank und Luxemburger Zahlstelle des Fonds mit Wirkung zum 14. März 2014
zu ernennen.
– ein neuer Depotbank- und Zahlstellenvertrag wird zwischen der
Verwaltungsgesellschaft und der The Bank of New York Mellon (Luxembourg) S.A.
abgeschlossen, welche zur Einsichtnahme am Gesellschaftssitz der
Verwaltungsgesellschaft erhältlich sein werden.
II. Kosten im Zusammenhang mit der Migration werden vom Fonds getragen.
III. Im Rahmen der Übertragung ändert sich die Gebührenstruktur wie nachfolgend
beschrieben:

bis zum 14. März 2014 ab dem 14. März 2014
Depotbankvergütung bis zu 0,04% p.a.; Depotbankvergütung bis zu 0,02% p.a.; Mindestvergütung EUR 20.000,- p.a.
Zentralverwaltungsvergütung 0,228% p.a.; Administrationsvergütung 0,228% p.a.;
Register- und Transferstellenvergütung EUR 6.000,- Grundgebühr je Teilfonds. Zusätzlich EUR 500,- pro Anteilsklasse sowie EUR 100,- pro Registerkonto. Zuzüglich Transaktionskosten Register- und Transferstellenvergütung EUR 100,- per Registerkonto zuzüglich EUR 15,- pro Transaktion

IV. Die Anlagepolitik der Teilfonds wird dahingehend geändert, dass in
Ausnahmesituationen zeitlich begrenzt Short-Positionen zur vorübergehenden
Reduktion der Netto-Long-Position in den Assetklassen Aktien und Bonds
eingenommen werden können (bisher umfasste diese Möglichkeit lediglich
Aktienpositionen). Bei den in Folge dieser Änderung gehandelten Kontrakten handelt es
sich um Futures auf den Eurostoxx 50, den S&P 500, die deutschen Bunds und die 10
jährigen US Treasuries (bisher lediglich auf den Eurostoxx 50).
V. Mit Wirkung zum Übertragungsdatum werden sämtliche ausgegebenen
Inhaberanteile in Namensanteile umgewandelt.
VI. Die Anteilinhaber des Fonds können ihre Anteile ohne Entstehung von
zusätzlichen Kosten bis zum 12. März 2014 17:00 Uhr (MEZ), zurückgeben, wenn sie
mit den unter Punkt II. genannten Änderungen nicht einverstanden sind.
Alle Änderungen werden im Verkaufsprospekt des Fonds mit Datum März 2014
widergespiegelt, welcher ab dem 14. März 2014 für Anteilinhaber kostenlos am
Gesellschaftssitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich sein wird.
Luxemburg, 12. Februar 2014
Für den Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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