Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
HAIG Select Formel 50 A | A0HMAX | LU0234006269 |
HAIG Select Formel 50 B | 988699 | LU0090344390 |
Detaillierte Informationen zu diesem Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger.
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS
HAIG SELECT
MIT DEM TEILFONDS
HAIG SELECT FORMEL 50
ANTEILKLASSE A ISIN/LU0234006269
ANTEILKLASSE B ISIN/LU0090344390
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens HAIG Select folgende Änderungen beschlossen:
1. Die Anlagepolitik des o.g. Teilfonds wird wie folgt geändert: „Um dieses Anlageziel zu erreichen investiert der Teilfonds unter Berücksichtigung von Artikel 4 des Verwaltungsreglements, dem Grundsatz der Risikostreuung folgend, überwiegend weltweit in Anteile an Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds, börsengehandelte Indexfonds (sog. Exchange Traded Funds – ETF) sowie Partizipationszertifikate (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist – „geregelte Märkte“ – amtlich notiert oder gehandelt werden), welche die Wertentwicklung von Aktien und Aktienindizes, Zinsen und Devisen oder anderen erlaubten Basiswerten nachbilden. Daneben kann der Teilfonds in Wertpapiere (wie z.B. Aktien, Renten) und Geldmarktinstrumente entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungs-reglements anlegen. Bis zu 30% des Fondsvermögens kann das Fondsvermögen auch in Zertifikate, welche die Wertentwicklung von Basiswerten aus dem Edelmetall- und Rohstoffsektor 1:1 wiedergeben und die an Börsen oder auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist – “geregelte Märkte” – amtlich notiert oder gehandelt werden, nachbilden und bei denen physische Lieferung ausgeschlossen ist, investieren“.
2. Der Name des o.g. Teilfonds wird zukünftig auf „HAIG Select Multi Asset“ lauten.
3. Im Zuge der Änderung der Anlagepolitik wird zur Überwachung des Gesamtrisikos das Global Exposure zukünftig mittels eines absoluten Value-at-Risk Ansatzes berechnet.
Diese Änderungen treten mit Wirkung zum 28. August 2015 in Kraft.
Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes bis zum 27. August 2015 zu beantragen.
Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Munsbach, im 27. Juli 2015
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.