Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Warburg Fonds

ffb_300_200.jpg Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgendem Fonds:

Fondsname WKN ISIN
MPF Global Fonds-Warburg 515386 DE0005153860

Detaillierte Informationen zu diesem Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.


Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

 

 

WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Hamburg
Änderung der Besonderen Anlagebedingungen
für das Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
MPF Global Fonds-Warburg
(ISIN DE0005153860 // WKN 515386)
Die Warburg Invest teilt mit, dass die Besonderen Anlagebedingungen des MPF Global Fonds-
Warburg dahingehend geändert werden, dass keine Wertpapier-Darlehensgeschäfte gemäß § 13
der Allgemeinen Anlagebedingungen abgeschlossen werden. Dementsprechend wurde auch die
Kostenklausel in § 8 Abs. 1 b) angepasst.
§ 2 der Besonderen Anlagebedingungen lautet wie folgt:
„Wertpapier-Darlehensgeschäfte gemäß § 13 AABen werden nicht abgeschlossen.“
§ 8 Abs. 1 b) der Besonderen Anlagebedingungen lautet dann wie folgt:
„Die Gesellschaft kann in den Fällen, in denen für das OGAW-Sondervermögen gerichtlich
oder außergerichtlich streitige Ansprüche durchgesetzt werden, eine Vergütung von bis zu
15 % der für das OGAW-Sondervermögen – nach Abzug und Ausgleich der aus diesem
Verfahren für das OGAW-Sondervermögen entstandenen Kosten – vereinnahmten Beträge
berechnen.
Die Gesellschaft erhält für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von
Wertpapierpensionsgeschäften für Rechnung des OGAW-Sondervermögens eine pauschale
Vergütung in Höhe von bis zu 15 % der Erträge aus diesen Geschäften. Die im
Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von solchen Geschäften
entstandenen Kosten einschließlich der an Dritte zu zahlenden Vergütungen trägt die
Gesellschaft.“
Die Änderung tritt zum 12. September 2014 in Kraft.
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Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen
Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen
erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT
MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.
Hamburg, im Juni 2014
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
– Die Geschäftsführung –

 

 

 

 

Siehe auch

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