Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgendem Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
MVB Union Global Plus | 975788 | DE0009757880 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Information an die Anlegerinnen und Anleger
des Fonds mit der Bezeichnung MVB Union Global Plus (ISIN DE0009757880)
Änderung der Anlagebedingungen
Um das Fondskonzept zukunftsfähiger gestalten zu können, hat sich die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds MVB Union Global Plus entschlossen, den Fonds zum 1. September 2015 von einem Gemischten Sondervermögen auf ein sogenanntes OGAW-Sondervermögen umzustellen und gleichzeitig die strategische Ausrichtung des Fonds zu ändern.
OGAW ist die Abkürzung für Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und bezieht sich auf eine Investmentrichtlinie der Europäischen Union.
Was ändert sich für Sie?
Bei der Umstellung von einem Gemischten Sondervermögen auf ein OGAW-Sondervermögen müssen die Anlagebedingungen des Fonds entsprechend angepasst werden. Das bedeutet konkret, dass die Möglichkeiten der Anlage künftig eingeschränkt sind: Ab dem 1. September 2015 kann der Fonds nicht mehr in Gemischte und Sonstige Sondervermögen investieren und das Halten von Immobilienfonds ist nicht mehr erlaubt. Diese Möglichkeiten der Anlage wurden bisher nicht genutzt.
Der Fonds wird wie bisher in ausgewählte internationale Aktien mit nachhaltiger Wertorientierung (Substanzwerte) investieren. Die betreffenden Unternehmen unterliegen einem klar definierten Anforderungskatalog. Wichtige Kriterien für die gezielte Einzeltitelauswahl sind dabei die Unternehmensbewertung, die tendenziell geringere Schwankungsintensität und ein konstantes Umsatzsowie Gewinnwachstum.
Im Zuge der Neuausrichtung wird eine Trendstrategie eingeführt, wodurch das vorhandene Aktienmarktrisiko bei fallenden Aktienmärkten durch eine Regelbindung teilweise erheblich reduziert werden soll. Eine Garantie hierfür bzw. für einen Kapitalerhalt ist damit jedoch nicht verbunden. Die Ergänzung der Trendstrategie zieht eine Erhöhung der maximalen Verwaltungsvergütung nach sich.
Diese wird von 1,50 % p.a. auf 2,0 % p.a. erhöht, die derzeit tatsächlich vereinnahmte Verwaltungsvergütung bleibt jedoch unverändert bei 1,20% p.a. Darüber hinaus wird sich der Fondsname in MVB TrendStrategie: Value
ändern, um das neue Anlagekonzept auch im Rahmen der Namensgebung zu verdeutlichen.
Welche Möglichkeiten haben Sie?
? Wenn Sie mit den geänderten Anlagebedingungen einverstanden sind, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
? Wenn Ihnen die neuen Bedingungen nicht zusagen, können Sie die Fondanteile verkaufen.
Reichen Sie dazu bitte einen entsprechenden Auftrag über Ihr Online-Depot oder über Ihren Bankberater bei uns ein. Für den Verkauf fallen keine Kosten an.
Bei Fragen zu den neuen Bedingungen bitten wir Sie, mit Ihrem Bankberater zu sprechen. Er klärt Ihre offenen Fragen und berät Sie gern.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns auch weiterhin Ihr Vertrauen schenken!
Rechtlicher Hinweis: Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu den oben genannten Änderungen finden Sie in den rechtlichen Hinweisen unter www.unioninvestment.
de/privatkunden. Informationen zu den Chancen und Risiken des Fonds entnehmen Sie bitte dem gültigen Verkaufsprospekt, den Anlagebedingungen, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie den Jahres- bzw. Halbjahresberichten. Diese erhalten Sie kostenlos in deutscher Sprache bei Ihrer Bank, im Internet unter www.union-investment.de oder auf Wunsch auch über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG.
Die gesetzlichen Regelungen zum Gemischten Sondervermögen sind beschrieben in den §§ 218 ff KAGB und das OGAW-Sondervermögen in den §§ 192 ff KAGB.
Die geplante Änderung der Anlagebedingungen auf ein OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.
Bei Fragen sind wir gern für Sie da. Rufen Sie uns einfach an! Sie erreichen uns montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr.
Union Investment Privatfonds GmbH
Geschäftsführung