Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
smart-invest global – CANIS P | A0NJYU | LU0357799815 |
smart-invest global – ALTERNATIVE C | A0X9FZ | LU0442687520 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Axxion S.A.
15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg B 82 112
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES
„smart-invest global – CANIS“
Anteilklasse P (ISIN: LU0357799815)
Anteilklasse C (ISIN: LU0442687520)
Wir möchten die Anteilinhaber hiermit über die folgenden Änderungen informieren, die am 01. Mai 2014 in Kraft treten
werden:
1. Es wurde klargestellt, dass die Ausgabe sowie die Rücknahme und der Umtausch der Anteile nicht über die
Depotbank sondern u.a. durch die Register- und Transferstelle bzw. ggf. über die jeweilige depotführende Stelle
des Investors erfolgen.
2. Die Vorschriften des CSSF Rundschreibens 13/559 im Rahmen des Einsatzes von Techniken zur effizienten
Portfolioverwaltung wurden im Verkaufsprospekt umgesetzt.
3. Fortan wird gemäß der CSSF Verordnung 10-04 erlaubt, dass unter Beachtung des Grundsatzes der
bestmöglichen Ausführung (Best-Execution) die Verwaltungsgesellschaft oder ein von ihr beauftragter Dienstleister
Provisionen zahlen oder erhalten bzw. geldwerte Vorteile (Soft-Commissions) gewähren oder annehmen kann,
sofern dies die Qualität der betreffenden Dienstleistung verbessert und im besten Interesse des Fonds den
Anlegern zu Gute kommt. Soft-Commissions können u.a. Vereinbarungen über Brokerresearch, Markt- und
Finanzanalysen, Rabatte o.Ä. sein, welche im Jahresbericht offengelegt werden. Etwaige Broker-Provisionen auf
Portfoliotransaktionen des Fonds, werden ausschließlich an Broker-Dealer, welche juristische Personen und keine
natürlichen Personen sind, gezahlt.
4. Es wurde klargestellt, dass Transaktionen in nicht notierten Wertpapieren mit bis zu EUR 300,- pro Transaktion
durch die Depotbank abgerechnet werden. Für die Abwicklung von Transaktionen anhand von Namenszertifikaten
werden durch die Depotbank zusätzlich bis zu EUR 200,- berechnet.
5. Es wurde klargestellt, dass alle nicht auf die jeweilige Teilfondswährung lautenden Vermögenswerte zum letzten
Devisenmittelkurs in diese Teilfondswährung umgerechnet werden.
6. Der jeweilige Teilfonds trägt anteilig Gerichtskosten, Kosten für die Risikobemessung sowie Kosten für die
Erstellung der Mehrwertsteuererklärung.
7. Die Risikomanagementmethode des Teilfonds wurde dahingehend aktualisiert, dass der commitment approach –
Ansatz zur Anwendung kommt.
8. Innerhalb des Teilfonds wurde die Höhe der Mindestzeichnungssumme für die Anteilsklassen P und C jeweils auf
EUR 75,- festgesetzt.
Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30
Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt und
die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und
Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im April 2014 / Der Verwaltungsrat / Axxion S.A.