Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname WKN ISIN ALL-IN-ONE MK Dachfonds 978972 DE0009789727
Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Frankfurt am Main 27. Dezember 2012
_________________________________________________________________
An alle Anteilinhaber des
ALL-IN-ONE AMI
Ihr Gesprächspartner AmpegaGerling Investment
Durchwahl -799
Ihr Schreiben, Ihr Zeichen Ort, Datum Köln, 20.12.2012
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen des Sondervermögens ALL-IN-ONE AMI (ISIN: DE0009789727)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die AmpegaGerling Investment GmbH hat beschlossen, die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) für das Sondervermögen ALL-IN-ONE AMI (ISIN: DE0009789727) zu ändern. Hierdurch wird das Anlagespektrum des Fonds erheblich erweitert. Zusätzlich zu grammatikalischen Anpassungen und transparenteren Ausführungen der Besonderen Vertragsbedingungen treten nachfolgend dargestellte Änderungen mit Wirkung zum 01.04.2013 in Kraft:
1. Die Präambel wurde redaktionell angepasst.
2. Die Liste der Vermögensgegenstände in § 1 BVB wurde erweitert. Das Sondervermögen darf nunmehr auch in Wertpapiere und sonstige Anlageinstrumente investieren.
3. In § 2 BVB wurden Anlagegrenzen für die neuen Investitionsmöglichkeiten aufgenommen.
4. § 4 BVB wurde redaktionell angepasst und die Ausgestaltungsmerkmale der Anteilklassen erweitert.
5. § 6 Nr. 3 BVB wurde redaktionell geändert.
6. In § 8 Nr. 4 BVB wurde die Regelung auf die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst, so dass die Ausschüttung jährlich innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres erfolgen kann. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat diese Änderungen mit Bescheid vom 28.11.2012 genehmigt. Weitere Informationen zu den Änderungen der Besonderen Vertragsbedingungen finden Sie
ebenfalls auf unserer Internetseite sowie in der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
________________________________________________________________
Sofern Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben Sie als Anleger die Möglichkeit, einmalig und kostenfrei in jeden anderen Fonds der AmpegaGerling- Produktpalette zu wechseln oder Ihre Anteile zurückzugeben. Dieses Umtauschangebot gilt bis einschließlich 26.03.2013. Maßgeblich ist der Orderschluss Ihrer depotführenden Stelle. Wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermittler oder Ihre depotführende Bank.
Für Fragen zu dem Sondervermögen und der Änderung der Vertragsbedingungen des Fonds stehen wir Ihnen gerne unter 0221 – 790 799 799 zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
AmpegaGerling Investment GmbH