Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname WKN ISIN, Lacuna – Adamant Global Medtech A0Q8LU LU0385207252
Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
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StarCap SICAV
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
R.C.S. Luxemburg B-72359
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 42a Absatz 3 InvG den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Mitteilung an die Anleger des Teilfonds
StarCap SICAV German Masters
WKN 926 432; ISIN LU0105752140
Die Anleger der StarCap SICAV German Masters werden hiermit unterrichtet, dass der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft StarCap SICAV im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen aus geschäftsstrategischen Gründen beschlossen hat, den Teilfonds StarCap SICAV German Masters („übertragender Fonds“) in den neu zu gründenden Mono Fonds German Masters Select („übernehmender Fonds“) mit Wirkung zum 1. Januar 2013 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung (28. Dezember 2012) zu verschmelzen. Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des übertragenden und übernehmenden Fonds stellen sich wie folgt dar:
Übertragender Fonds Übernehmender Fonds
Anlageziele:
Der Teilfonds strebt eine Anlage in Aktienfonds und gemischte Wertpapierfonds, die von unabhängigen Vermögensverwaltern beraten oder betreut werden und die im Fondsmanagement bereits herausragende Ergebnisse erzielt haben, an.
Anlageziele:
Der Fonds strebt eine Anlage in Aktienfonds, Rentenfonds und gemischte Wertpapierfonds, die von unabhängigen Vermögensverwaltern beraten oder betreut werden und die im Fondsmanagement bereits herausragende Ergebnisse erzielt haben, an.
Anlagepolitik:
Zur Erreichung der Anlageziele wird das Teilfondsvermögen überwiegend in Aktienfonds und gemischte Wertpapierfonds investiert. Der Anlageschwerpunkt soll dabei auf Investmentfonds deutscher Vermögensverwalter liegen. Die Mehrzahl dieser Zielfonds muss unter dem Recht eines der EU-Staaten oder der Schweiz aufgelegt worden sein. Der Teilfonds wird keine Anteile an Investmentfonds erwerben, deren Anlagepolitik ihrerseits die Anlage in anderen Investmentfonds, Venture Capital oder Futures zum Ziel hat. Des Weiteren ist für den Teilfonds der Erwerb von Optionenfonds nicht zulässig. Die Anlage in flüssigen Mitteln ist auf bis zu 49% des Netto-Teilfondsvermögens beschränkt. Der Forderungsanteil gemäß Artikel 6, Ziffer 7 der EU-Richtlinie 2003/48/EG vom 3. Juni 2003, welcher beispielsweise aus Anlagen in Staatspapieren, Anleihen, Schuldverschreibungen und OGAW oder OGA resultiert, darf 25% des Teilfondsvermögens nicht übersteigen.
Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind zusammen mit der Investition in
– offene, regulierte Immobilien- und Hedgefonds,
– nicht richtlinienkonforme, regulierte Rohstofffonds,
– Delta-1 Zertifikate auf Rohstoffe, Edelmetalle, Hedgefonds und Immobilien sowie auf Rohstoff-, Hedgefonds- und Immobilienindices,
– offene ETFs auf Edelmetalle, auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt.
Anlagepolitik:
Der Fonds investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung ausschließlich in Anteile an EU richtlinienkonformen Investmentfonds mit Vertriebszulassung in Deutschland (UCITS) sowie bis zu 30% seines Vermögens in nicht EU richtlinienkonforme Investmentfonds. Für alle vorgenannten Fonds ist eine Vertriebszulassung in Deutschland Voraussetzung. Maßgebend dabei ist die aktuelle Veröffentlichung auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de). Unter Beachtung der obigen Grundsätze investiert der Fonds vorwiegend in Aktienfonds, Rentenfonds und gemischte Wertpapierfonds. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto- Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie den weiteren o.g. genannten Anlagegrenzen abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von den o.g. genannten Anlageschwerpunkten abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel die Anlageschwerpunkte insgesamt eingehalten werden. Regulierte Dach-Hedgefonds, offene regulierte Immobilienfonds sowie nicht richtlinienkonforme, regulierte Rohstofffonds, die nach dem deutschen Investmentgesetz errichtet wurden oder in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen wurden, zusammen mit Investments aus Art. 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglement, können insgesamt bis zu einer Höhe von 10% des Netto-Fondsvermögens erworben werden. Single-Hedgefonds werden für den Fonds nicht erworben.
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Gebühr bis 31. Dezember 2012
Gebühr ab dem 1. Januar 2013
Verwaltungsgesellschaft:
Bis zu 1,25% p.a. Bis zu 0,09% p.a. zzgl. Einer Monatspauschale von bis zu 500,- Euro Anlageberatung: In der Verwaltungsvergütung enthalten, Bis zu 0,75% p.a.
Depotbank: Bis zu 0,08% p.a. Dabei fällt eine Mindestgebühr an, deren Höhe sich folgendermaßen berechnet: Bei der Berechnung der Mindestvergütung wird die Gesamt-summe aller Netto-Fondsvermögen der von der StarCapital S.A. verwalteten Fonds („Fondsvolumen“) herangezogen. Für jeden Teilfonds bzw. Mono-Fonds wird eine Mindestvergütung in Höhe von 15.000,- Euro p.a. erhoben. Mindestvergütung aller von der StarCapital S.A. verwalteten Fonds ergibt sich somit aus der Multiplikation des genannten Betrages mit der gesamten Anzahl der Teilfonds bzw. Monofonds. Um eine Gleichbehandlung der Anleger der verschienenden Teilfonds der von der StarCapital S.A. verwalteten Fonds sicherzustellen, erfolgt die Zuteilung der Mindestgebühr auf die einzelnen Teilfonds in Abhängigkeit von deren Teilfondsvolumen zu dem gesamten Fondsvolumen. Die dem Teilfonds in Rechnung gestellte Mindestvergütung kann somit abhängig von dem jeweiligen Teilfondsvolumen am Berechnungsstichtag (Monatsultimo) geringer oder höher als 1.250,- Euro p.m. sein.
Die Bis zu 0,08% p.a., mindestens jedoch 1500,- Euro monatlich
Register- und Transferstelle: bis zu 3.000,- Euro p.a. bis zu 3.000,- Euro p.a. Zentralverwaltungsstelle: Bis zu 0,04% p.a. Daneben erhält die Zentralverwaltungsstelle für den Teilfonds eine Grundvergütung, deren Höhe sich folgendermaßen berechnet: Für jeden Teilfonds dieser Fonds fällt dabei eine entsprechend der jeweiligen Höhe des Netto- Teilfondsvermögens im Verhältnis zum Gesamtvermögen dieser Fonds anteilig berechnete Grundvergütung an, welche durchschnittlich bis zu 1.350,- Euro monatlich pro Teilfonds beträgt.
Diese Vergütungen werden auf der Basis des durchschnittlichen Fondsvermögens eines Monats nachträglich am Monatsultimo berechnet und ausgezahlt.
Bis zu 0,02% p.a.; zuzüglich einer Grundvergütung von monatlich bis zu 1500,- Euro
Risikomanagement: Bis zu 0,09% p.a. In der Verwaltungsvergütungenthalten
Vertrieb: In der Verwaltungsvergütung enthalten. Bis zu 0,5% p.a.
Die Vermögensgegenstände des übertragenden Fonds werden mit Wirkung zum 1. Januar 2013 in den übernehmenden Fonds eingebracht. Wesentliche Auswirkungen auf die Portfolien oder eine Neuordnung derselben im Rahmen der Verschmelzung sind nicht zu erwarten.
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Nichtsdestotrotz kann es aufgrund der Fusion während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt werden.
Aufgrund der vorgenannten Änderungen ist der Fonds künftig als für konservative Anleger geeignet einzustufen. Der synthetische Risiko- und Ertragsindikator der wesentlichen Anlegerinformationen verändert sich durch die Verschmelzung nicht. Bestehende Sparund/ oder Entnahmepläne werden auf den übernehmenden Fonds übertragen.
Der abgebende Teilfonds, ein Teilfonds einer Investmentgesellschaft nach Luxemburger Recht (société d’Investissement à capital variable) wird als Luxemburger Investmentfonds (fonds commun de placement) in Form eines Monofonds weitergeführt. Hieraus können sich Auswirkungen auf die Rechte der Anteilinhaber vor und nach Wirksamwerden der Verschmelzung ergeben.
Im Rahmen der Verschmelzung findet ein Wechsel der Verwaltungsgesellschaft von der StarCapital S.A. zur IPConcept (Luxemburg) S.A. statt. Die Anlageberatung und der Vertrieb der Anteile wir nach der Verschmelzung vom Initiator des German Masters Select, der Aqualutum GmbH (www.aqualutum.de) wahrgenommen. Die weiteren Fondsdienstleister, insbesondere Depotbank, Zentralverwaltung sowie Register- und Transferstelle erfahren im Rahmen der Verschmelzung keine Veränderung.
Aufgrund der Neugründung des Monofonds German Masters Select besteht für die übernehmenden Fonds zum Zeitpunkt der Publikation noch keine Vertriebsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Anzeige zum öffentlichen Vertrieb wird unmittelbar nach der Verschmelzung erfolgen.
Die beiden Teilfonds StarCap SICAV Starpoint und StarCap SICAV Winbonds + sind von den vorgenannten Änderungen nicht betroffen.
Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt.
Es wird empfohlen in Bezug auf etwaige steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Die Fusion wird durch den in Luxembourg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d’entreprises agréé) PricewaterhouseCoopers Société coopérative. begleitet. Dieser bestätigt am Übertragungsstichtag das Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens im abgebenden Fonds. Über die Fusion wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 27. Dezember 2012 um 17:00 Uhr kostenlos an den Fonds zurückgeben.
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Die Anteilinhaber von Anteilen des übertragenden Fonds werden am 1. Januar 2013 für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden Fonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des jeweils übertragenden und des jeweils übernehmenden Fonds ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird ab dem 2. Januar 2012 auf der Internetseite der StarCapital S.A. („abgebende Verwaltungsgesellschaft“) (www.starcapital.lu) bekannt gegeben. Das Umtauschverhältnis kann ab dem genannten Datum auch bei der abgebenden Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Für die Anteilinhaber des übertragenden Fonds ist der mit der Übertragung des Fonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Verschmelzung, mit
Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden nicht von den betroffenen Teil-/ Fonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Fonds weiter. Das aktuelle und spätestens ab dem 1. Januar 2012 gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement und die wesentlichen Anlegerinformationen sowie eine Kopie der erstellten Berichte, sind bei den Zahl- und Informationsstellen, der Depotbank sowie der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (www.ipconcept.com) kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in die vorgenannten Dokumente empfohlen.
Luxemburg im November 2012
Der Verwaltungsrat der StarCap SICAV
Weitere Zahl- bzw. Informationsstellen: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1010 Wien sowie DZ BANK AG Deutsche Zentralgenossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D-60265 Frankfurt am Main und StarCapital AG, Kronberger Straße. 45, D-61440 Oberursel.