Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist strikt dagegen, dass Finanzanlagenvermittler der Aufsicht der Bafin unterstellt werden – aus gutem Grund. Denn andernfalls, so die Befürchtung, könnte Versicherungsvermittlern dasselbe blühen. Die Bundesregierung hält an ihren im Koalitionsvertrag vereinbarten Plänen fest, Vermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) unter die Aufsicht der Finanzaufsicht Bafin zu stellen. Das hat nun – überraschender Weise – der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert. Er befürchtet, dass aufgrund dieses Schrittes im nächsten Zug auch gewerbliche Versicherungsvermittler der behördlichen Kontrolle unterstellt werden könnten. Das wiederum würde zu höheren Kosten führen, insbesondere und auch für die Versicherungsunternehmen, die der GDV repräsentiert. Der GDV argumentiert in einer Stellungnahme, dass viele Versicherungsvermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34d GewO auch über eine 34f-Zulassung verfügen.
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