Provisionsberatung oder Honorarmodell? Diese Frage wird heiß diskutiert innerhalb der Branche der Vermögensverwalter. Ein vielfach vorgeschlagenes Provisionsverbot in Deutschland hält Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, jedoch für einen Irrweg.Denn die Idee des Provisionsverbots ignoriere laut Richter die Vorteile der Provisionsberatung: Wer viel anlegt, zahlt viel Provision; wer wenig anlegt, zahlt wenig. „Außerdem kann der Kunde anders als bei der Honorarberatung kostenfrei nein sagen“, sagt Richter.
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