Der Bund der Versicherten (BdV) hat in einer Stellungnahme Kritik am aktuellen Rundschreiben der Finanzaufsicht Bafin (11/2018) geübt. Diese gebe den Versicherern eine Anleitung, wie sie das gesetzgeberische Ziel zur Stärkung der Honorarberatung unterlaufen könnten, so der Vorwurf. Tatsächlich besteht jedoch kaum Anlass für eine sachliche Kritik, schreibt Rechtsanwalt Jens Reichow in einem exklusiven Gastbeitrag für Pfefferminzia. Was ist geschehen? Die Finanzaufsicht Bafin hat sich mit ihrem aktuellen Rundschreiben 11/2018 zu den Anforderungen der Versicherungsunternehmen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Versicherungsberatern geäußert.
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