Citywire: BaFin erneuert Mindestanforderungen an Compliance-Funktion mit umfangreichem Qualifikationsnachweis

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Die BaFin aktualisiert das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) inhaltlich und redaktionell. Insbesondere betont das Institut die Anforderungen an die Qualifizierung von Mitarbeitern mit Tests sowie den Ausweis der Aktualität der Qualifikation vor dem Kunden.

Damit passt das Institut die Pflichten an die aktuelle Rechtsentwicklungen ausgehend von MiFID II und anderen Gesetzen und Verwaltungspraktiken an. Hervorzuheben seien zudem die zusätzlichen Module, die auf neue Leitlinien der ESMA zurückgehen. Hierzu gehören die Anforderungen an das Produktfreigabeverfahren (Product Governance), an den Umgang mit komplexen Finanzinstrumenten und an Querverkäufen. Zudem wurden die bereits bestehenden Module zur Ausführung von Kundenaufträgen, zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften und zu Zuwendungen überarbeitet.

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