Der Gesetzgeber hat wenig Zeit, um die gekippte Grundsteuer zu reformieren. Komplizierte Neuberechnungen sind so gut wie vom Tisch, einige Vorschläge könnten viel Geld kosten. WELT stellt mögliche Modelle vor. Es war ein Gerichtsurteil mit Ansage. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe konnten gar nicht anders, als die veraltete Grundsteuer der deutschen Städte und Gemeinden für grundgesetzwidrig zu erklären. In seinem Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht fest: „Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den ‚alten‘ Bundesländern sind seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar.“ Es entstünden gravierende Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen.