Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernimmt die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hinsichtlich der Produktüberwachung (Product Governance), also der Entwicklung und Vertriebssteuerung von Finanzinstrumenten.Gemäß Artikel 16 Absatz 3 und Artikel 24 Absatz 2 von MiFID II müssen Konzepteure (Manufacturers) und Vertreiber (Distributors) von Finanzinstrumenten ein Produktfreigabeverfahren vorhalten, um zu verhindern, dass ihre Interessen mit denen ihrer Kunden kollidieren.
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