BNY Mellon hat uns darüber informiert, dass folgender Fonds zum 31. Januar 2018 liquidiert wird.Das bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Mercedes-Benz Bank Invesco Zuwachs | 216006 | DE0002160066 |
Fondsanteile können über die FFB nicht mehr gekauft und zurückgegeben werden.Liquidationserlöse schreiben wir der jeweiligen Referenzbank-verbindung unserer Kunden gut. Kunden, die zum Zeitpunkt der Auflösung ein FFB FondsdepotPlus besitzen, erhalten die Gutschrift
des Liquidationserlöses auf ihrem Abwicklungskonto.Kunden, die Pläne und/oder Bestände in diesem Fonds haben, informieren wir sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihrer Pläne.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
Ihre FFB
BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH
Frankfurt am Main
Kündigung der Verwaltung über das OGAW-Sondervermögen
Mercedes-Benz Bank Invesco Zuwachs
ISIN DE0002160066
Die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, kündigt ihr Verwaltungsrecht an dem OGAW-Sondervermögen Mercedes-Benz Bank Invesco Zuwachs, ISIN DE0002160066 – gemäß § 99 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) bzw. § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen zum 31.01.2018.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das Sondervermögen kraft Gesetz auf die Verwahrstelle, The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, über. Die Verwahrstelle wird das Sondervermögen abwickeln und den Erlös abzüglich der noch durch den Fonds zu tragenden Kosten und der durch die Auflösung verursachten Kosten an die Anteilinhaber verteilen.
Frankfurt am Main, Juli 2017
Die Geschäftsführung