Liebe Geschäftspartner, Sie haben sicher schon davon gehört, dass zum 01. Januar 2018 das neue Investmentsteuerrecht in Kraft getreten ist. Verzögerter Versand der Steuerbescheinigung 2017 Die Fondsgesellschaften brauchen länger Zeit, bis sie die steuerlich relevanten Daten für 2017 liefern können. Für viele Investmentfonds liegen uns die Daten bisher noch nicht vor. Wir gehen davon aus, dass uns bis Ende April die meisten Fondsgesellschaften die steuerlich relevanten Daten geliefert haben. Um unnötige Ergänzungen zu vermeiden, werden wir die Steuerbescheinigung daher erst Ende April erstellen. Kunden mit Onlinezugang erhalten diese ausschließlich online im FFB Posteingang.
Kunden ohne Onlinezugang erhalten sie per Post, wenn tatsächlich Steuern abgeführt wurden. Wichtig: Erhalten wir die steuerlich relevanten Daten nachdem wir die Steuerbescheinigung
2017 erstellt haben, verschicken wir wie in den letzten Jahren eine Ausfüllhilfe im Nachgang zur Steuerbescheinigung an die betreffenden Kunden.
Mehr Informationen:
Weitere Details zur Investmentsteuer finden Sie auf unserer Website unter:
www.ffb.de/investmentsteuer
Sie haben Fragen?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 069 77060-345.
Freundliche Grüße aus Kronberg
Ihre FFB