Im Zuge der jüngsten Verhandlungsführungen zur großen Koalition haben die Verantwortlichen im Entwurf des Koalitionsvertrags im Sinne des Verbraucherschutzes und der Verbesserung der Transparenz am Finanzmarkt, die Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht erweitert.
Demnach solle die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden. „Dabei wollen wir sicherstellen, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden“, heißt es im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD („Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“).
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