Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert mit Blick auf die offensichtlich positiven Erfahrungen in den Niederlanden auch hierzulande einmal mehr ein Provisionsverbot. Rechtsanwalt Norman Wirth, Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte, nimmt exklusiv für Cash.Online zu der Forderung des VZBV Stellung. Unverbesserlich dogmatisch wird als Einstieg wieder die Mär von der regelmäßig schlechten und fehlerhaften Finanzberatung bemüht, die die armen Verbraucher seit Jahren in die Altersarmut führt. Belastbare, wissenschaftliche Statistiken können nicht vorgelegt werden. Dazu kommt einmal mehr die tatsachenignorierende Glorifizierung des Provisionsverbotes in Großbritannien.
Beratungslücke in Großbritannien: Unsere Verbraucherschützer sind offensichtlichen die Einzigen, die noch nichts von der tatsächlichen Beratungslücke dort seit Einführung des Provisionsverbotes gehört haben. Verbraucher mit mittlerem und geringem Einkommen können sich in Großbritannien keine Honorarberatung leisten und fallen in eine Beratungslücke.
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