Am 23. Oktober 2017 hat das Bundeswirtschaftsministerium seinen ersten Entwurf zur Anpassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) veröffentlicht. Geändert wurden unter anderem die Regelungen zu Weiterbildung, möglichen Interessenkonflikten und der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten. Der Gesetzestext zur IDD sah noch umfangreichen Änderungsbedarf bei der VersVermV vor. Nunmehr wird genau dieser Bereich durch die VersVermV ausgefüllt.
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