AVANA Invest hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 30. November 2017 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegeben und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
AVANA Multi Assets Pensions R |
DE000A1JFU11 | AVANA Multi Assets Pensions I |
DE000A1CXX54 |
Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 15. November 2017 gekauft werden und zurückgegeben werden. Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag. Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren. Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert. Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
Ihre FFB
Wichtige Mitteilung an die Aktionäre der Teilgesellschaftsvermögen
AVANA IndexTrend Europa Dynamic
(Aktienklasse R: WKN A0RHDB, ISIN DE000A0RHDB9,
Aktienklasse I: WKN A0RHDD, ISIN DE000A0RHDD5) und
AVANA IndexTrend Europa Control
(Aktienklasse R: WKN A0RHDC, ISIN DE000A0RHDC7,
Aktienklasse I: WKN A0RHDE, ISIN DE000A0RHDE3,
Aktienklasse H: WKN A0RGWU, ISIN DE000A0RGWU1)
AVANA Multi Asset Pensions
(Aktienklasse R: WKN A1JFU1, ISIN DE000A1JFU11
Aktienklasse I: WKN A1CXX5 ISIN DE000A1CXX54)
AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen
München
An die Aktionäre der AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, die Aktien der AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen halten, die auf die
Teilgesellschaftsvermögen AVANA IndexTrend Europa Dynamic, AVANA IndexTrend Europa Control oder Multi Asset Pensions lauten: Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates folgende Verschmelzungen von Aktienklassen beschlossen:
1. Bei dem Teilgesellschaftsvermögen AVANA IndexTrend Europa Dynamic wird die Aktienklassen I auf die Aktienklasse R verschmolzen.
2. Bei dem Teilgesellschaftsvermögen AVANA IndexTrend Europa Control werden alle Aktienklassen auf die Aktienklasse R verschmolzen.
3. Bei dem Teilgesellschaftsvermögen AVANA Multi Asset Pensions wird die Aktienklasse R auf die Aktienklasse I verschmolzen.
Die vorgenannten Verschmelzungen werden jeweils zum Ende des Geschäftsjahres (30.11.2017) der Teilgesellschaftsvermögen vollzogen. Die Ankündigung der Verschmelzung wurde am 11.04.2017 im Bundesanzeiger und im Halbjahresbericht der AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen zum 31.05.2017 veröffentlicht. Der Halbjahresbericht wurde am 03.08.2017 ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht. Orders in den zu verschmelzenden Anteilklassen sind nur noch bis einschließlich 17.11.2017 möglich. Erläuterung Aufgrund des geringen Fondsvolumens wirken sich fixe Kostenbelastungen besonders negativ aus, so dass im Interesse der Aktionäre eine Zusammenlegung der Aktienklassen anzustreben war. Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, die Satzung, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen können Anleger bei der AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen und bei der AVANA Invest GmbH kostenfrei anfordern.
München, im Oktober 2017
AVANA Invest GmbH
Die Geschäftsführung