Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der UBS Global Asset Management

teaser_logo_ffb_300_200Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
UBS (D) Aktienfonds – Special I Deutschland 848820 DE0008488206
UBS (D) Equity Fund – Global Opportunity 848821 DE0008488214
UBS (D) Equity Fund – Small Caps Germany 975165 DE0009751651

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter. Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

Freundliche Grüße
Ihre FFB

 

UBS Asset Management (Deutschland) GmbH

Jahres- und Halbjahresberichte sowie Verkaufsprospekte und wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos angefordert werden. Darüber hinaus stehen die vorgenannten Informationen unter der Webseite www.ubs.com/deutschlandfonds zur Verfügung.

Wichtige Information für unsere Anleger
Änderung der Anlagebedingungen

Die Besonderen Anlagebedingungen (BABen) der OGAW-Publikumsfonds
• UBS (D) Aktienfonds-Special I Deutschland (ISIN: DE0008488206)
• UBS (D) Equity Fund – Smaller German Companies (ISIN: DE0009751651)
• UBS (D) Equity Fund – Global Opportunity (ISIN: DE0008488214)

werden wie folgt geändert:
In § 6 der BABen des UBS (D) Aktienfonds-Special I Deutschland werden folgende neue Ziffern aufgenommen:

Abs. 3. g) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,1% p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird.

Abs. 4. Der Betrag, der jährlich aus dem Sondervermögen nach der vorstehenden Ziffer 1. als Vergütung sowie nach Ziffer 3 g) als Aufwendungsersatz entnommen wird, kann insgesamt bis zu
1,6% des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird, betragen. Gleichzeitig erfolgt in § 6 der BABen eine Änderung der Nummerierung, der seitherige Absatz 4 wird in Absatz 5 und der seitherige Absatz 5 in Absatz 6 umbenannt.

In § 6 der BABen des UBS (D) Equity Fund – Smaller German Companies werden folgende neue Ziffern aufgenommen:

Abs. 3. g) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,1% p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird. Abs. 4. Der Betrag, der jährlich aus dem Sondervermögen nach der vorstehenden Ziffer 1. als Vergütung sowie nach Ziffer 3 g) als Aufwendungsersatz entnommen wird, kann insgesamt bis zu 1,9% des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird, betragen. Gleichzeitig erfolgt in § 6 der BABen eine Änderung der Nummerierung, der seitherige Absatz 4 wird in Absatz 5 und der seitherige Absatz 5 in Absatz 6 umbenannt.

In § 6 der BABen des UBS (D) Equity Fund – Global Opportunity werden folgende neue Ziffern aufgenommen:
Abs. 3. g) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,1% p.a. des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird.

Abs. 4. Der Betrag, der jährlich aus dem Sondervermögen nach der vorstehenden Ziffer 1. als Vergütung sowie nach Ziffer 3 g) als Aufwendungsersatz entnommen wird, kann insgesamt bis zu
2,14% des jährlichen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird, betragen. Gleichzeitig erfolgt in § 6 der BABen eine Änderung der Nummerierung, der seitherige Absatz 4 wird in Absatz 5 und der seitherige Absatz 5 in Absatz 6 umbenannt.

Begründung
Die jeweilige Kostenklausel der in diesem Schreiben genannten OGAW-Sondervermögen wird um die oben näher dargestellten Regelungen ergänzt. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, in Zukunft separate Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte dem jeweiligen OGAW-Sondervermögen bzw. der Gesamthand der in dem jeweiligen Fonds investierten Anleger als Aufwand berechnen bzw. belasten zu können. Die Änderungen sind mit Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13.09.2017 genehmigt worden. Sie werden am 12.01.2018 in Kraft treten. Die Anleger können die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen. Mit Inkrafttreten der geänderten BABen erscheint auch eine aktualisierte Ausgabe des Verkaufsprospekts des jeweiligen OGAW-Publikumsfonds, die im Internet unter http://www.ubs.com/deutschlandfonds oder bei der Gesellschaft sowie bei der UBS Europe SE, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, kostenfrei erhältlich sind.

Frankfurt am Main, im Oktober 2017
UBS Asset Management (Deutschland) GmbH
Die Geschäftsführung

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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