Änderungen bei der Provisions- und Honorarberatung sowie bei der Aufsicht der Finanzanlagevermittlung stehen bei fast allen Parteien auf dem Programm. Auf dem Weg nach Berlin Seit einigen Jahren wird in der Finanzbranche und der Politik darüber debattiert, ob Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO nicht besser der BaFin unterstellt werden sollten, als weiterhin durch die lokalen Gewerbeaufsichtsämter beaufsichtigt zu werden. Ebenfalls wird in der Finanzbranche über eine Stärkung der Honorarberatung zu Lasten der Provisionsberatung diskutiert.
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