LRI Invest S.A. hat uns darüber informiert, dass folgender Fonds zum 31. Juli 2017 liquidiert wird.
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
W&W International Funds – Wüstenrot Europarent A | A0HF0B | LU0230535196 |
Fondsanteile können über die FFB nicht mehr gekauft und bis zum 28. Juli 2017 zurückgegeben werden.Liquidationserlöse schreiben wir der jeweiligen Referenzbankverbindung unserer Kunden gut. Kunden, die zum Zeitpunkt der Auflösung ein FFB FondsdepotPlus besitzen, erhalten die Gutschrift des Liquidationserlöses auf ihrem Abwicklungskonto.
Kunden, die Pläne und/oder Bestände in diesem Fonds haben, informieren wir sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihrer Pläne. Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
Ihre FFB
LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B 28101
Mitteilung an die Anteileigner des W&W International Funds
Durch Beschluss des Managing Board der LRI Invest S.A. mit Zustimmung der Verwahrstelle M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A., wird das Investmentvermögen W&W International Funds („Fonds“) zum 31. Juli 2017 („Liquidationsdatum“) gemäß Art. 13 des Allgemeinen Verwaltungsreglements aufgelöst, da das Fondsvermögen dauerhaft unter einem Betrag liegt, welcher von der
Verwaltungsgesellschaft als Mindestbetrag für die Gewährleistung einer effizienten Verwaltung des Fonds angesehen wird. Der Nettoinventarwert pro Anteil des Fonds wird letztmalig für den 31. Juli 2017 veröffentlicht.
Die Ausgabe von Anteilen ist eingestellt. Rücknahmen können bis zum 31. Juli 2017 12.00 Uhr MEZ eingereicht werden. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Liquidationskosten abgerechnet. Die voraussichtlichen Liquidationskosten werden bereits vor dem Auflösungszeitpunkt bei der Berechnung des Anteilwertes berücksichtigt sowie sämtliche erforderlichen sonstigen Kostenabgrenzungen vorgenommen, Forderungen eingezogen und Verbindlichkeiten getilgt.
Anleger, die bis einschließlich 31. Juli 2017 vor 12.00 Uhr MEZ Ihre Anteile nicht zurückgegeben hatten, erhalten den Liquidationserlös. Abweichend von den Regelungen im erwaltungsreglement des Fonds kann der Anteil an flüssigen Mitteln vorübergehend bis zu 100 % des Fondsvermögens bei einer Einrichtung betragen, um die Verkäufe der Vermögenswerte des Fonds im Rahmen des
Liquidationsverfahrens abwickeln zu können. Nach Ermittlung des Nettoliquidationserlöses wird Ihnen dieser mitgeteilt. Etwaige Liquidationserlöse, welche nicht innerhalb von neun Monaten an die Anleger verteilt werden konnten, werden bei der “Caisse des Consignations” in Luxemburg bis zum Ablauf der Verjährungsfrist hinterlegt. Die Konten und Bücher des Fonds werden hinterlegt
und für fünf Jahre aufbewahrt.
Munsbach, Juni 2017
Die Verwaltungsgesellschaft