Lebensversicherungen dürfen ihre Bewertungsreserven – also Kursgewinne aus der Anlage von Wertpapieren – weitgehend behalten und müssen sie nur in geringem Umfang an die jetzt ausscheidenden Kunden ausschütten. Das hat das Landgericht Düsseldorfam Donnerstag entschieden und eine Klage des Bundes der Versicherten (BdV) gegen die Victoria-Versicherungim Ergo-Konzern zurückgewiesen. Der BdV kündigte an, gegen die Entscheidung weiter rechtlich vorzugehen. Das Landgericht erklärte, wegen der niedrigen Zinsenhabe die konkrete Gefahr bestanden, dass einige Lebensversicherer ihre vertraglich zugesagten Garantiezinsen nicht mehr erwirtschaften konnten.
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