Cash.Online: Erben: Pflichtteilsberechtigte dürfen Nachlassakte einsehen

cash-online_300_200Pflichtteilsberechtigte haben das Recht die Verfahrensakten des Erbscheinsverfahrens einzusehen. Darauf weist die Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hin.

Das deutsche Erbrecht ermöglicht es Erblassern, ihre nächsten Angehörigen (also Ehefrau, beziehungswiese -mann, Kinder, Enkelkinder und wenn es diese nicht gibt, Eltern) durch ein Testament zu enterben.

Diese Personen haben dann zwar kein Mitbestimmungs- und Zugangsrecht und sind von der Rechtsnachfolge ausgeschlossen. Sie haben aber als  Pflichtteilsberechtigte dennoch einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Ihnen der sogenannte Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – zu.

...Weiterlesen bei Cash.Online| SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

FondsProfessionell: FFB-Chef: “Wir bleiben Teil von Fidelity”

Fidelity sucht einen Käufer für die FIL Fondsbank (FFB), hieß es im Sommer 2023. Doch das ist Geschichte, sagt FFB-Geschäftsführer Jan Schepanek im Interview mit FONDS professionell. Im Gespräch erläutert er, wie es zu dieser Entscheidung kam – und welche Pläne er mit der Fondsplattform hat.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert