Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert, monieren Experten seit Jahrzehnten. Fest steht: Ohne Hilfe eines Steuerberaters ist es Laien kaum möglich, den Überblick zu behalten und alle Vorteile zu nutzen, die ihnen zustehen.
Das Verbrauchermagazin „Guter Rat“ hat die häufigsten Steuerirrtümer gesammelt – und erklärt, wie Sie es richtig machen.
1. Verlustvortrag nicht verschenken
Der Fall: Eine junge Frau absolviert nach Abschluss ihrer Lehre noch ein Studium. Dafür fallen Kosten in Höhe von 9000 Euro an, die das Finanzamt als vorweggenommene Werbungskosten einstuft. Nach dem Studium beginnt die Frau zu arbeiten, allerdings erst im Oktober des betreffenden Jahres. Dadurch verdient sie in dem Steuerjahr lediglich 10.000 Euro brutto. Nach Abzug der Werbungskostenpauschale und der Sonderausgaben für ihre Sozialversicherungsbeiträge liegt ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag. Der Verlustvortrag, über den die Kosten für das Studium hätte geltend machen können, kann daher nicht angewendet werden – und verfällt. Auch später kann sie die Studienkosten nicht mehr vortragen, denn diese müssen mit dem ersten Jahresverdienst verrechnet werden.
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