Die auf Vermögensverwalter spezialisierte V-Bank führt ab Oktober Strafzinsen ein. Jeder Vermögensverwalter-Kunde, der sein Depot bei der V-Bank hat und dort mehr als 500.000 Euro in Cash hält, muss dann eine sogenannte Wertaufbewahrungsgebühr entrichten.
Die Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee machte den Anfang, nun folgt auch die V-Bank ihrem Beispiel: Die Vermögensverwalter-Bank führt ab Oktober Negativzinsen auf Cash-Bestände der Vermögensverwalter-Kunden ein. Das teilte die Bank ihren Geschäftspartnern mit (das Schreiben liegt der Redaktion vom private banking magazin vor). Wie auch bei der Raiffeisenbank Gmund sind sowohl private als auch institutionelle Kunden von der Strafabgabe betroffen.
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