Ein neues BGH-Urteil zur Prospekthaftung bringt Entlastung für Altfälle, wirft jedoch einmal mehr Fragen zur Rechtssicherheit aktueller Emissionen auf. Der Löwer-Kommentar
In dem vor einer Woche veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um den Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds. Darin war der prozentuale Anteil der “Weichkosten” nicht in Relation zum Eigenkapital, sondern nur in Bezug auf den Gesamtaufwand (inklusive Fremdkapital) aufgeführt. Der angegebene Prozentsatz betrug daher statt 28,5 lediglich 11,2 Prozent.
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