Änderung der Vertragsbedingungen bei einem LRI Fonds

ffb_300_200.jpg Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgendem Fonds:

Fondsname WKN ISIN
M & W Privat A0LEXD LU0275832706

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.


Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann,
L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 28.101
Mitteilung an die Anteileigner des Fonds M&W Privat
Für den Fonds M&W Privat („Fonds“) treten die folgenden Änderungen in Kraft:
Der Verkaufsprospekt sowie das Verwaltungsreglement des Fonds werden an die Vorgaben des Luxemburger Gesetzes vom 12. Juli
2013 über Verwalter Alternativer Investmentfonds („Gesetz vom 12. Juli 2013“), der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates über Verwalter alternativer Investmentfonds sowie die Vorgaben der ergänzenden Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom19. Dezember 2012 und präzisierender Vorgaben der Commission de Surveillance du Secteur
Financier („CSSF“) angepasst.
Die entsprechenden Querverweise und die nach dem Gesetz vom 12. Juli 2013 geforderten Offenlegungen (u.a. Angaben zum
Leverage, Sicherheitenpolitik, Risikomanagementmethoden, Bewertungsmethoden des Fonds, Ausführungen zur Verwahrstelle des
Fonds, etc.) werden im Verkaufsprospekt aufgenommen. In der Anlagepolitik und dem Verwaltungsreglement wird ferner die
Beschreibung des zulässigen Zielfondsuniversums und die diesbezüglichen Anlagegrenzen und sonstigen regulatorisch geforderten
Offenlegungen innerhalb der Vorgaben im neuen Merkblatt für Anzeigen beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder ausländischen
AIF an Privatanleger in der Bundesrepublik Deutschland nach § 320 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vom 1. Oktober 2013 angepasst,
das auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter www.bafin.de einsehbar ist. Zusätzlich wird
präzisiert, dass der Fonds nicht mehr als 20 % illiquide Vermögensgegenstände erwerben darf. Der Fonds darf vorbehaltlich der
Zustimmung der CSSF im jeweiligen Einzelfall für die Steuerung von illiquiden Anlagen unter außergewöhnlichen Umständen
Maßnahmen wie z.B. die Einrichtung von Gates und Side Pockets vornehmen. Bankguthaben können zukünftig auch auf
Fremdwährung lauten. Bis zu 10% seines Nettofondsvermögens kann der Fonds zukünftig in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten
(im Sinne von Art 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2007/16/EG), die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen
organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, investieren. Flüssige Mittel dürfen in Ausnahmefällen vorübergehend
auch einen Anteil von mehr als 49% einnehmen, sofern dies im Interesse der Anteilinhaber geboten erscheint und ferner dürfen über 20
% des Nettofondsvermögens in Einlagen bei ein und derselben Einrichtung angelegt werden, wobei diese Einlagen nicht durch eine
Einrichtung zur Einlagensicherung geschützt sein müssen. Der Erwerb von Rohstoffderivaten (mit Ausnahme von Edelmetallderivaten)
ist nicht mehr vorgesehen.
Zukünftig dürfen dem Fondsvermögen explizit auch sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von
Derivatgeschäften sowie die Kosten und Gebühren für den Vertrieb und die Vermittlung von Fondsanteilen in den jeweiligen
Vertriebsländern in Rechnung gestellt werden.
Der bisherige Investmentberater des Fonds, die Mack & Weise GmbH Vermögensverwaltung mit Sitz in Hamburg, wird zukünftig die
Funktion des Investmentmanagers des Fonds ausüben.
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 24. Juni 2014 in Kraft. Sollten Anleger mit dieser Änderung nicht einverstanden sein, so
haben sie innerhalb des Zeitraums vom 20. Mai 2014 bis zum 20. Juni 2014 das Recht, ihre Anteile kostenlos bei der
Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank/ Register- und Transferstelle sowie bei allen Zahl- und Vertriebsstellen zurückzugeben.
Die Rechtsdokumente des Fonds werden an die vorstehenden Änderungen angepasst. Dem Anleger wird empfohlen, sich den dann
gültigen Verkaufsprospekt Ausgabe 24. Juni 2014, der kostenlos bei einer der nachfolgend aufgeführten Stellen erhältlich ist,
anzufordern bzw. im Internet unter www.lri-invest.lu jeweils im fonds- und vertriebslandbezogenen Downloadbereich einzusehen bzw.
herunterzuladen und sich bei Zweifelsfragen an die Verwaltungsgesellschaft des Fonds oder eine der nachfolgend aufgeführten Stellen
zu wenden:
Luxemburg
· LRI Invest S.A., 9A, rue Gabriel Lippmann, L- 5365 Munsbach
· M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A., 2, Place Dargent, L-1413 Luxemburg
Deutschland
· Augur Capital AG, Westendstr. 16-22, D-60325 Frankfurt
Munsbach, im Mai 2014 Die Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert