Der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer steigt um 180 Euro. Für Freistellungsaufträge und Kindergeld wird künftig die Steuer-ID zur Pflicht.
Und die Rente könnte um bis zu 5 Prozent angehoben werden.
Das und noch viel mehr hat der Gesetzgeber für 2016 neu beschlossen. Die Änderungen im Detail lesen Sie hier.
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