Wird die Abgeltungssteuer bald abgeschafft? Was kommt danach? Werden Kleinsparer ihre Gewinne tatsächlich mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz von bis zu 45 Prozent versteuern müssen? Wie sieht es mit Freibeträgen aus? Diese und andere Fragen stellte DAS INVESTMENT.com vier hochkarätigen Steuerexperten. Hier die Antworten zur Frage 7: Haltefristen.
Frage: Vor der Einführung der Abgeltungssteuer gab es die Haltefrist von einem Jahr. Wurde diese eingehalten, waren die Erträge steuerfrei. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde diese Frist abgeschafft. Ist es vorstellbar, dass wieder – eventuell längere – Haltefristen eingeführt werden?
Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner
Ein klares nein. Es wird keine Wiedereinführung einer Spekulationsfrist, auch keine längere, geben.
Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner
Das glaube ich nicht. Gerade bei modernen Finanzprodukten war auch die frühere Abgrenzung zwischen laufenden Erträgen und (Spekulations-) Gewinnen auf der Vermögensebene bis 2008 ein ständiger Streitpunkt. Dieses Fass wir der Gesetzgeber schwerlich wieder aufmachen wollen, zumal die Besteuerung auch des „capital gain“ inzwischen in Deutschland weitgehend politisch akzeptiert ist.
Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown
Da die Diskussion sich noch in einem sehr frühen Stadium befindet, wäre es spekulativ, sich über die Wiedereinführung der zuletzt einjährigen Haltefrist im Hinblick auf die Veräußerungsgewinne zu äußern. Die Wiedereinführung wäre aber in Hinblick auf den Gleichlauf mit den Immobilien (dort zehn Jahre) konsequent. Bei einer schlichten Abschaffung der Abgeltungssteuer wäre die allgemeine Haltefrist von einem Jahr gemäß Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) einschlägig, die generell für alle Wirtschaftsgüter außer Immobilien gilt.
Von: Svetlana Kerschner
Quelle: DAS INVESTMENT.