Private Banking: Wie Vorstand und Kuratorium von Stiftungen haften

sjb_blog_privatebanking_300_200_I SJB | Korschenbroich, 17.11.2014. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld treibt Stiftungsverantwortliche zunehmend die Frage nach Haftungsrisiken um. Ein erstes Urteil gibt es bereits. Darin hat sich das OLG Oldenburg auch zur Entlastung des Stiftungsvorstandes durch das Kuratorium geäußert.

Mit einem bislang wenig beachteten Urteil vom 8. November 2013 (Az. 6 U 50/13) hat sich das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) zur Haftung von Stiftungsorganen geäußert. Was war passiert? In dem Fall ging es um eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit einem (Allein-)Vorstand und einem Kuratorium als Aufsichtsorgan. Das Vermögen der Stiftung von rund 9 Millionen Euro verringerte sich während der Amtszeit des Vorstandes um 6 Millionen Euro. Dies war zum einen darauf zurückzuführen, dass der Vorstand für den operativen Betrieb Vermögen entnahm und verbrauchte. Zum anderen sind im Rahmen der von einer Bank durchgeführten Vermögensverwaltung Verluste entstanden.

... Weiterlesen im Private Banking Magazin | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

Citywire: KI, Small Caps, Vola: Das erwarten die Super-Allokatoren für 2026

Vor allem die Frage, ob der KI-Boom anhält, beschäftigt die Banken-CIOs. Zum ersten Mal hat Citywire Deutschland die CIOs wichtiger deutscher Privat- und Großbanken nach ihrer Positionierung und dem Ausblick befragt. Unter anderem äußern sich Deutschlands Super Allocators auch zu ihren Erwartungen fürs kommende Jahr. Commerzbank-CIO Thorsten Weinelt sieht dank einer expansiven Geldpolitik ein drittes Bullenjahr für Aktien …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert