Finanzwelt: OLG Köln muss über Provisionsabgabeverbot entscheiden

teaser_logos_finanzwelt_300_200

FinTech legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln ein, den Haftungsauschluss aus den AGB zu streichen. Oberlandesgericht Köln empfindet Provisionsabgabeverbot als nicht mehr zeitgemäß.

Ein FinTech-Unternehmern wirbt neue Kunden mit dem Versprechen, dass die Kunden bei Übertragung ihrer Versicherungsverträge die Hälfte der empfangenen Courtagen erhalten. Im Gegenzug mussten sie aber auf die gesetzlich vorgeschriebene Beratung verzichten, ebenso auf die ebenfalls gesetzlich vorgesehene Haftung des Unternehmens. Geregelt war dies im Kleingedruckten, den so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die wohl von den meisten Kunden gar nicht gelesen werden. Diese Praxis empfand Harald Banditt, Vorstandsmitglied der Interessensgemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) unrechtmäßig und klagte deshalb beim Landgericht Köln auf Unterlassung.

...Weiterlesen bei Finanzwelt| SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

FondsProfessionell: Nasdaq will Aktienhandel auf 23 Stunden ausweiten

Die Nasdaq will den Aktienhandel nahezu rund um die Uhr ermöglichen. Mit einer zusätzlichen nächtlichen Handelssitzung reagiert die US-Börse auf die wachsende Nachfrage internationaler Investoren nach flexibleren Handelszeiten. Die Nasdaq, die zweitgrößte Börse der USA, hat bei der Aufsichtsbehörde SEC beantragt, den Handel an ihren Aktienhandelsplätzen an Werktagen auf bis zu 23 Stunden auszuweiten. Das …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert