Finanzwelt: OLG Köln muss über Provisionsabgabeverbot entscheiden

teaser_logos_finanzwelt_300_200

FinTech legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln ein, den Haftungsauschluss aus den AGB zu streichen. Oberlandesgericht Köln empfindet Provisionsabgabeverbot als nicht mehr zeitgemäß.

Ein FinTech-Unternehmern wirbt neue Kunden mit dem Versprechen, dass die Kunden bei Übertragung ihrer Versicherungsverträge die Hälfte der empfangenen Courtagen erhalten. Im Gegenzug mussten sie aber auf die gesetzlich vorgeschriebene Beratung verzichten, ebenso auf die ebenfalls gesetzlich vorgesehene Haftung des Unternehmens. Geregelt war dies im Kleingedruckten, den so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die wohl von den meisten Kunden gar nicht gelesen werden. Diese Praxis empfand Harald Banditt, Vorstandsmitglied der Interessensgemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) unrechtmäßig und klagte deshalb beim Landgericht Köln auf Unterlassung.

...Weiterlesen bei Finanzwelt| SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

Fundview: Frank Thelen über Tech-Rallye: „Kann nicht immer weitergehen, dass die Big Seven alles treiben“

Aktuell liefern viele Nebenwerte starke Zahlen – aber die Aktienkurse bewegen sich nicht. Deswegen sei das Aufholpotenzial für Frank Thelen von 10xDNA Capital Partners derzeit besonders groß. Denn die Glorreichen Sieben werden seiner Meinung nach nicht immer weiter die Märkte treiben. Chancen sieht Thelen vor allem bei Tech-Werten aus der zweiten Reihe.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert