Wir informieren Sie darüber, dass folgender Fonds zum 30. September 2015 liquidiert wird. Dies bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
WI SELEKT I | A0RHEG | DE000A0RHEG6 |
Die letzte Ausgabe sowie die letzte Rücknahme von Anteilen hat über die FFB bereits stattgefunden.
Wir werden den Liquidationserlös der Referenzbankverbindung gutschreiben. Kunden, die zum Zeitpunkt der Liquidation ein FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet haben, werden wir den Liquidationserlös auf dem Abwicklungskonto gutschreiben.
Kunden, die Pläne oder Bestände in diesem Fonds haben, werden durch uns sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihres Planes informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Hamburg
Kündigung des Verwaltungsrechts
Aussetzung der Rücknahme von Anteilen
WI SELEKT I
(ISIN DE000A0RHEG6 // WKN A0RHEG)
Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass sie gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen die Verwaltung des Sonstigen Sondervermögens
WI SELEKT I
mit Wirkung zum 30. September 2015
kündigt. Die Ausgabe von Anteilen wird ab dem 31. März 2015 eingestellt.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verwaltungsrecht über das Sonstige Investmentvermögen gemäß § 100 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 22 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle über, die das Sonstige Investmentvermögen abwickelt und an die Anleger verteilt.
Gleichzeitig wird
mit Wirkung zum 31. März 2015
die Rücknahme von Anteilen des Sonstigen Investmentvermögens gemäß § 98 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch bis auf Weiteres ausgesetzt. Solange die Rücknahme ausgesetzt ist, werden keine weiteren Anteile ausgegeben.
Die Gesellschaft erachtet die Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger für erforderlich (§ 98 Abs. 2 S. 1 Kapitalanlagegesetzbuch).
Eine entsprechende Anzeige an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist erfolgt.
Hamburg, im März 2015
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung