Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Global Family Strategy II – Equity | A0M550 | LU0327615422 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
Handelsregister: Luxembourg No. R.C.S. B-82183
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Mitteilung an die Anleger des nachfolgenden Teilfonds Global Family Strategy II – Equity
(WKN: A0M550, ISIN: LU0327615422)
(nachfolgend der „Teilfonds“)
Hiermit werden die Anleger des oben genannten Teilfonds darüber informiert, dass die Benchmark in Bezug auf die Performance Fee geändert wird.
Die Berechnung der Performance Fee für den Teilfonds Global Family Strategy II – Equity ändert sich ab dem 1. Oktober 2015 wie folgt:
„Der Fondsmanager erhält für die Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Netto-Teilfondsvermögen eine Vergütung in Höhe von bis zu 1,5% p.a. des durchschnittlichen Netto-Teilfondsvermögens. Diese Vergütung wird pro rata monatlich nachträglich am Monatsultimo berechnet und ausgezahlt.
Zusätzlich erhält der Fondsmanager eine erfolgsbezogene Zusatzvergütung („Performance Fee“) in Höhe von bis zu 10%, der über die positive Entwicklung der zusammengesetzten Benchmark 75% EuroStoxx 50 Kursindex (Bloomberg Kürzel: SX5E) und 25% Euribor 3 Monate (Bloomberg Kürzel: EUR003M) hinausgehenden Anteilwertentwicklung.
Die Wertentwicklung der Benchmark berechnet sich aufgrund der Differenz des am Berechnungstag aktuellen Punktestands der Benchmark gegenüber dem letzten Punktestand der Benchmark der vorangegangenen Periode.
Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum letzten Anteilwert der vorangegangenen Berechnungsperiode errechnet.
Bestehen im Teilfonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt.
Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d.h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet.
Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Geschäftsjahres, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der Wertentwicklung der Benchmark und der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Geschäftsjahres errechnet.
An den Bewertungstagen, an denen die Wertentwicklung des Anteilwerts größer als die Wertentwicklung der Benchmark ist (Out-Performance), verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen die Wertentwicklung des Anteilwerts geringer als die Wertentwicklung der Benchmark ist, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen.
Die Performance Fee wird nur auf die Differenz zwischen der positiven Wertentwicklung der Benchmark und der positiven Wertentwicklung des Anteilwerts berechnet. Ist die Wertentwicklung der Benchmark negativ, wird die Performance Fee nur auf die positive Wertentwicklung des Anteilwerts berechnet. Ist die Wertentwicklung des Anteilwerts negativ, kommt es in keinem Fall zu einer Performance Fee.
Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres entnommen werden.
Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.“
Eine zum Zeitpunkt der Verkaufsprospektänderung möglicherweise angefallene Performance Fee wird dem Fondsvermögen entnommen.
Anleger, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 29. September 2015, 17:00 Uhr, ihre Anteile an dem Teilfonds kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen sowie bei der Zahl-, Register-, Transferstelle und Depotbank DZ PRIVATBANK S.A., 4, rue Thomas Edison, L- 1445 Luxemburg-Strassen zurückgeben.
Der geänderte Verkaufsprospekt mit Stand 1. Oktober 2015 nebst Verwaltungsreglement sowie die „wesentlichen Anlegerinformationen“ sind ab diesem Tag am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, IPConcept (Luxemburg) S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen, der Depotbank, Register- und Transferstelle und der Zahlstelle, DZ PRIVATBANK S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen sowie auf der Internetseite www.ipconcept.com kostenlos erhältlich.
Luxemburg im August 2015
IPConcept (Luxemburg) S.A.
Informationsstellen in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D- 60265 Frankfurt am Main und FOCAM
AG, Untermainkai 26, D-60329 Frankfurt.