Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 9. Oktober 2015 fusionieren. Das bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
LBBW Europa Select Plus | DE000A0DNHV6 | LBBW Dividenden Strategie Euroland RT | DE000A0NAUL6 |
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird von der FFB am 25. September 2015 eingestellt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir hierfür einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für Ihre Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls schriftlich über die Fusion informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Anlegerinformationen für die Verschmelzung der beiden Sondervermögen
LBBW Europa Select Plus und LBBW Dividenden Strategie Euroland Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Sondervermögens LBBW Europa Select Plus, ISIN DE000A0DNHV6, („übertragendes Sondervermögen“), das als OGAW-Sondervermögen gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ausgestaltet ist, auf das bestehende Sondervermögen LBBW Dividenden Strategie Euroland („übernehmendes Sondervermögen“) , das ebenfalls als OGAW-Sondervermögen gemäß dem KAGB ausgestaltet ist und das aus folgenden Anteilsklassen besteht:
LBBW Dividenden Strategie Euroland RT, ISIN: DE000A0NAUL6
LBBW Dividenden Strategie Euroland R, ISIN: DE0009780411
LBBW Dividenden Strategie Euroland I, ISIN: DE000A0NAUM4
LBBW Dividenden Strategie Euroland IT, ISIN: DE000A0NAUN2
Das übertragende Sondervermögen soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen, ohne Abwicklung, aufgelöst werden („Verschmelzung durch Aufnahme “ gem. § 1 Abs. 19 Nr. 37 a) KAGB.).
Den Anlegern des übertragenden Sondervermögens werden Anteile der Anteilklasse „LBBW Dividenden Strategie Euroland RT“, ISIN DE000A0NAUL6, des übernehmenden Sondervermögens mit der Verschmelzung ausgegeben.
Hintergrund und Beweggründe der geplanten Verschmelzung (§ 186 Absatz 3 Nr. 1 KAGB)
Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzung ist eine Steigerung des Anlagevolumens durch Verschmelzung der Sondervermögen, um eine kosteneffizientere Verwaltung im Interesse der Anleger zu erreichen. Aufgrund des geringen Fondsvolumens des übertragenden Sondervermögens sind die laufenden Kosten verhältnismäßig hoch.
Durch die Verschmelzung mit dem übernehmenden Sondervermögen wird ein größeres Fondsvolumen erreicht und die Anleger des übertragenden Sondervermögens partizipieren so von einer niedrigeren Kostenquote.
Erwartete Auswirkungen auf die Anleger (§186 Absatz 3 Nr. 2 KAGB) Beide Sondervermögen streben an, bei Beachtung des Risikogesichtspunktes einen möglichst hohen Wertzuwachs bzw. Vermögenszuwachs zu erwirtschaften. Hinsichtlich der Anlageziele ergeben sich für die Anleger des übertragenden Sondervermögens folgende Änderungen: Während das übertragende Sondervermögen überwiegend eine Zertifikate- Struktur abbildet ist das übernehmende Sondervermögen ein Aktienfonds. Bei beiden Sondervermögen stehen bei der Auswahl der Anlagewerte langfristiges Wachstum sowie die Bonität der Emittenten im Vordergrund der Überlegungen.
In Bezug auf die Anlagepolitik ergeben sich für die Anleger des übertragenden Sondervermögens folgende Änderungen:
Anlegerinformationen für die Verschmelzung der beiden Sondervermögen LBBW Europa Slelect Plus und LBBW Dividenden Strategie Euroland Das übertragende Sondervermögen LBBW Europa Select Plus soll nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Zertifikaten in und ausländischer Emittenten oder synthetischen Positionen – welche das Auszahlungsprofil von Zertifikaten nachbilden – angelegt werden. Dabei muss der Fonds überwiegend in Papieren europäischer Emittenten investiert sein.
Das übernehmende Sondervermögen LBBW Dividenden Strategie Euroland muss überwiegend aus Aktien bestehen, bei deren Emittenten es sich um Unternehmen handelt, die eine aktionärsfreundliche Ausschüttungspolitik betreiben; d.h. eines der Unternehmensziele soll das Streben zum Erzielen einer überdurchschnittlich hohen Dividendenrendite sein, wobei auch die Kontinuität dieser Ausschüttungspolitik für die Titelauswahl von Bedeutung ist. Auf die vorgenannte Bestandsgrenze werden Derivate nicht angerechnet. Es sollen grundsätzlich Aktien von Unternehmen erworben werden, die in einem der anerkannten europäischen Aktienindizes vertreten sind. Daneben dürfen für das übernehmende Sondervermögen nur Wertpapiere von Austellern erworben werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Währungsunion haben.
Bei der Ermittlung der Marktrisikoobergrenze für den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativer Komponente wendet die Gesellschaft beim übertragenden Sondervermögen den sogenannten qualifizierten Ansatz, beim übernehmenden Sondervermögen hingegen den sogenannten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an.
Beim übertragenden Sondervermögen können im Gegensatz zum übernehmenden Sondervermögen die Kontrahentenrisiken von Bedeutung sein.
Hinsichtlich des Risiko- und Ertragsprofils ergeben sich für die Anleger des übertragenden Sondervermögens keine Änderungen:Der Anteilspreis sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Sondervermögens schwankt stark. Somit sind das Verlustrisiko sowie die Gewinnchance beider Sondervermögen vergleichbar. Beide Sondervermögen werden der Kategorie 6 des Risikoindikators der Wesentlichen Anlegerinformationen zugeordnet. Insgesamt existieren für diesen Risikoindikator sieben Kategorien, wobei Kategorie 1 für ein typischerweise geringeres Risiko und eine typischerweise geringere Rendite steht und Kategorie 7 typischerweise für eine höhere Rendite und ein höheres Risiko steht.
Sowohl beim übertragenden Sondervermögen als auch beim übernehmenden Sondervermögen werden die Erträge zum Geschäftsjahresende thesauriert. , Das Geschäftsjahr des übertragenden Sondervermögens endet am 31.Oktober, das des übernehmenden Sondervermögens am 31.Januar.
Die KVG beabsichtigt keine wesentliche Umstrukturierung des Portfolios des übertragenden Sondervermögens vor Wirksamwerden der Verschmelzung. Eine Neuordnung des Portfolios des übernehmenden Sondervermögens ist nicht vorgesehen. Nach der Verschmelzung wird das übernehmende Sondervermögen mit den bisherigen Anlagegrundsätzen fortgeführt.
Die laufenden Kosten der Anteilsklasse „LBBW Dividenden Strategie Euroland RT“ des übernehmenden Sondervermögens betragen 1,75 %, während diese beim übertragenden Sondervermögen 2,57 % betragen. Bei beiden Sondervermögen kann ein Ausgabeaufschlag von 5% erhoben werden. Derzeit wird dieser bei der von der VerschmelAnlegerinformationen für die Verschmelzung der beiden Sondervermögen LBBW Europa Slelect Plus und LBBW Dividenden Strategie Euroland zung betroffenen Anteilklasse des übernehmenden Sondervermögens voll berechnet.
Beim übertragenden Sondervermögen beträgt dieser derzeit 3,75 %. Bei der Ausgabe der neuen Anteile für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens im Rahmen der Verschmelzung wird für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens kein Ausgabeaufschlag erhoben. Ein Rücknahmeabschlag wird bei beiden Sondervermögen nicht erhoben. Eine Mindestanlagesumme besteht weder für das übertragende noch für die von der Verschmelzung betroffene Anteilklasse des übernehmenden Sondervermögens.
Die Verwahrstellenvergütung der von der Verschmelzung betroffenen Anteilklasse des übernehmenden Sondervermögens beträgt jährlich bis zu 0,20 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens, die des übertragenden Sondervermögens jährlich bis zu 0,10 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens.
Ferner sieht das übernehmende Sondervermögen in einer aktuelleren Gebührenregelung folgende marktüblichen Kosten/Gebühren vor:
Bei dem übernehmenden Sondervermögen können Gebühren, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das Sondervermögen erhoben werden, diesem belastet werden. Weiter können Kosten für Rechts- und Steuerberatung dem Sondervermögen belastet werden.
Sofern für das Sondervermögen Ansprüche durchgesetzt werden, darf die KVG nun eine Vergütung von bis zu 15 % der vereinnahmten Beträge einbehalten. Auch Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können, können dem Sondervermögen nun belastet werden.
Anlegerrechte ( § 187 KAGB)
Die Anleger beider Sondervermögen sind berechtigt von der KVG die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Rückgaberecht kann bis einschließlich des 01.10.2015 über die Verwahrstelle bzw. die depotführenden Stellen bei der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH geltend gemacht werden. Den für Sie geltenden Orderannahmeschluss erfragen Sie bitte bei Ihrer depotführenden Stelle.
Die steuerliche Behandlung der Anleger kann im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein. Die im übertragenden Sondervermögen bis zum Übertragungsstichtag aufgelaufenen Erträge werden im Rahmen der Berechnung des Umtauschverhältnisses abzüglich der abzuführenden Kapitalertragssteuer berücksichtigt und gelten steuerlich als den Anlegern zugeflossen.
Die unrealisierten Gewinne und Verluste des zu übertragenden Sondervermögens aus Finanzinnovationen gelten zum Übertragungsstichtag als zugeflossen.
Anlegerinformationen für die Verschmelzung der beiden Sondervermögen LBBW Europa Slelect Plus und LBBW Dividenden Strategie Euroland
Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verschmelzung zu gewährleisten, setzt die KVG ab dem 02.10.2015 die Ausgabe und Rücknahme der Anteile des übertragenden Sondervermögens aus.
Ab dem 12.10.2015 können die Anteilinhaber des übertragenden Sondervermögens ihre Rechte als Anteilinhaber des übernehmenden Sondervermögens ausüben.
Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Abschlussprüfers der Sondervermögen (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) bezüglich der Verschmelzung kostenlos zur Verfügung gestellt. Ebenso werden den Anlegern auf Aufrage kostenlos zusätzliche Informationen von der KVG zur Verfügung gestellt.
Der Bericht sowie die zusätzlichen Informationen sind bei der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart schriftlich anzufordern. Die Prüfung erfolgt erst nach Abschluss der Verschmelzung.
Weitere Informationen
Ausgegebene Anteilsscheine des übertragenden Sondervermögens werden ab dem Übertragungsstichtag durch die Clearstream Banking AG Frankfurt (Wertpapiersammelbank) bei den depotführenden Stellen eingezogen und mit Ablauf des Übertragungsstichtages kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des übernehmenden Sondervermögens an die bisherigen Anteilscheininhaber des übertragenden Sondervermögens ausgegeben.
Diesen Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen der von der Verschmelzung betroffenen Anteilklasse des übernehmenden Sondervermögens „LBBW Dividenden Strategie Euroland RT“ beigefügt. Die Anleger werden aufgefordert diese zu lesen.
Weitere Informationen wie Verkaufsprospekt, Jahres- und ggf. Halbjahresbericht können Sie kostenlos bei der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Postfach 10 03 51, 70003 Stuttgart in schriftlicher Form anfordern sowie unter www.LBBWAM.
de in elektronischer Form abrufen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch telefonisch unter +49 711 22910 3206 zur Verfügung.
Übertragungsstichtag für die Verschmelzung ist der 09.10.2015
Stuttgart, 07.08.2015
LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH
-Geschäftsführung