Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Oyster Diversified EUR | 926300 | LU0095343421 |
Oyster Market Neutral EUR | A0N9BP | LU0435361257 |
Oyster US Dollar Bonds | 926297 | LU0069165115 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
OYSTER (die „SICAV“)
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
(Société d’Investissement à Capital Variable)
Eingetragener Geschäftssitz: 11/13, boulevard de la Foire
L-1528 Luxemburg
HR Luxemburg B-55.740
Mitteilung an die Anteilinhaber
Die Anteilinhaber der SICAV werden hiermit über die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse des Verwaltungsrats der SICAV (der „Verwaltungsrat“) informiert.
1. Änderung der Bezeichnung der Teilfonds OYSTER – ABSOLUTE RETURN EUR und OYSTER – DIVERSIFIED (nachfolgend die „Teilfonds“)
Die Anteilinhaber der Teilfonds werden hiermit über den Beschluss des Verwaltungsrats informiert, zwecks Harmonisierung der Bezeichnungen der Teilfonds der SICAV die Bezeichnung der Teilfonds OYSTER – ABSOLUTE RETURN EUR und OYSTER – DIVERSIFIED in OYSTER – MULTI-ASSET ABSOLUTE RETURN EUR beziehungsweise in OYSTER – MULTI-ASSET DIVERSIFIED zu ändern.
Diese rein formale Änderung hat keinerlei Auswirkung auf den Anlagestil der Teilfonds.
Sie tritt am 26. Mai 2015 in Kraft.
2. Änderung bei den Teilfonds OYSTER – MARKET NEUTRAL und OYSTER – MARKET NEUTRAL PLUS (nachfolgend die „Teilfonds“)
Die Anteilinhaber der Teilfonds werden hiermit über den Beschluss des Verwaltungsrats informiert, die Frequenz der NIWBerechnung der Teilfonds zu ändern, um von einer wöchentlichen auf eine tägliche Liquidität (Häufigkeit der NIWBerechnung)
umzustellen.
Außerdem hat der Verwaltungsrat beschlossen, die aktuelle zweitägige Frist für Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge für diese Teilfonds auf einen Tag zu verkürzen. Aufträge müssen demnach vor 12.00 Uhr (Luxemburger Zeit) an jedem dem Auftragstag vorangehenden Geschäftstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezember eingehen.
Diese Änderung tritt am 22. Mai 2015 in Kraft. Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge für diese Teilfonds, die am 20. Mai 2015 vor 12.00 Uhr eingehen, werden demnach als letzte nach der derzeitigen Regelung bearbeitet, das heißt mit dem Nettoinventarwert vom 22. Mai 2015. Aufträge, die am 20. Mai 2015 nach 12.00 Uhr, aber vor dem 22. Mai 2015 vor 12.00 Uhr eingehen, werden mit dem Nettoinventarwert vom 26. Mai 2015 ausgeführt. Danach werden alle Aufträge nach der neuen, im Vorangehenden beschriebenen Regelung ausgeführt.
3. Änderung der Anlagepolitik des Teilfonds OYSTER – ABSOLUTE RETURN EUR (der umbenannt wird in OYSTER – MULTI-ASSET ABSOLUTE RETURN EUR) (nachfolgend der „Teilfonds“)
Die Anteilinhaber des Teilfonds werden hiermit über den Beschluss des Verwaltungsrats informiert, die Anlagepolitik des Teilfonds dahingehend zu ändern, dass die Anlagen des Teilfonds in Anteile an OGAW und/oder andere OGA auf höchstens 10% der Nettoaktiva statt 30% begrenzt werden; Ziel ist, den Teilfonds für andere OGAW sowie bestimmte Anlegertypen zulässig zu machen.
Die Anteilinhaber des Teilfonds können bis zum 12. Juni 2015, 12.00 Uhr Luxemburger Zeit, die kostenlose Rücknahme bzw. den kostenlosen Umtausch ihrer Anteile beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist die im Vorangehenden dargelegte Änderung für alle Anteilinhaber des Teilfonds bindend, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben.
4. Beendigung des Co-Managements der Teilfonds OYSTER – GLOBAL HIGH DIVIDEND und OYSTER – MULTIASSET INFLATION SHIELD (nachfolgend die „Teilfonds“)
Die Anteilinhaber der Teilfonds werden hiermit über den gemeinsam mit den Teilfondsverwaltern getroffenen Beschluss des Verwaltungsrats informiert, das Co-Management dieser Teilfonds mit Wirkung vom 12. Juni 2015 zu beenden; SYZ Asset Management (Suisse) SA wird die Verwaltung der Teilfonds alleine übernehmen. Diese rein formale Änderung hat keinerlei Auswirkung auf den Anlagestil der Teilfonds.