Änderung der Vertragsbedingungen bei Alceda Fonds

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Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
FU Fonds – Multi Asset Fonds I A12ADZ LU1102590939
FU Fonds – Multi Asset Fonds P A0Q5MD LU0368998240
Prometheus AI – Alternative Stars A0NDY1 LU0346061616
Prometheus – Eqcelerator A1JJPW LU0618849128
Prometheus – Global Trendrunner A0KEBB LU0261234297
Prometheus – Global Trendwalker A0M8DW LU0332673986
Prometheus – Global Turnaround Trends A A0M8DV LU0332673630
Prometheus – Global Turnaround Trends B A1C0ZH LU0519540685
TS Fund – Global Trend Select 930892 LU0106485211

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Alceda Fund Management S.A.

5, Heienhaff L-1736 Senningerberg R.C.S. Luxembourg B-123356 Mitteilung an die Anleger des Fonds FU Fonds mit dem Teilfonds FU Fonds – Multi Asset Fonds Anteilklasse P (A0Q5MD / LU0368998240) Anteilklasse I (A12ADZ / LU1102590939) Die Funktion der Verwaltungsgesellschaft wechselt mit Wirkung zum 1. Mai 2015 von der Alceda Fund Management S.A, 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg an die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach.

Anleger können bis zum 24. April 2015 17:00 Uhr die kostenlose Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteile zum einschlägigen Nettoinventarwert verlangen.

Die Anteilinhaber werden gebeten, hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Änderungen im Zuge des Übertrages die nachfolgende Publikation der neuen Verwaltungsgesellschaft zu beachten.

Senningerberg, den 24. März 2015 Alceda Fund Management S.A.

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31.093 Mitteilung an die Anleger des Fonds FU Fonds mit dem Teilfonds FU Fonds – Multi Asset Fonds Anteilklasse P (A0Q5MD / LU0368998240) Anteilklasse I (A12ADZ / LU1102590939) Hiermit werden die Anteilinhaber des oben genannten Teilfonds des Fonds „FU Fonds“ („Fonds“), einem Fonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz von 2010“), der von der Alceda Fund Management S.A. verwaltet wird, informiert, dass der Fonds mit Wirkung zum 1. Mai 2015 an die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., mit Sitz 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach („aufnehmende Verwaltungsgesellschaft“) übertragen wird. Das zurzeit gültige Verwaltungsreglement, letztmals veröffentlicht am 14. Januar 2014 im Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations, wird durch das neue Verwaltungsreglement, welches mit Datum vom 1. Mai 2015 in Kraft tritt, ersetzt.

Nachfolgend werden die Anteilinhaber auf die Änderungen hingewiesen, die mit der Migration des Fonds einhergehen und mit Wirkung zum 1. Mai 2015 in Kraft treten.

1) Im Zuge der Migration des Fonds werden die Dienstleister wie folgt geändert: Dienstleister Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Depotbank M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A.

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Die Depotbank erbringt ihre Depotbankdienstleistungen durch Ihre Niederlassung in Luxemburg.

Zahlstelle Luxemburg M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A.

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg Verwaltungsgesellschaft Alceda Fund Management S.A. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Register- und Transferstelle M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Zentralverwaltungsstelle WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.

Die Funktion wird durch die aufnehmende Verwaltungsgesellschaft erbracht.

Vertriebs-und Informationsstelle Heemann Vermögensverwaltung GmbH Weitere Vertriebsstelle: Heemann Vermögensverwaltung GmbH Informationsstelle Deutschland: Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, 2) Im Rahmen der Migration wird die Annahmezeit für Zeichnungen und Rücknahmen auf jeweils 12:00 Uhr (Luxemburger Zeit) angepasst. Gleichzeitig wird auch die Valuta für die Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises auf zwei Bankarbeitstage festgelegt.

3) Das Geschäftsjahresende wird vom 31. Dezember auf den 30. April eines jeden Kalenderjahres geändert. Für den Fonds wird ein geprüfter Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 erstellt werden. Darüber hinaus wird für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis zum 30. April 2015 ebenfalls ein geprüfter Jahresbericht durch die abgebende Verwaltungsgesellschaft veranlasst werden. Der ungeprüfte Halbjahresbericht des Fonds wird künftig jeweils mit Stand 31. Oktober eines jeden Jahres erstellt werden.

4) Die jeweils gültige Ausgabe- und Rücknahmepreis und der Verkaufsprospekt sowie die Key Investor Documents des Fonds werden nach der Migration auf der Internetseite der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft (www.haig.lu) veröffentlicht. Ebendort werden künftig grundsätzlich auch die Mitteilungen an die Anteilinhaber geschaltet (soweit gesetzlich möglich).

5) Im Zuge der Migration wird die Stückelung der Anteile dahingehend angepasst, dass Anteile künftig bis auf drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass den Anlegern mit Wirksamwerden der Migration ein Spitzenausgleich gutgeschrieben wird.

6) Darüber hinaus wird die Verbriefungsart des Sondervermögens dahingehend angepasst, dass ab dem 1. Mai 2015 ausschließlich Inhaberanteile ausgegeben werden. Eine Ausgabe von Namensanteile ist nicht mehr vorgesehen.

7) Im der Rahmen der Migration wird die Berechnung des Anteilwertes der jeweiligen Anteilklasse des jeweiligen Teilfonds dahingehend angepasst, dass künftig grundsätzlich eine Bewertung an jedem Tag, der zugleich Bankarbeitstag in Luxemburg und in Frankfurt am Main ist, durchgeführt wird.

8) Der erwartete Hebel und das dem relativen Value-at-Risk zugrundeliegenden Vergleichsvermögen wird wie folgt angepasst: Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Erwarteter Hebel bis zu 100% des Teilfondsvolumens bis zu 50 % des Teilfondsvolumens; je nach Handhabe des Fondsmanagers bis zu 100 % des Fondsvolumens Vergleichsvermögen EuroStoxx50 (100%) Als Vergleichsvermögen wird ein einzelner Aktien-Index mit dem folgenden Profil herangezogen: Als Vergleichsvermögen wird eine Kombination aus zwei Indizes herangezogen. Diese beiden Indizes setzen sich wie folgt zusammen: 1. ) 40% des Vergleichsvermögens bildet ein Fixed-Income-Index, welcher folgendem Profil entspricht: – Internationale Unternehmensanleihen – Die enthaltenen Anleihen werden hinsichtlich ihrer Bonität als Investment-Grade eingestuft – Es besteht eine breite Diversifizierung hinsichtlich der Fälligkeiten, Bonitäten und Herkunftsländer der einzelnen Anleihen 2. ) 60% des Vergleichsvermögens bildet ein Aktien-Index, welcher folgendem Profil entspricht: Der Aktienindex ist hinsichtlich Ländern, Sektoren und Marktkapitalisierung der enthaltenen Titel breit diversifiziert und setzt sich zusammen aus den folgenden Märkten: – führende US-amerikanische Large- Cap Unternehmen – führende europäische Unternehmen aus insgesamt 17 europäischen Teilmärkten – Japanische Blue Chip Unternehmen mit überdurchschnittlich hoher Liquidität – führende Kanadische Large-Cap Unternehmen – führende Australische Large-Cap Unternehmen – führende asiatische Unternehmen aus insgesamt 4 Teilmärkten: Hong Kong, Singapore, Süd Korea und Taiwan – führende Latein-Amerikanische Large- Cap, Blue Chip Unternehmen mit überdurchschnittlicher Liquidität aus insgesamt 5 Teilmärkten: Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexico und Peru Die oben genannten Unternehmen verteilen sich auf die folgenden Sektoren: Konsumgüter, Energie, Finanzen, Gesundheitswesen, Industrie, Informationstechnologie, Rohstoffe, Telekommunikation und Betriebsmittel.

Der Index wird in USD berechnet, die enthaltenen Unternehmen werden entsprechend ihrer Marktkapitalisierung gewichtet.

9) Die Anlagepolitik und das Risikoprofil des Teilfonds FU Fonds – Multi Asset Fonds werden im Rahmen der Migration wie folgt präzisiert: Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Die Anlagestruktur sieht dauerhaft eine 60-100%ige Aktienquote (dazu zählen neben Aktien auch aktienähnliche Anlagen wie bspw.

Aktienfonds, Zertifikate auf Aktien, etc., welche an der Börse oder anderen geregelten Märkten gehandelt werden) vor, die je nach Kapitalmarktsituation und volkswirtschaftlichem Umfeld vom Management aktiv angepasst wird. Falls die Kapitalmarktsituation und / oder das volkswirtschaftliche Umfeld nach Ansicht des Managements ein Aktienexposure von mindestens 60% nicht rechtfertigen kann die Aktienquote auch kurzfristig unter 60% liegen.

Neben den Aktieninvestments stehen grundsätzlich Rentenanlagen, Geldmarktinstrumente und Zielfonds wie auch strukturierte Produkte als alternative Anlageklassen zur Verfügung. Bei den strukturierten Produkten handelt es sich um börsengelistete Anlageinstrumente, welche als Wertpapiere im Sinne des Artikels 4 Ziffer 1 des Verwaltungsreglements gelten. Zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele ist auch der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) zur Absicherung vorgesehen. Des Weiteren kann der Teilfonds bis zu einer Grenze von insgesamt 10% des NettoTeilfondsvermögens in anderen als den in Nr. 2 des Artikel 4 des Verwaltungsreglements genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten investieren. Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in Artikel 4 des Verwaltungsreglements enthalten.

Zur Absicherung sowie zur Steigerung des Wertzuwachses des Netto- Teilfondsvermögens kann der Teilfonds im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements auch abgeleitete Finanzinstrumente („Derivate“) nutzen. Die vorgenannten Derivate können erworben werden, sofern es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt. Hierbei wird versucht, durch den Einsatz der abgeleiteten Finanzinstrumente die Schwankungen an den jeweiligen Märkten zur Renditeoptimierung zu nutzen. Der Teilfonds kann zur Absicherung sowie zur Steigerung des Wertzuwachses des Netto-Teilfondsvermögens Geschäfte in Optionen, Finanzterminkontrakten, Devisenterminkontrakten oder Instrumente zum Management von Kreditrisiken tätigen. Anders als bei herkömmlichen Wertpapieren, kann aufgrund der einhergehenden Hebelwirkung, der Wert des jeweiligen Netto- Teilfondsvermögens erheblich stärker -sowohl positiv als auch negativ – beeinflusst werden.

Risikoprofil des Teilfonds FU Fonds – Multi Asset Fonds: Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit vergleichsweise hohen Chancen und Risiken behaftet. Dabei spielen in Bezug auf die Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder/ Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, die Emerging Markets-Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Kontrahentenrisiko und Adressenausfallrisiko sowie das Währungsrisiko eine wesentliche Rolle. Weitere Risiken sind dem Kapitel „Risikohinweise“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die spekulativ anlegen möchten. Die Anleger sollten daher umfangreiche Erfahrungen mit volatilen Kapitalmarktprodukten haben.

Die Anleger haben eine hohe Ertragserwartung verbunden mit der Bereitschaft hohe Risiken einzugehen. Die Anleger müssen Der Fonds investiert mindestens 60% in Aktien und aktienähnliche Anlagen wie Aktienfonds oder Zertifikate auf Aktien, welche an einer Börse oder anderen geregelten Märkten gehandelt werden. Diese Aktienquote wird je nach Kapitalmarktsituation und volkswirtschaftlichem Umfeld vom Fondsmanager aktiv angepasst. Falls die Kapitalmarktsituation und / oder das volkswirtschaftliche Umfeld nach Ansicht des Fondsmanagers ein Aktienexposure von mindestens 60 % nicht rechtfertigen kann die Aktienquote auch kurzfristig unter 60 % liegen.

Daneben kann der Fonds in variable und festverzinsliche Anleihen, Geldmarktinstrumente und Zielfonds (ohne Aktienfonds) sowie in Partizipationszertifikate (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist – „geregelte Märkte“ – amtlich notiert oder gehandelt werden), welche die Wertentwicklung von Aktien und Aktienindizes, Rohstoffindies und Rohstoffpreisen, Zinsen und Devisen oder anderen erlaubten Basiswerten nachbilden entsprechend Artikel 4 des Verwaltungsreglements anlegen.

Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung darf der Teilfonds Derivate, Zertifikate mit eingebetteten Derivatebestandteilen (Discount-, Bonus-, Hebel-, Knock-out-Zertifikate etc.) sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 es Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. g) des Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 7. betreffend Risikomanagementverfahren bei Derivaten zu beachten.

Risikoprofil des Teilfonds FU Fonds – Multi Asset Fonds – „Chancenorientiert“ Der Teilfonds eignet sich insbesondere für Anleger, die hohe Risiken akzeptieren und dabei gleichzeitig langfristig an möglichen hohen Erträgen partizipieren möchten. Aufgrund der Anlagepolitik verbunden mit den Anlagezielen ist der Anleger bereit, je nach Ausmaß der Wertschwankungen der Investments des Teilfonds kurzfristig auch hohe Kapitalverluste in Kauf zu nehmen. Der Anlagehorizont des Anlegers sollte langfristig sein.

Die Verwaltungsgesellschaft ist bemüht, die Risiken durch Anzahl und Streuung der Anlagen des Sondervermögens zu minimieren.

Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.

erhebliche Verluste hinnehmen können, so dass der Teilfonds sich eher als mittel- bis langfristige Anlage eignet.

10) Im folgenden werden die Anteilinhaber über die angepassten Gebühren des Teilfonds informiert: Sämtliche vom Teilfondsvermögen abhängigen Gebühren werden ab dem 1. Mai 2015 auf Basis des vorangegangenen Bewertungstages berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt.

Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Verwaltungsvergütung Anteilklasse P: Bis zu 1,70 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens; zusätzlich 500,- Euro pro Monat Anteilklasse I: Bis zu 0,70 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens; zusätzlich 500,- Euro pro Monat Bis zu 0,18 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 1.250,- Euro monatlich je Anteilklasse.

Zentralverwaltungsvergütung, sowie Register- und Transferstellenvergütung Bis zu 0,06 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 18.000,- Euro p.a..

Zusätzlich 1.000,- Euro p.a..

Ist in der Verwaltungsvergütung enthalten.

Depotbankvergütung Bis zu 0,04% p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 10.000,- Euro p.a..

Bis zu 0,08 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, zuzüglich einer Vergütung von bis zu 800,- Euro pro Monat je Anteilklasse.

Fondsmanagementvergütung Ist in der Verwaltungsvergütung enthalten.

Anteilklasse P: Bis zu 0,50 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Anteilklasse I: Bis zu 1,50 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Vertriebsstellenvergütung Anteilklasse P: Bis zu 0,50 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Anteilklasse I: Keine Anteilklasse P: Bis zu 0,50 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Anteilklasse I: Keine Performance Fee Anteilklasse P: 10 % des absoluten Wertzuwachses Die Performance-Fee geht zu Lasten des Teilfondsvermögens und wird am Ende des Berechnungszeitraumes ausgezahlt. Der Berechnungszeitraum umfasst ein Quartal.

Anteilklasse I: Keine Anteilklasse P: Bis zu 10 % des absoluten Wertzuwachses Die Auszahlung einer Performance Fee, sofern sie geschuldet ist, erfolgt zum 31.07., 31.10., 31.01. und zum 30.04. des jeweiligen Jahres (= Stichtage).

Anteilklasse I: Keine Mindesterstanlage Anteilklasse P: keine Anteilklasse I: 250.000,- Euro Anteilklasse P: keine Anteilklasse I: 250.000,- Euro Mindestfolgeanlage Anteilklasse P: keine Anteilklasse I: mindestens 50.000,- Euro Anteilklasse P: keine Anteilklasse I: keine Eine zum Migrationszeitpunkt eventuell aufgelaufene Performance Fee wird am Migrationszeitpunkt ausgezahlt.

Die mit der Migration verbundenen Kosten, insbesondere Publikations- und Wirtschaftsprüfungskosten werden dem Fonds in Rechnung gestellt.

Der Wirtschaftsprüfer des Fonds PriceWaterhouseCoopers Société Coopérative wird den Anteilwert vom 30. April 2015 im Zuge der Migration prüfen. Mit Wirkung zum 1. Mai 2015 wird die KPMG Luxembourg, Société cooperative, mit Sitz 39, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg bestellt.

Im Zuge der Migration des Fonds ist die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen des Fonds während des Zeitraums vom 24. April 2015 ab 17:00 Uhr bis einschließlich zum 30. April 2015 (24:00 Uhr) nicht möglich. Alle Anteilscheingeschäfte, die am 24. April 2015 nach 17:00 Uhr bis zum 30. April 2015 bei der derzeitigen Register- und Transferstelle eingehen, werden seitens dieser abgelehnt.

Zeichnungen und Rücknahmen, die am 24. April 2015 bis 17:00 Uhr eingehen, werden von der abgebenden Register – und Transferstelle mit Schlusstag 27. April 2015 abgerechnet.

Anteilinhaber, die mit o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 24. April 2015 (17:00 Uhr) bei den im Verkaufsprospekt genannten Stellen zu beantragen.

Die Änderungen sind im Verkaufsprospekt, Stand: 1. Mai 2015 widergespiegelt. Dieser Verkaufsprospekt sowie die aktualisierten wesentlichen Informationen für den Anteilinhaber sind am Sitz der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Vertriebs- und Zahlstellen kostenlos erhältlich.

Munsbach, den 24. März 2015 Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Alceda Fund Management S.A.

5, Heienhaff L-1736 Senningerberg R.C.S. Luxembourg B-123356 Mitteilung an die Anleger des Fonds Prometheus AI mit dem Teilfonds Prometheus AI – Alternative Stars (A0NDY1 / LU0346061616) Die Funktion der Verwaltungsgesellschaft wechselt mit Wirkung zum 1. Mai 2015 von der Alceda Fund Management S.A, 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg an die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach.

Anleger können bis zum 24. April 2015 17:00 Uhr die kostenlose Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteile zum einschlägigen Nettoinventarwert verlangen.

Die Anteilinhaber werden gebeten, hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Änderungen im Zuge des Übertrages die nachfolgende Publikation der neuen Verwaltungsgesellschaft zu beachten.

Senningerberg, den 24. März 2015 Alceda Fund Management S.A.

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31.093 Mitteilung an die Anleger des Fonds Prometheus AI mit dem Teilfonds Prometheus AI – Alternative Stars (A0NDY1 / LU0346061616) Hiermit werden die Anteilinhaber des oben genannten Teilfonds des Fonds „Prometheus AI“ („Fonds“), einem Fonds gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz von 2010“), der von der Alceda Fund Management S.A. verwaltet wird, informiert, dass der Fonds mit Wirkung zum 1. Mai 2015 an die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., mit Sitz 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach („aufnehmende Verwaltungsgesellschaft“) übertragen wird. Das zurzeit gültige Verwaltungsreglement, letztmals veröffentlicht am 28. März 2014 im Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations, wird durch das neue Verwaltungsreglement, welches mit Datum vom 1. Mai 2015 in Kraft tritt, ersetzt.

Nachfolgend werden die Anteilinhaber auf die Änderungen hingewiesen, die mit der Migration des Fonds einhergehen und mit Wirkung zum 1. Mai 2015 in Kraft treten.

1) Im Zuge der Migration des Fonds werden die Dienstleister wie folgt geändert: Dienstleister Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Depotbank und Zahlstelle M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A.

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg Verwaltungsgesellschaft Alceda Fund Management S.A. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Register- und Transferstelle M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Zentralverwaltungsstelle WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

2) Im Rahmen der Migration wird die Annahmezeit für Zeichnungen und Rücknahmen auf jeweils 12:00 Uhr angepasst.

Gleichzeitig wird auch die Valuta für die Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises auf zwei Bankarbeitstage festgelegt.

3) Das Geschäftsjahresende wird vom 31. Dezember auf den 30. April geändert.

4) Die jeweils gültige Ausgabe- und Rücknahmepreis und der Verkaufsprospekt des Fonds werden ab dem 1. Mai 2015 auf der Internetseite der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft (www.haig.lu) veröffentlicht. Ebendort werden künftig grundsätzlich auch die Mitteilungen an die Anteilinhaber geschaltet (soweit gesetzlich möglich).

5) Die Anlagepolitik des Teilfonds Prometheus AI – Alternative Stars wird im Rahmen der Migration wie folgt präzisiert: Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Ziel der Anlagepolitik des Prometheus AI – Alternative Stars („Teilfonds“) ist die Erwirtschaftung einer positiven absoluten Rendite in jedem rollierenden 24-Monatszeitraum auf €-Basis.

Zur Erreichung der Anlageziele kann das Teilfondsvermögen in Zielfonds und Zertifikate investieren, die einen Absolute Return- Ansatz verfolgen und konstant hohe, kapitalmarktunabhängige Renditen erwarten lassen. Hierzu zählen insbesondere Zielfonds und Zertifikate mit Global Macro-, Long/Short-, Event Driven-, Relative Value- und MultiStrategy-Konzepten. Daneben können auch Investitionen in Aktien-, Renten-, Geldmarkt- und sonstige offene und regulierte Zielfonds, getätigt werden.

Darüber hinaus können Investitionen in offene und regulierte Immobilienfonds getätigt werden.

Investitionen in deutsche Single-Hedgefonds und in Hedgefonds, die mit deutschen Single-Hedgefonds vergleichbar sind, sind insgesamt bis maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens möglich.

Daneben kann das Teilfondsvermögen weltweit direkt in handelbare Aktien, börsennotierte geschlossene Fonds, variabel und festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen.

Investitionen in strukturierte Produkte und Zertifikate auf alle zulässigen Vermögenswerte sind möglich, sofern es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 4 Ziffer 1 des Verwaltungsreglements handelt.

Zur Erreichung des vorgenannten Anlageziels ist auch der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) sowie der Einsatz von Techniken und Instrumenten sowohl zur effizienten Portfolioverwaltung als auch zu Absicherungszwecken vorgesehen.

Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in Artikel 4 des Verwaltungsreglements enthalten.

Ziel der Anlagepolitik des Prometheus AI – Alternative Stars („Teilfonds“) ist die Erwirtschaftung einer positiven absoluten Rendite in jedem rollierenden 36-Monatszeitraum auf €-Basis.

Zwecks Erreichens des Hauptzieles der Anlagepolitik darf das Fondsmanagement in Wertpapiere, Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen („OGA“) und derivative Finanzinstrumente jeglicher Art (insbesondere Optionen, Terminkontrakte auf Finanzinstrumente sowie Optionen auf solche Verträge und freihändige Swap-Verträge auf alle Arten von Finanzinstrumenten) investieren. Das Teilfondsvermögen kann ebenso zu 100 % in Form von flüssigen Mitteln oder als Festgelder angelegt werden.

Bei der Auswahl der einzelnen Investments wird dafür Sorge getragen, dass die einzelnen Titel über ausreichende Liquiditätscharakteristiken verfügen.

Um das Anlagerisiko so weit wie möglich zu minimieren, unterliegt die Anlage der Teilfondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung und innerhalb der in Artikel 4 des Verwaltungsreglements beschriebenen gesonderten Anlagebeschränkungen. Dennoch kann die Gefahr eines vollständigen Wertverlustes einzelner, für das Teilfondsvermögen erworbenen Vermögenswerte, nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Um die verbleibenden Restrisiken zu berücksichtigen, soll auf eine Streuung der Anlage nach Emittenten, Anlageländern und nach Währungen geachtet werden.

Zur Erreichung des vorgenannten Anlageziels ist auch der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) sowie der Einsatz von Techniken und Instrumenten sowohl zur effizienten Portfolioverwaltung als auch zu Absicherungszwecken vorgesehen. Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in Artikel 4 des Verwaltungsreglements enthalten.

6) Im folgenden werden die Anteilinhaber über die angepassten Gebühren des Teilfonds informiert: Sämtliche vom Teilfondsvermögen abhängigen Gebühren werden ab dem 1. Mai 2015 auf Basis des vorangegangenen Bewertungstages berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt.

Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Verwaltungsvergütung Bis zu 0,90 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens; zusätzlich 1.000,- Euro pro Monat Bis zu 0,96 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 1.250,- Euro monatlich je Anteilklasse.

Zentralverwaltungsvergütung, sowie Register- und Transferstellenvergütung Bis zu 0,06 p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 18.000,- Euro p.a..

Zusätzlich 1.000,- Euro p.a..

Ist in der Verwaltungsvergütung enthalten.

Depotbankvergütung Bis zu 0,04% p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 10.000,- Euro p.a..

Bis zu 0,06 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, zuzüglich einer Vergütung von bis zu 600,- Euro pro Monat je Anteilklasse.

Vertriebsstellenvergütung Bis zu 0,60% p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Bis zu 0,60 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Performance Fee 20 % des Betrages, den der Vermögenszuwachs die Hurdle Rate von 8 % übersteigt Bis zu 15 % der Differenz der Wertentwicklung des Teilfonds und der Wertentwicklung der Benchmark. Die Benchmark entspricht der zeitanteiligen Verzinsung eines fiktiven Ausgangswertes mit dem täglich aktuellen 3- Monats-EURIBOR+2 %.

Im Zuge der Migration des Fonds wird die Ertragsverwendung des Teilfonds Prometheus AI – Alternative Stars von „Thesaurierung“ auf „Ausschüttung“ umgestellt.

Eine zum Migrationszeitpunkt eventuell aufgelaufene Performance Fee wird am Migrationszeitpunkt ausgezahlt.

Die mit der Migration verbundenen Kosten, insbesondere Publikations- und Wirtschaftsprüfungskosten werden dem Fonds in Rechnung gestellt.

Der Wirtschaftsprüfer des Fonds PriceWaterhouseCoopers Société Coopérative wird den Anteilwert vom 30. April 2015 im Zuge der Migration prüfen. Mit Wirkung zum 1. Mai 2015 wird die KPMG Luxembourg, Société cooperative, mit Sitz 39, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg bestellt.

Im Zuge der Migration des Fonds ist die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen des Fonds während des Zeitraums vom 24. April 2015 ab 17:00 Uhr bis einschließlich zum 30. April 2015 (24:00 Uhr) nicht möglich. Alle Anteilscheingeschäfte, die am 24. April 2015 nach 17:00 Uhr bis zum 30. April 2015 bei der derzeitigen Register- und Transferstelle eingehen, werden seitens dieser abgelehnt.

Zeichnungen und Rücknahmen, die am 24. April 2015 bis 17:00 Uhr eingehen, werden von der abgebenden Register – und Transferstelle mit Schlusstag 27. April 2015 abgerechnet.

Anteilinhaber, die mit o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 24. April 2015 (17:00 Uhr) bei den im Verkaufsprospekt genannten Stellen zu beantragen.

Die Änderungen sind im Verkaufsprospekt, Stand: 1. Mai 2015 widergespiegelt. Dieser Verkaufsprospekt sowie die aktualisierten wesentlichen Informationen für den Anteilinhaber sind am Sitz der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Vertriebs- und Zahlstellen kostenlos erhältlich.

Munsbach, den 24. März 2015 Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Alceda Fund Management S.A.

5, Heienhaff L-1736 Senningerberg R.C.S. Luxembourg B-123356 Mitteilung an die Anleger des Fonds Prometheus mit den Teilfonds Prometheus – Global Turnaround Trends Anteilklasse A (A0M8DV / LU0332673630) Anteilklasse B (A1C0ZH / LU0519540685) Prometheus – Global Trendwalker (A0M8DW / LU0332673986) Prometheus – Global Trendrunner (A0KEBB / LU0261234297) Prometheus – Eqcelerator (A1JJPW / LU0618849128) Die Funktion der Verwaltungsgesellschaft wechselt mit Wirkung zum 1. Mai 2015 von der Alceda Fund Management S.A, 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg an die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach.

Anleger können bis zum 24. April 2015 17:00 Uhr die kostenlose Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteile zum einschlägigen Nettoinventarwert verlangen.

Die Anteilinhaber werden gebeten, hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Änderungen im Zuge des Übertrages die nachfolgende Publikation der neuen Verwaltungsgesellschaft zu beachten.

Senningerberg, den 24. März 2015 Alceda Fund Management S.A.

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel LippmannL-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31.093 Mitteilung an die Anteilinhaber des Prometheus mit den Teilfonds Prometheus – Global Turnaround Trends Anteilklasse A (A0M8DV / LU0332673630) Anteilklasse B (A1C0ZH / LU0519540685) Prometheus – Global Trendwalker (A0M8DW / LU0332673986) Prometheus – Global Trendrunner (A0KEBB / LU0261234297) Prometheus – Eqcelerator (A1JJPW / LU0618849128) Hiermit werden die Anteilinhaber des oben genannten Teilfonds des Fonds „Prometheus“ („Fonds“), einem Fonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz von 2010“), der von der Alceda Fund Management S.A. verwaltet wird, informiert, dass der Fonds mit Wirkung zum 1. Mai 2015 an die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., mit Sitz 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach („aufnehmende Verwaltungsgesellschaft“) übertragen wird. Das zurzeit gültige Verwaltungsreglement, letztmals veröffentlicht am 28. März 2014 im Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations, wird durch das neue Verwaltungsreglement, welches mit Datum vom 1. Mai 2015 in Kraft tritt, ersetzt.

Nachfolgend werden die Anteilinhaber auf die Änderungen hingewiesen, die mit der Migration des Fonds einhergehen und mit Wirkung zum 1. Mai 2015 in Kraft treten.

1) Im Zuge der Migration des Fonds werden die Dienstleister wie folgt geändert: Dienstleister Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Zahlstelle Luxembourg M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A.

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg Depotbank M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A.

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Die Depotbank erbringt ihre Depotbankdienstleistungen durch die Niederlassung Luxemburg. Hierbei handelt es sich um die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg, Verwaltungsgesellschaft Alceda Fund Management S.A. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Register- und Transferstelle M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Zentralverwaltungsstelle WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.

Die Funktion wird durch die aufnehmende Verwaltungsgesellschaft erbracht Vertriebsstelle Alceda Fund Management S.A.

NFS Netfonds Financial Services GmbH Gebundener Vermittler der Vertriebsstelle im Sinne von § 2 Absatz 10 KWG ist die P.A.M. Prometheus Asset Management GmbH Anlageausschuss Marc Pasdag P.A.M. Prometheus Asset Management GmbH André Kunze P.A.M. Prometheus Asset Management GmbH Volker Stache P.A.M. Prometheus Asset Management GmbH Jasmin Nezirevic P.A.M. Prometheus Asset Management GmbH Helmut Hohmann Alceda UK Limited John B. Marshall* Entfällt künftig.

* Lediglich im Anlageausschuss für den Teilfonds Prometheus – Eqcelerator 2) Im Rahmen der Migration wird die Annahmezeit für Zeichnungen und Rücknahmen auf jeweils 12:00 Uhr (Luxemburger Zeit) angepasst. Gleichzeitig wird auch die Valuta für die Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises auf zwei Bankarbeitstage festgelegt.

3) Die jeweils gültige Ausgabe- und Rücknahmepreis, der Verkaufsprospekt sowie die Key Investor Documents des Fonds werden nach der Migration auf der Internetseite der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft (www.haig.lu) veröffentlicht. Ebendort werden künftig grundsätzlich auch die Mitteilungen an die Anteilinhaber geschaltet (soweit gesetzlich möglich).

4) Die Anlagepolitik und das Risikoprofil der Teilfonds wird im Rahmen der Migration wie folgt präzisiert: 4.1) Prometheus – Global Turnaround Trends Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Anlagepolitik: Zur Erreichung der Anlageziele wird beabsichtigt das Teilfondsvermögen überwiegend in Aktienfonds zu investieren, die ihrerseits in Märkte (Länder, Regionen, Branchen) investieren können, die eine starke Verlustphase hinter sich haben oder sich lange stark unterdurchschnittlich entwickelt haben. Weiterhin können auch Investitionen in Renten-, Geldmarkt- und sonstige Zielfonds, die gemäß ihrer Anlagepolitik einem OGAW/OGA gleichgestellt sind, getätigt werden.

Investitionen in andere als den in Nr. 2 des Artikels 4 des Verwaltungsreglements genannten Wertpapieren und Anlagepolitik: Das Teilfondsvermögen wird in Aktienfonds zu investiert, die ihrerseits in Märkte (Länder, Regionen, Branchen) investieren können, die eine starke Verlustphase hinter sich haben oder sich lange stark unterdurchschnittlich entwickelt haben sowie in Renten-, Geldmarkt- und sonstige Zielfonds (einschließlich börsen-gehandelter Indexfonds – so genannte Exchange Traded Funds – ETF’s) gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements getätigt werden.

Weiterhin kann das Teilfondsvermögen weltweit direkt in handelbare Aktien, börsennotierte geschlossene Fonds, Geldmarktinstrumenten sind insgesamt bis maximal 10% des Netto- Teilfondsvermögens möglich.

Daneben kann das Teilfondsvermögen weltweit direkt in handelbare Aktien, börsennotierte geschlossene Fonds, variabel und festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen.

Investitionen in strukturierte Produkte auf alle zulässigen Vermögenswerte sind möglich, sofern es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 4 Ziffer 1 des Verwaltungsreglements handelt.

Je nach Einschätzung der Marktlage kann für den Teilfonds innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen auch bis zu 100% des Teilfondsvermögens in einer der oben genannten Vermögensgegenstände gehalten werden.

Zur Absicherung sowie zur Steigerung des Wertzuwachses des Netto- Teilfondsvermögens kann der Teilfonds im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements auch abgeleitete Finanzinstrumente („Derivate“) nutzen. Die vorgenannten Derivate können erworben werden, sofern es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt. Hierbei wird versucht, durch den Einsatz der abgeleiteten Finanzinstrumente die Schwankungen an den jeweiligen Märkten zur Renditeoptimierung zu nutzen. Der Teilfonds kann zur Absicherung sowie Steigerung des Wertzuwachses des Netto-Teilfondsvermögens Geschäfte in Optionen, Finanzterminkontrakten, Devisenterminkontrakten oder Instrumente zum Management von Kreditrisiken tätigen.

Risikoprofil: Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit vergleichsweise sehr hohen Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlagestruktur des Teilfonds ergeben.

Die Risiken des Netto-Teilfondsvermögens bestehen hauptsächlich aus dem allgemeinen Marktrisiko, dem unternehmensspezifischen Risiko, dem Länder/ Regionenrisiko, dem Bonitätsrisiko, den Emerging Markets-Risiken, dem Liquiditätsrisiko, den Länder- und Transferrisiken, dem Verwahrrisiko, dem Konzentrationsrisiko, dem Kontrahentenrisiko und dem Adressenausfallrisiko sowie dem Währungsrisiko.

Anders als bei herkömmlichen Wertpapieren, kann aufgrund der einhergehenden Hebelwirkung, der Wert des jeweiligen Netto- Teilfondsvermögens erheblich stärker – sowohl positiv als auch negativ – beeinflusst werden.

Finanzterminkontrakte, die zu einem anderen Zweck als der Absicherung eingesetzt werden, sind ebenfalls mit erheblichen Chancen und Risiken verbunden, da jeweils nur ein Bruchteil der jeweiligen Kontraktgröße (Einschuss) sofort geleistet werden muss.

Der Teilfonds richtet sich an Anleger die umfassend an der wirtschaftlichen Entwicklung der weltweiten Märkte teilnehmen wollen und durch eine Anlage in diesen Teilfonds – unter Inkaufnahme hoher Kursschwankungen – von den langfristigen Ertragschancen profitieren möchten.

Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre betragen.

variabel und festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente angelegt sowie Investitionen in strukturierte Produkte auf alle gemäß Artikel 4 Ziffer 1 des Verwaltungsreglements zulässigen Vermögenswerte getätigt werden.

Je nach Einschätzung der Marktlage kann für den Teilfonds innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen auch bis zu 100% des Teilfondsvermögens in einer der oben genannten Anlageklassen gehalten werden.

Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung darf der Teilfonds Derivate, Zertifikate mit eingebetteten Derivatebestandteilen (Discount-, Bonus-, Hebel-, Knock-out-Zertifikate etc.) sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 6. des Verwaltungsreglements einsetzen.

Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. g) des Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 7. betreffend Risikomanagementverfahren bei Derivaten zu beachten.

Risikoprofil: Der Teilfonds eignet sich insbesondere für Anleger, die hohe Risiken akzeptieren und dabei gleichzeitig langfristig an möglichen hohen Erträgen partizipieren möchten. Aufgrund der Anlagepolitik verbunden mit den Anlagezielen ist der Anleger bereit, je nach Ausmaß der Wertschwankungen der Investments des Teilfonds kurzfristig auch hohe Kapitalverluste in Kauf zu nehmen. Der Anlagehorizont des Anlegers sollte langfristig sein.

Die Verwaltungsgesellschaft ist bemüht, die Risiken durch Anzahl und Streuung der Anlagen des Sondervermögens zu minimieren.

4.2) Prometheus – Global Trendwalker Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Anlagepolitik: Zur Erreichung der Anlageziele kann das Teilfondsvermögen unter Berücksichtigung eines mathematischen, trendorientierten Managementansatzes überwiegend in Renten- und Geldmarktfonds investiert werden. Dabei wird in solche Zielfonds investiert, die nach Meinung des Fondsmanagements einen kurz- bis mittelfristigen Erfolg versprechen, da sie positive Trends ausgebildet haben oder erwarten lassen. Daneben kann das Teilfondsvermögen auch in Aktien-, und gemischte Zielfonds, die gemäß Ihrer Anlagepolitik einem OGAW/OGA gleichgestellt sind, investiert werden. Schwerpunkt der Anlagepolitik stellen jedoch Renten- und Geldmarktfonds dar.

Investitionen in andere als den in Nr. 2 des Artikels 4 des Verwaltungsreglements genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten sind insgesamt bis maximal 10% des Netto- Teilfondsvermögens möglich.

Daneben kann das Teilfondsvermögen weltweit direkt in handelbare Aktien, börsennotierte geschlossene Fonds, variabel und Anlagepolitik: Zur Erreichung der Anlageziele wird das Teilfondsvermögen unter Berücksichtigung eines mathematischen, trendorientierten Managementansatzes überwiegend in Renten- und Geldmarktfonds investiert werden. Dabei wird in solche Zielfonds investiert, die einen kurz- bis mittelfristigen Erfolg versprechen, da sie positive Trends ausgebildet haben oder erwarten lassen. Daneben kann das Teilfondsvermögen auch in Aktien-, und gemischte Zielfonds (einschließlich börsen-gehandelter Indexfonds – so genannte Exchange Traded Funds – ETF’s) gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements investiert werden.

Zusätzlich kann das Teilfondsvermögen weltweit direkt in handelbare Aktien, börsennotierte geschlossene Fonds, variabel und festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen sowie Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen.

Investitionen in strukturierte Produkte auf alle zulässigen Vermögenswerte sind möglich, sofern es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 4 Ziffer 1 des Verwaltungsreglements handelt.

Zur Absicherung sowie zur Steigerung des Wertzuwachses des Netto- Teilfondsvermögens kann der Teilfonds im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements auch abgeleitete Finanzinstrumente („Derivate“) nutzen. Die vorgenannten Derivate können erworben werden, sofern es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt. Hierbei wird versucht, durch den Einsatz der abgeleiteten Finanzinstrumente die Schwankungen an den jeweiligen Märkten zur Renditeoptimierung zu nutzen. Der Teilfonds kann zur Absicherung sowie Steigerung des Wertzuwachses des Netto-Teilfondsvermögens Geschäfte in Optionen, Finanzterminkontrakten, Devisenterminkontrakten oder Instrumente zum Management von Kreditrisiken tätigen.

Risikoprofil: Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit vergleichsweise moderaten bis hohen Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlagestruktur des Teilfonds ergeben.

Die Risiken des Netto-Teilfondsvermögens bestehen hauptsächlich aus dem allgemeinen Marktrisiko, dem unternehmensspezifischen Risiko, dem Länder/ Regionenrisiko, dem Bonitätsrisiko, den Emerging Markets-Risiken , dem Liquiditätsrisiko, den Länder- und Transferrisiken, dem Verwahrrisiko, dem Konzentrationsrisiko, dem Kontrahentenrisiko, dem Adressenausfallrisiko sowie dem Währungsrisiko.

Anders als bei herkömmlichen Wertpapieren, kann aufgrund der einhergehenden Hebelwirkung, der Wert des jeweiligen Netto- Teilfondsvermögens erheblich stärker – sowohl positiv als auch negativ – beeinflusst werden.

Finanzterminkontrakte, die zu einem anderen Zweck als der Absicherung eingesetzt werden, sind ebenfalls mit erheblichen Chancen und Risiken verbunden, da jeweils nur ein Bruchteil der jeweiligen Kontraktgröße (Einschuss) sofort geleistet werden muss.

Der Teilfonds richtet sich an Anleger die umfassend an der wirtschaftlichen Entwicklung der weltweiten Rentenmärkte teilnehmen wollen und durch eine Anlage in diesen Teilfonds – unter Inkaufnahme moderater bis hoher Kursschwankungen – von den langfristigen Ertragschancen profitieren möchten.

Der Anlagehorizont sollte mindestens drei Jahre betragen.

strukturierte Produkte auf alle gemäß Artikel 4 Ziffer 1 des Verwaltungsreglements zulässigen Vermögenswerte tätigen.

Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung darf der Teilfonds Derivate, Zertifikate mit eingebetteten Derivatebestandteilen (Discount-, Bonus-, Hebel-, Knock-out-Zertifikate etc.) sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 6. des Verwaltungsreglements einsetzen.

Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. g) des Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 7. betreffend Risikomanagementverfahren bei Derivaten zu beachten.

Risikoprofil: Der Fonds eignet sich insbesondere für Anleger, die mäßige Risiken akzeptieren und dabei gleichzeitig kurz- bis mittelfristig an moderaten Erträgen partizipieren möchten.

Aufgrund der Anlagepolitik verbunden mit den Anlagezielen ist der Anleger bereit, je nach Ausmaß der möglichen Wertschwankungen Kapitalverluste in Kauf zu nehmen. Der Anlagehorizont des Anlegers sollte kurz- bis mittelfristig sein.

Die Verwaltungsgesellschaft ist bemüht, die Risiken durch Anzahl und Streuung der Anlagen des Sondervermögens zu minimieren.

Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.

4.3) Prometheus – Global Trendrunner Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Anlagepolitik: Zur Erreichung der Anlageziele wird das Teilfondsvermögen in Aktien- , Renten-, Misch- und Geldmarktfonds, börsennotierte geschlossene Fonds sowie Aktien, variabel und festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente angelegt. Je nach Einschätzung der Marktlage kann die Gewichtung der vorgenannten Anlageinstrumente zwischen 0% und 100% variieren.

Es findet eine weltweite Streuung der Anlagen ohne festgelegte regionale Gewichtungen statt.

Aufgrund gezielter Analyse wird in kurz- bis mittelfristig erfolgsversprechende Fonds investiert, die einen positiven Trend ausgebildet haben oder erwarten lassen. Insbesondere handelt es sich dabei um Länder-/Regionenfonds, wie z.B. Deutschland-, USA-, Japan-Fonds, aber auch z.B. Lateinamerika-, Indien-, China-, Osteuropa- oder andere Schwellenländer-Fonds.

Zur Absicherung sowie zur Steigerung des Wertzuwachses des Netto- Teilfondsvermögens kann der Teilfonds im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements auch abgeleitete Finanzinstrumente („Derivate“) nutzen. Die vorgenannten Derivate können erworben werden, sofern es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt. Hierbei wird versucht, durch den Einsatz der abgeleiteten Finanzinstrumente die Schwankungen an den jeweiligen Märkten zur Renditeoptimierung zu nutzen. Der Teilfonds kann zur Absicherung sowie zur Steigerung des Wertzuwachses des Netto-Teilfondsvermögens Geschäfte in Anlagepolitik: Zur Erreichung der Anlageziele kann das Teilfondsvermögen in Aktien-, Aktienindex-, Renten-, Misch- und Geldmarktfonds (einschließlich börsen-gehandelter Indexfonds – so genannte Exchange Traded Funds – ETF’s) gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements, börsennotierte geschlossene Fonds sowie Aktien, variabel und festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente angelegt werden. Je nach Einschätzung der Marktlage kann die Gewichtung der vorgenannten Anlageinstrumente zwischen 0% und 100% variieren. Es findet eine weltweite Streuung der Anlagen ohne festgelegte regionale Gewichtungen statt. Bei der Anlage in Anteile an Investmentfonds wird aufgrund gezielter Analyse in kurz- bis mittelfristig erfolgsversprechende Fonds investiert, die einen positiven Trend ausgebildet haben oder erwarten lassen.

Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung darf der Teilfonds Derivate, Zertifikate mit eingebetteten Derivatebestandteilen (Discount-, Bonus-, Hebel-, Knock-out-Zertifikate etc.) sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 6. des Verwaltungsreglements einsetzen.

Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. g) des Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Optionen, Finanzterminkontrakten, Devisenterminkontrakten oder Instrumente zum Management von Kreditrisiken tätigen. Der Einsatz von Zertifikaten soll jedoch auf maximal 20% begrenzt sein.

Risikoprofil: Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Fonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit vergleichsweise hohen Chancen und Risiken behaftet, die sich aus den oben genannten Anlagen ergeben.

Die Risiken des Netto-Teilfondsvermögens bestehen hauptsächlich aus Währungs-, Bonitäts- und Aktienkursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren.

Anders als bei herkömmlichen Wertpapieren, kann aufgrund der einhergehenden Hebelwirkung, der Wert des jeweiligen Netto- Teilfondsvermögens erheblich stärker – sowohl positiv als auch negativ – beeinflusst werden.

Finanzterminkontrakte, die zu einem anderen Zweck als der Absicherung eingesetzt werden, sind ebenfalls mit erheblichen Chancen und Risiken verbunden, da jeweils nur ein Bruchteil der jeweiligen Kontraktgröße (Einschuss) sofort geleistet werden muss.

Der Teilfonds richtet sich an alle Anleger, die Ihr Anlagekapital nach Art einer aktiven Vermögensverwaltung betreut wissen möchten, und dabei einen möglichst objektivierbaren, mathematischen Handelsprozess bevorzugen. Empfohlen wird ein Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren.

Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 7. betreffend Risikomanagementverfahren bei Derivaten zu beachten.

Risikoprofil: Der Teilfonds eignet sich insbesondere für Anleger, die hohe Risiken akzeptieren und dabei gleichzeitig langfristig an möglichen hohen Erträgen partizipieren möchten. Aufgrund der Anlagepolitik verbunden mit den Anlagezielen ist der Anleger bereit, je nach Ausmaß der Wertschwankungen der Investments des Teilfonds kurzfristig auch hohe Kapitalverluste in Kauf zu nehmen. Der Anlagehorizont des Anlegers sollte langfristig sein.

Die Verwaltungsgesellschaft ist bemüht, die Risiken durch Anzahl und Streuung der Anlagen des Sondervermögens zu minimieren.

Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.

4.4) Prometheus – Eqcelerator Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Anlagepolitik: Ziel der Anlagepolitik des Prometheus – Eqcelerator ist es, mit einem konzentrierten Portfolio aus i.d.R. 20 – 50 internationalen Aktieneinzelwerten eine langfristig möglichst hohe Rendite in Euro zu erzielen. Bei der Zusammenstellung des Portfolios steht die fokussierte und kurzfristig-taktische Auswahl einzelner Aktien im Vordergrund. Langfristig-strategische Aspekte, wie eine ausgewogene Gewichtung von Ländern, Branchen oder Aktien unterschiedlicher Marktkapitalisierung sind von untergeordneter Bedeutung. Bei der Auswahl der Aktien werden zwei Schwerpunkte verfolgt: Aktives Markt-Timing: Durch aktives Markt-Timing auf Basis eines regelbasierten Investmentansatzes sollen die typischen Aktienmarktrisiken reduziert werden.

Aktien-Selektion: Eine auf der Basis einer quantitativen Bewertungsmatrix entwickelte Momentum-Strategie soll die Aktien mit der aktuell größten Dynamik in der Kursentwicklung für das Portfolio ermitteln.

Die Performance des Teilfonds wird in den entsprechenden „Wesentlichen Informationen für den Anleger“ angegeben. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.

Zur Erreichung der Anlageziele wird das Vermögen des Teilfonds überwiegend in Wertpapiere und andere zulässige Anlagen nach Artikel 4 des Verwaltungsreglements investiert. Je nach Einschätzung der Marktlage kann das Teilfondsvermögen jedoch vorübergehend auch bis zu 100% in Geldmarktinstrumente oder geldmarktnahe Titel investiert werden. Das Risikomanagement steuert den Aktien- Investitionsgrad des Fondsvermögens. Dieser kann zwischen 0% und 100% variieren.

Zur Absicherung sowie zur Steigerung des Wertzuwachses des Netto- Teilfondsvermögens kann der Teilfonds im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements auch abgeleitete Anlagepolitik: Ziel der Anlagepolitik des Prometheus – Eqcelerator („Teilfonds”) ist es, mit einem Portfolio aus internationalen Aktieneinzelwerten eine langfristig möglichst hohe Rendite in Euro zu erzielen. Bei der Zusammenstellung des Portfolios steht die fokussierte und kurzfristig-taktische Auswahl einzelner Aktien im Vordergrund. Langfristig-strategische Aspekte, wie eine ausgewogene Gewichtung von Ländern, Branchen oder Aktien unterschiedlicher Marktkapitalisierung sind von untergeordneter Bedeutung. Bei der Auswahl der Aktien werden zwei Schwerpunkte verfolgt: Aktives Markt-Timing: Durch aktives Markt-Timing auf Basis eines regelbasierten Investmentansatzes sollen die typischen Aktienmarktrisiken reduziert werden.

Aktien-Selektion: Eine auf der Basis einer quantitativen Bewertungsmatrix entwickelte Momentum-Strategie soll die Aktien mit der aktuell größten Dynamik in der Kursentwicklung für das Portfolio ermitteln.

Zur Erreichung der Anlageziele kann das Vermögen des Teilfonds in Wertpapiere und andere zulässige Anlagen nach Artikel 4 des Verwaltungsreglements investiert werden.

Je nach Einschätzung der Marktlage kann das Teilfondsvermögen vorübergehend auch bis zu 100% des Netto-Teilfondsvermögens in Geldmarktinstrumente oder geldmarktnahe Titel investiert werden. Der Investitionsgrad in Aktien kann zwischen 0% und 100% des Netto- Teilfondsvermögens variieren.

Bis zu 10 % des Netto-Teilfondsvermögens können in Anteile an Investmentfonds entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements investiert werden. Der Teilfonds ist daher zielfondsfähig.

Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung darf der Teilfonds Derivate, Zertifikate mit Finanzinstrumente („Derivate“) nutzen. Die vorgenannten Derivate können erworben werden, sofern es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt. Hierbei wird versucht, durch den Einsatz der abgeleiteten Finanzinstrumente die Schwankungen an den jeweiligen Märkten zur Renditeoptimierung zu nutzen. Der Teilfonds kann zur Absicherung sowie zur Steigerung des Wertzuwachses des Netto-Teilfondsvermögens Geschäfte in Optionen, Finanzterminkontrakten, Devisenterminkontrakten oder Instrumente zum Management von Kreditrisiken tätigen.

Anteile an OGAW oder anderen OGA werden nur bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben.

Risikoprofil: Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Fonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit vergleichsweise hohen Chancen und Risiken behaftet, die sich aus den oben genannten Anlagen ergeben.

Die Risiken des Netto-Teilfondsvermögens bestehen hauptsächlich aus Währungs-, Bonitäts- und Aktienkursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren.

Anders als bei herkömmlichen Wertpapieren, kann aufgrund der einhergehenden Hebelwirkung, der Wert des jeweiligen Netto- Teilfondsvermögens erheblich stärker – sowohl positiv als auch negativ – beeinflusst werden.

Finanzterminkontrakte, die zu einem anderen Zweck als der Absicherung eingesetzt werden, sind ebenfalls mit erheblichen Chancen und Risiken verbunden, da jeweils nur ein Bruchteil der jeweiligen Kontraktgröße (Einschuss) sofort geleistet werden muss.

Mit der Anlage in Schwellenländern, sowie in speziellen Branchen sind verschiedene Risiken verbunden. Potenzielle Anleger sollten sich daher all der in diesem Verkaufsprospekt unter „Risikohinweise“ erwähnten Risiken bewusst sein, die eine Anlage in diesem Teilfonds mit sich bringen kann.

Der Teilfonds richtet sich an alle Anleger, die Ihr Anlagekapital nach Art einer aktiven Vermögensverwaltung betreut wissen möchten, und dabei einen möglichst objektivierbaren, regelbasierten Investmentprozess bevorzugen. Empfohlen wird ein Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren.

eingebetteten Derivatebestandteilen (Discount-, Bonus-, Hebel-, Knock-out-Zertifikate etc.) sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 6. des Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. g) des Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 7. betreffend Risikomanagementverfahren bei Derivaten zu beachten.

Risikoprofil: Der Fonds eignet sich für insbesondere Anleger, die sehr hohe Risiken akzeptieren und dabei gleichzeitig langfristig an sehr hohen möglichen Erträgen partizipieren möchten.

Aufgrund der Anlagepolitik verbunden mit den Anlagezielen ist der Anleger bereit, je nach Ausmaß der Wertschwankungen der Investments des Teilfonds kurzfristig auch sehr hohe Kapitalverluste in Kauf zu nehmen. Der Anlagehorizont des Anlegers sollte langfristig sein.

Die Verwaltungsgesellschaft ist bemüht, die Risiken durch Anzahl und Streuung der Anlagen des Sondervermögens zu minimieren.

Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.

5) Im folgenden werden die Anteilinhaber über die angepassten Risikomanagementverfahren samt etwaig angepasster Leveragewerte informiert: 5.1 Prometheus – Global Turnaround Trends: Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 01. Mai 2015 Risikomanagementverfahren Relativer Value at Risk Absoluter Value at Risk erwarteter Leverage Bis zu 50% des Teilfondsvolumens Grundsätzlich bis zu 50% des Teilfondsvolumens.

Je nach Handhabe kann dieser Wert auch bis zu 100% des Teilfondsvolumens betragen.

5.2 Prometheus – Global Trendwalker : Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 01. Mai 2015 Risikomanagementverfahren Commitment-Approach Relativer Value at Risk Das entsprechende Vergleichsvermögen setzt sich wie folgt zusammen: 1.) 40 % des Vergleichsvermögens bildet ein AktienIndex, welcher folgendem Profil entspricht: Der Aktienindex ist hinsichtlich Ländern, Sektoren und Marktkapitalisierung der enthaltenen Titel breit diversifiziert und setzt sich zusammen aus den folgenden Märkten: – führende US-amerikanische Large-Cap Unternehmen – führende europäische Unternehmen aus insgesamt 17 europäischen Teilmärkten – Japanische Blue Chip Unternehmen mit überdurchschnittlich hoher Liquidität – men mit überdurchschnittlicher Liquidität aus insgesamt 5 Teilmführende Kanadische Large- Cap Unternehmen – führende Australische Large-Cap Unternehmen – führende asiatische Unternehmen aus insgesamt 4 Teilmärkten: Hong Kong, Singapore, Süd Korea und Taiwan – führende latein-amerikanische Large-Cap, Blue Chip Unternehärkten: Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexico und Peru Die oben genannten Unternehmen verteilen sich auf die folgenden Sektoren: Konsumgüter, Energie, Finanzen, Gesundheitswesen, Industrie, Informationstechnologie, Rohstoffe, Telekommunikation und Betriebsmittel.

Der Index wird in USD berechnet, die enthaltenen Unternehmen werden entsprechend ihrer Marktkapitalisierung gewichtet.

2.) 60 % des Vergleichsvermögens bildet ein Fixed- Income-Index mit dem folgenden Profil: – Europäische Staatsanleihen mit Laufzeiten von mindestens einem Jahr – Der Index setzt sich zusammen aus über 300 Staatsanleihen verschiedener europäischer Länder – Es besteht eine breite Diversifizierung hinsichtlich der Fälligkeiten der einzelnen Anleihen erwarteter Leverage Nicht anwendbar Grundsätzlich bis zu 50% des Teilfondsvolumens. Je nach Handhabe kann dieser Wert auch bis zu 100% des Teilfondsvolumens betragen.

5.3 Prometheus – Global Trendrunner: Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 01. Mai 2015 Risikomanagementverfahren Commitment-Approach Absoluter Value at Risk erwarteter Leverage Nicht anwendbar Grundsätzlich bis zu 50% des Teilfondsvolumens. Je nach Handhabe kann dieser Wert auch bis zu 100% des Teilfondsvolumens betragen.

5.4 Prometheus – Eqcelerator: Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 01. Mai 2015 Risikomanagementverfahren Commitment-Approach Relativer Value at Risk Das entsprechende Vergleichsvermögen setzt sich wie folgt zusammen: Als Vergleichsvermögen wird ein einzelner Aktien- Index mit dem folgenden Profil herangezogen: Der Aktienindex ist hinsichtlich Ländern, Sektoren und Marktkapitalisierung der enthaltenen Titel breit diversifiziert und setzt sich zusammen aus den folgenden Märkten: – führende US-amerikanische Large-Cap Unternehmen – führende europäische Unternehmen aus insgesamt 17 europäischen Teilmärkten – Japanische Blue Chip Unternehmen mit überdurchschnittlich hoher Liquidität – führende Kanadische Large-Cap Unternehmen – führende Australische Large-Cap Unternehmen – führende asiatische Unternehmen aus insgesamt 4 Teilmärkten: Hong Kong, Singapore, Süd Korea und Taiwan – führende latein-amerikanische Large-Cap, Blue Chip Unternehmen mit überdurchschnittlicher Liquidität aus insgesamt 5 Teilmärkten: Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexico und Peru Die oben genannten Unternehmen verteilen sich auf die folgenden Sektoren: Konsumgüter, Energie, Finanzen, Gesundheitswesen, Industrie, Informationstechnologie, Rohstoffe, Telekommunikation und Betriebsmittel.

Der Index wird in USD berechnet, die enthaltenen Unternehmen werden entsprechend ihrer Marktkapitalisierung gewichtet.

erwarteter Leverage Nicht anwendbar Grundsätzlich bis zu 50% des Teilfondsvolumens. Je nach Handhabe kann dieser Wert auch bis zu 100% des Teilfondsvolumens betragen.

6) Im Zuge der Migration wird die Stückelung der Anteile dahingehend angepasst, dass Anteile künftig bis auf drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass den Anlegern mit Wirksamwerden der Migration ein Spitzenausgleich gutgeschrieben wird.

7) Im folgenden werden die Anteilinhaber über die angepassten Gebühren des Teilfonds informiert: Sämtliche vom Teilfondsvermögen abhängigen Gebühren werden ab dem 1. Mai 2015 auf Basis des vorangegangenen Bewertungstages berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt.

Prometheus – Global Turnaround Trends Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Verwaltungsvergütung Bis zu 0,90 % p.a. für die Anteilklassen A und B des Netto-Teilfondsvermögens; zusätzlich 1.000,- Euro pro Monat auf Ebene des Teilfonds Bis zu 0,96 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 1.250,- Euro monatlich je Anteilklasse.

Performance Fee 15 % des Betrages, den der Vermögenszuwachs des Netto- Teilfondsvermögens die Wertentwicklung des MSCI World TR Index (Benchmark) übersteigt.

Die Performance-Fee geht zu Lasten des Teilfondsvermögens und wird am Ende des Berechnungszeitraumes ausgezahlt. Der Berechnungszeitraum umfasst ein Quartal.

Bis zu 15 % der höheren Wertentwicklung des Teilfonds im Vergleich zur Entwicklung der definierten Benchmark, 70 % MSERWI Index und 30 % REX1YP Index. Die Auszahlung einer Performance Fee, sofern sie geschuldet ist, erfolgt zum 31.07., 31.10., 31.01. und zum 30.04.

des jeweiligen Jahres (= Stichtage) Ausgabeaufschlag / Verkaufsprovision Bis zu 5 % Bis zu 5 % Depotbankvergütung Bis zu 0,04 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 10.000,- Euro p.a..

Bis zu 0,04 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 600,- Euro pro Monat je Anteilklasse.

Vertriebsstellenvergütung Bis zu 0,60 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Bis zu 0,60 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Zentralverwaltungsvergütung, sowie Register- und Transferstellenvergütung Bis zu 0,06 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 18.000,- Euro p.a..

Zusätzlich 1.000,- Euro p.a.. auf Ebene des Teilfonds Ist in der Verwaltungsvergütung enthalten.

Mindesterstanlage Anteilklasse A: 1.000,- Euro Anteilklasse B: 2.500.000,- Euro Anteilklasse A: 1.000,- Euro Anteilklasse B: wird aus dem Verkaufsprospekt gestrichen.

Mindestfolgeanlage Keine Keine Prometheus – Global Trendwalker Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Verwaltungsvergütung Bis zu 0,70 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens; zusätzlich 1.000,- Euro pro Monat Bis zu 0,76 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 1.250,- Euro monatlich je Anteilklasse.

Performance Fee 15 % des Betrages, den der Vermögenszuwachs des Netto- Teilfondsvermögens die Wertentwicklung des REXP Index (Benchmark) übersteigt. Die Performance-Fee geht zu Lasten des Teilfondsvermögens und wird am Ende des Berechnungszeitraumes ausgezahlt. Der Berechnungszeitraum umfasst ein Quartal.

Bis zu 15 % der höheren Wertentwicklung des Teilfonds im Vergleich zur Entwicklung der definierten Benchmark, REX3YP Index. sofern sie geschuldet ist, erfolgt zum 31.07., 31.10., 31.01. und zum 30.04. des jeweiligen Jahres (= Stichtage) Ausgabeaufschlag / Verkaufsprovision Bis zu 3 % Bis zu 3 % Depotbankvergütung Bis zu 0,04 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 10.000,- Euro p.a..

Bis zu 0,04 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 600,- Euro pro Monat je Anteilklasse.

Vertriebsstellenvergütung Bis zu 0,30 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Bis zu 0,30 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Zentralverwaltungsvergütung, sowie Register- und Transferstellenvergütung Bis zu 0,06 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 18.000,- Euro p.a..

Zusätzlich 1.000,- Euro p.a.. auf Ebene des Teilfonds Ist in der Verwaltungsvergütung enthalten.

Mindesterstanlage 1.000,- Euro 1.000,- Euro Mindestfolgeanlage Keine Keine Prometheus – Trendrunner Gültig bis zum 31. März 2015 Gültig ab dem 1. April 2015 Verwaltungsvergütung Bis zu 0,90 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens; zusätzlich 1.000,- Euro pro Monat Bis zu 0,96 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 1.250,- Euro monatlich je Anteilklasse.

Performance Fee 15 % des Betrages, den der Vermögenszuwachs des Netto- Teilfondsvermögens die Wertentwicklung des MSCI World Performance Index (Benchmark) übersteigt. Die Performance-Fee geht zu Lasten des Teilfondsvermögens und wird am Ende des Berechnungszeitraumes ausgezahlt.

Der Berechnungszeitraum umfasst ein Halbjahr.

Bis zu 15 % der höheren Wertentwicklung des Teilfonds im Vergleich zur Entwicklung der definierten Benchmark, 70 % MSERWI Index und 30 % REX1YP Index. Die Auszahlung einer Performance Fee, sofern sie geschuldet ist, erfolgt zum 31.07., 31.10., 31.01. und zum 30.04.

des jeweiligen Jahres (= Stichtage).

Ausgabeaufschlag / Verkaufsprovision Bis zu 5 % Bis zu 5 % Depotbankvergütung Bis zu 0,04 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 10.000,- Euro p.a..

Bis zu 0,04 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 600,- Euro pro Monat je Anteilklasse.

Vertriebsstellenvergütung Bis zu 0,60 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Bis zu 0,60 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Zentralverwaltungsvergütung, sowie Register- und Transferstellenvergütung Bis zu 0,06 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 18.000,- Euro p.a..

Zusätzlich 1.000,- Euro p.a.. auf Ebene des Teilfonds Ist in der Verwaltungsvergütung enthalten.

Mindesterstanlage 1.000,- Euro 1.000,- Euro Mindestfolgeanlage 50,- Euro Keine Prometheus – Eqcelerator Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Verwaltungsvergütung Bis zu 1,15 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens; zusätzlich 1.000,- Euro pro Monat Bis zu 1,21 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 1.250,- Euro monatlich je Anteilklasse.

Performance Fee 15 % des Betrages, den der Vermögenszuwachs des Netto- Teilfondsvermögens die Wertentwicklung des MSCI World TR Index (Benchmark) übersteigt.

Die Performance-Fee geht zu Lasten des Teilfondsvermögens und wird am Ende des Berechnungszeitraumes ausgezahlt. Der Berechnungszeitraum umfasst ein Kalenderquartal.

Bis zu 15 % der höheren Wertentwicklung des Teilfonds im Vergleich zur Entwicklung der definierten Benchmark, 70 % MSERWI Index und 30 % REX1YP Index. Die Auszahlung einer Performance Fee, sofern sie geschuldet ist, erfolgt zum 31.07., 31.10., 31.01. und zum 30.04.

des jeweiligen Jahres (= Stichtage).

Ausgabeaufschlag / Verkaufsprovision Bis zu 5 % Bis zu 5 % Depotbankvergütung Bis zu 0,04 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 10.000,- Euro p.a..

Bis zu 0,04 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 600,- Euro pro Monat je Anteilklasse.

Vertriebsstellenvergütung Bis zu 0,60 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Bis zu 0,60 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Zentralverwaltungsvergütung, sowie Register- und Transferstellenvergütung Bis zu 0,06 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 18.000,- Euro p.a..

Zusätzlich 1.000,- Euro p.a.. auf Ebene des Teilfonds Ist in der Verwaltungsvergütung enthalten.

Mindesterstanlage 1.000,- Euro 1.000,- Euro Mindestfolgeanlage 50,- Euro Keine 8) Im Rahmen der Migration wird die Berechnung des Anteilwertes der jeweiligen Anteilklasse des jeweiligen Teilfonds dahingehend angepasst, dass künftig grundsätzlich eine Bewertung an jedem Tag, der zugleich Bankarbeitstag in Luxemburg und in Frankfurt am Main ist, durchgeführt wird.

9) Darüber hinaus wird die Verbriefungsart des Sondervermögens dahingehend angepasst, dass ab dem 01. Mai 2015 ausschließlich Inhaberanteile ausgegeben werden. Eine Ausgabe von Namensanteile ist nicht mehr vorgesehen.

10) Im Zuge der Migration wird das Geschäftsjahr des Fonds ebenfalls angepasst auf den 30. April eines jeden Jahres.

Für den Fonds wird ein geprüfter Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 erstellt werden. Darüber hinaus wird für den Zeitraum 01. Januar 2015 bis zum 30. April 2015 ebenfalls ein geprüfter Jahresbericht durch die abgebende Verwaltungsgesellschaft veranlasst werden. Der ungeprüfte Halbjahresbericht des Fonds wird künftig jeweils mit Stand 31. Oktober eines jeden Jahres erstellt werden.

Im Zuge der Migration des Fonds wird die unbefüllte Anteilklasse B (A1C0ZH / LU0519540685) des Teilfonds Prometheus – Global Turnaround Trends aus dem Verkaufsprospekt gestrichen und steht damit für Zeichnungen nicht mehr zur Verfügung.

Eine zum Migrationszeitpunkt eventuell aufgelaufene Performance Fee wird am Migrationszeitpunkt ausgezahlt.

Die mit der Migration verbundenen Kosten, insbesondere Publikations- und Wirtschaftsprüfungskosten werden dem Fonds in Rechnung gestellt.

Der Wirtschaftsprüfer des Fonds PriceWaterhouseCoopers Société Coopérative wird den Anteilwert vom 30. April 2015 im Zuge der Migration prüfen. Mit Wirkung zum 1. Mai 2015 wird die KPMG Luxembourg, Société cooperative, mit Sitz 39, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg bestellt.

Im Zuge der Migration des Fonds ist die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen des Fonds während des Zeitraums vom 24. April 2015 ab 17:00 Uhr bis einschließlich zum 30. April 2015 (24:00 Uhr) nicht möglich. Alle Anteilscheingeschäfte, die am 24. April 2015 nach 17:00 Uhr bis zum 30. April 2015 bei der derzeitigen Register- und Transferstelle eingehen, werden seitens dieser abgelehnt.

Zeichnungen und Rücknahmen, die am 24. April 2015 bis 17:00 Uhr eingehen, werden von der abgebenden Register – und Transferstelle mit Schlusstag 27. April 2015 abgerechnet.

Anteilinhaber, die mit o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 24. April 2015 (17:00 Uhr) bei den im Verkaufsprospekt genannten Stellen zu beantragen.

Die Änderungen sind im Verkaufsprospekt, Stand: 1. Mai 2015 widergespiegelt. Dieser Verkaufsprospekt sowie die aktualisierten wesentlichen Informationen für den Anteilinhaber sind am Sitz der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Vertriebs- und Zahlstellen kostenlos erhältlich.

Munsbach, den 24. März 2015 Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Alceda Fund Management S.A.

5, Heienhaff L-1736 Senningerberg R.C.S. Luxembourg B-123356 Mitteilung an die Anleger des Fonds TS Fund mit dem Teilfonds TS Fund – Global Trend Select (930892/ LU0106485211) Die Funktion der Verwaltungsgesellschaft wechselt mit Wirkung zum 1. Mai 2015 von der Alceda Fund Management S.A, 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg an die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach.

Anleger können bis zum 24. April 2015 17:00 Uhr die kostenlose Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteile zum einschlägigen Nettoinventarwert verlangen.

Die Anteilinhaber werden gebeten, hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Änderungen im Zuge des Übertrages die nachfolgende Publikation der neuen Verwaltungsgesellschaft zu beachten.

Senningerberg, den 24. März 2015 Alceda Fund Management S.A.

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31.093 Mitteilung an die Anleger des Fonds TS Fund mit dem Teilfonds TS Fund – Global Trend Select (930892/ LU0106485211) Hiermit werden die Anteilinhaber des oben genannten Teilfonds des Fonds „FU Fonds“ („Fonds“), einem Fonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz von 2010“), der von der Alceda Fund Management S.A. verwaltet wird, informiert, dass der Fonds mit Wirkung zum 1. Mai 2015 an die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., mit Sitz 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach („aufnehmende Verwaltungsgesellschaft“) übertragen wird. Das zurzeit gültige Verwaltungsreglement, letztmals veröffentlicht am 14. Januar 2014 im Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations, wird durch das neue Verwaltungsreglement, welches mit Datum vom 1. Mai 2015 in Kraft tritt, ersetzt.

Nachfolgend werden die Anteilinhaber auf die Änderungen hingewiesen, die mit der Migration des Fonds einhergehen und mit Wirkung zum 1. Mai 2015 in Kraft treten.

1) Im Zuge der Migration des Fonds werden die Dienstleister wie folgt geändert: Dienstleister Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Depotbank und Zahlstelle M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A.

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg Verwaltungsgesellschaft Alceda Fund Management S.A. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Register- und Transferstelle M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A.

European Fund Services S.A.

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Unterregister- und Untertransferstelle für Register von Privatanlegern: Moventum S.C.A.

Zentralverwaltungsstelle WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

2) Im Rahmen der Migration wird die Annahmezeit für Zeichnungen und Rücknahmen auf jeweils 12:00 Uhr angepasst.

Gleichzeitig wird auch die Valuta für die Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises auf zweit Bankarbeitstage festgelegt.

3) Das Geschäftsjahresende wird vom 31. Dezember auf den 30. April geändert.

4) Die jeweils gültige Ausgabe- und Rücknahmepreis und der Verkaufsprospekt des Fonds werden ab dem 1. Mai 2015 auf der Internetseite der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft (www.haig.lu) veröffentlicht. Ebendort werden künftig grundsätzlich auch die Mitteilungen an die Anteilinhaber geschaltet (soweit gesetzlich möglich).

5) Die Anlagepolitik des Teilfonds TS Fund – Global Trend Select wird im Rahmen der Migration wie folgt präzisiert: Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Das Fondsvermögen wird im Rahmen einer vermögensverwaltenden Anlagestrategie nach dem Grundsatz der Risikostreuung gemischt in Aktien-, Renten,- und Geldmarktwerten angelegt. Diese Anlage kann über offene Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds, als auch direkt in Aktien, fest- oder variabelverzinsliche Anleihen, Geldmarktinstrumente sowie in Indexzertifikaten, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 41 (1) des Gesetzes von Dezember 2010 als Wertpapiere zu betrachten sind, erfolgen.

Je nach Marktlage kann der Fonds auch bis zu 100% in eine der oben genannten Kategorien anlegen.

Zur Absicherung sowie zur Steigerung des Wertzuwachses des Netto- Teilfondsvermögens kann der Teilfonds im Rahmen der Grenzen des Verwaltungsreglements auch abgeleitete Finanzinstrumente („Derivate“) nutzen.

Das Fondsvermögen wird im Rahmen einer vermögensverwaltenden Anlagestrategie nach dem Grundsatz der Risikostreuung gemischt in Aktien-, Renten,- und Geldmarktwerten angelegt. Diese Anlage kann sowohl über offene Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds (einschließlich börsengehandelter Indexfonds – so genannte Exchange Traded Funds – ETF’s) als auch direkt in Aktien, fest- oder variabelverzinsliche Anleihen, Geldmarktinstrumente sowie in Indexzertifikaten, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 41 (1) des Gesetzes von Dezember 2010 als Wertpapiere zu betrachten sind, erfolgen.

Je nach Marktlage kann der Fonds auch bis zu 100% in eine der oben genannten Kategorien anlegen.

Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung darf der Teilfonds Derivate, Zertifikate mit eingebetteten Derivatebestandteilen sowie sonstige Techniken und Instrumente einsetzen.

6) Im folgenden werden die Anteilinhaber über die angepassten Gebühren des Teilfonds informiert: Sämtliche vom Teilfondsvermögen abhängigen Gebühren werden ab dem 1. Mai 2015 auf Basis des vorangegangenen Bewertungstages berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt.

Gültig bis zum 30. April 2015 Gültig ab dem 1. Mai 2015 Verwaltungsvergütung Bis zu 1,50 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Bis zu 1,50 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 1.250,- Euro monatlich je Anteilklasse.

Zentralverwaltungsvergütung Bis zu 0,06 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 18.000,- Euro p.a.

Ist in der Verwaltungsvergütung enthalten.

Depotbankvergütung Bis zu 0,04% p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 10.000,- Euro p.a..

Bis zu 0,08 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, mindestens 800,- Euro monatlich je Anteilklasse.

Register- und Transferstellenvergütung 5.500 Euro p.a., zuzüglich einer Kontounterhaltungsgebühr je Konto von maximal 12,50 Euro p.a. und einer jährlichen Domizilierungsgebühr jährliche Gebühr von 10 Basispunkten auf den täglichen Durchschnittsbestand in EUR mit einer monatlichen Mindestgebühr von 875,- EUR Vertriebsstellenvergütung Bis zu 0,25 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Bis zu 0,25 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens Performance Fee 20 % des über 8 % p.a. Wertzuwachses 20 % des über 2 % pro Quartal liegenden Wertzuwachses Mindestanlage 2.000,- Euro 2.000,- Euro Eine zum Migrationszeitpunkt eventuell aufgelaufene Performance Fee wird am Migrationszeitpunkt ausgezahlt.

Die mit der Migration verbundenen Kosten, insbesondere Publikations- und Wirtschaftsprüfungskosten werden dem Fonds in Rechnung gestellt.

Der Wirtschaftsprüfer des Fonds PriceWaterhouseCoopers Société Coopérative wird den Anteilwert vom 30. April 2015 im Zuge der Migration prüfen. Mit Wirkung zum 1. Mai 2015 wird die KPMG Luxembourg, Société cooperative, mit Sitz 39, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg bestellt.

Im Zuge der Migration des Fonds ist die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen des Fonds während des Zeitraums vom 24. April 2015 ab 17:00 Uhr bis einschließlich zum 30. April 2015 (24:00 Uhr) nicht möglich. Alle Anteilscheingeschäfte, die am 24. April 2015 nach 17:00 Uhr bis zum 30. April 2015 bei der derzeitigen Register- und Transferstelle eingehen, werden seitens dieser abgelehnt.

Zeichnungen und Rücknahmen, die am 24. April 2015 bis 17:00 Uhr eingehen, werden von der abgebenden Register – und Transferstelle mit Schlusstag 27. April 2015 abgerechnet.

Anteilinhaber, die mit o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 24. April 2015 (17:00 Uhr) bei den im Verkaufsprospekt genannten Stellen zu beantragen.

Die Änderungen sind im Verkaufsprospekt, Stand: 1. Mai 2015 widergespiegelt. Dieser Verkaufsprospekt sowie die aktualisierten wesentlichen Informationen für den Anteilinhaber sind am Sitz der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Vertriebs- und Zahlstellen kostenlos erhältlich.

Munsbach, den 24. März 2015 Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

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Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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