DWS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 29. Mai 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
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Deutsche Invest I Commodity Plus LC | LU0210303920 | Deutsche Invest I Global Commodities Blend LC | LU0982743675 |
Die letzte Ausgabe des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 15. Mai 2015 statt. Die letzte Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 15. Mai 2015 statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Fusion des Teilfonds Deutsche Invest I Commodity Plus (Anteilklassen FC, LC, NC, USD LC
und USD FC) auf den Teilfonds Deutsche Invest I Global Commodities Blend (Anteilklassen FC, LC, NC, USD LC und USD FC) am 29. Mai 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment S.A. (ab 1.5.2015 Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A.) hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment S.A. den Teilfonds Deutsche Invest I Commodity Plus samt seiner aktiven Anteilklassen FC, LC, NC, USD LC und USD FC („übertragender Teilfonds“) am 29. Mai 2015 entsprechend auf die Anteilklassen FC, LC, NC, USD LC und USD FC des Teilfonds Deutsche Invest I Global Commodities Blend („übernehmender Teilfonds“) fusionieren.
Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel 1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds stattfinden.
Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern der Anteilklassen FC, LC, NC, USD LC und USD FC des übertragenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile der Anteilklassen FC, LC, NC, USD LC und USD FC an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) der Anteilklassen FC, LC, NC, USD LC und USD FC des übertragenden Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) der Anteilklassen FC, LC, NC, USD LC und USD FC des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.
Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile der Anteilklassen FC, LC, NC, USD LC und USD FC des übertragenden Teilfonds werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register des übernehmenden Teilfonds registriert.
Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds ausgegeben werden.
Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.
Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem detaillierten Anschreiben an die Investoren hervor. Darüber hinaus werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche Gebühren oder Aufwendungen belastet.
Es handelt sich bei den Teilfonds Deutsche Invest I Commodity Plus und Deutsche Invest I Global Commodities Blend um Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.
Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw. deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des übertragenden Teilfonds endet am 21 Mai 2015. Bis zum 21 Mai 2015 sind die Anleger des übertragenden und übernehmenden Teilfonds berechtigt die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Orders, die am 21 Mai 2015 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Fusion erfolgt am 29 Mai 2015. KPMG Luxembourg, Sociètè Coopèrative, Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.
Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt.
Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter folgender Adresse beantragen:
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115-Luxembourg
Luxembourg
Zusätzliche Informationen bezüglich der Fusion sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des Deutsche Invest I Global Commodities Blend liegt diesem Informationsschreiben für die Anleger des übertragenden Teilfonds bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment S.A.