Das Investment: Vermittlerkontrolle auf dem Prüfstand

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 SJB | Korschenbroich, 17.04.2015. Die Regulierung der Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung ist in letzter Zeit kritisch hinterfragt worden. Banken und Verbraucherschützer befürworten eine zentrale Kontrolle durch die Bafin, viele Marktteilnehmer sind dagegen.

Die Idee ist nicht neu: die freien Vermittler von Finanzanlagen sollen ebenfalls wie ihre Kollegen aus den Banken durch die Bafin kontrolliert werden. Die Verbraucherschützer vom Bundesverband Verbraucherzentrale vzbv und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband DSGV forderten in einer ungewöhnlichen Allianz im ersten Quartal 2015 eine Korrektur der Regulierung. Nachdem die Bafin sich nicht zur Diskussion äußerte, sorgte Michael Meister, Staatssekretär im Finanzministerium, vorläufig für Klärung.

In einem Interview mit der Börsen-Zeitung erklärte er, die Gewerbeämter seien bereits für die Kontrolle der 34f-Vermittler breit aufgestellt. Die Bafin hingegen müsste ihre Mitarbeiterzahl erheblich aufstocken, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Die Kapazität sei derzeit nicht vorhanden. Gehen Sie hier zu einem Interview mit Herrn Meister.

Ob das Thema damit endgültig ad acta gelegt ist, darf man bezweifeln. Die anhaltende Regulierung etwa über das Großprojekt Mifid II ermöglicht in den nächsten Jahren noch viele Gelegenheiten für Eingriffe und Korrekturen in bestehende Strukturen. Die Argumente werden sich bis dahin wohl nicht wesentlich verändern.

Die wichtigsten Pro- und Contra-Argumente haben wir hier zusammengefasst.

Im Zuge der Beratungen zum Kleinanlegerschutzgesetz war die mögliche Bafin-Kontrolle der 34f-Vermittler zum Thema der Branche geworden. „Der Bundesrat hat diese Forderung bereits mehrfach in anderem Kontext erhoben. Dies schließt mit ein, dass Finanzanlagenvermittler die gleichen umfassenden Anforderungen erfüllen müssen, die bereits für Banken und Sparkassen gelten – insbesondere die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes WpHG“, hieß es im Februar 2015 in einer Erklärung von vzbv und der Deutschen Kreditwirtschaft. Das Bundesland Hessen hatte tatsächlich aktuell einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat gestellt.

Die Verbände der Berater reagierten jedoch umgehend und zerpflückten auf DAS INVESTMENT Online die Argumente der Bankenvertreter und Verbraucherschützer. „Es gelten bereits heute für Finanzanlagevermittler die gleichen Regeln bei der Beratung ihrer Kunden, wie für Bankmitarbeiter. Die Finanzanlagenvermittlerverordnung hat insoweit das WpHG eins zu eins gespiegelt und es gibt keine Unterschiede hinsichtlich der Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung die ein Finanzanlagenvermittler durchzuführen hat, gegenüber der eines Bankmitarbeiters“, sagte Martin Klein, Geschäftsführer des Votum Verband unabhängiger Finanzdienstleister, in einem Plädoyer für die jüngst umgesetzte Regulierung über die Gewerbeordnung.

„Es gibt noch wenig Erfahrung mit der Kontrolle der Anlagenvermittler, aber die Kammern haben bereits seit acht Jahren die Versicherungsvermittler unter Kontrolle. Und dort laufen Prüfungen, Erlaubnisse Register alles reibungslos“, sekundierte Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Schließlich hätte man kaum neue Vermittlertypen wie den Honoraranlagenvermittler oder die Immobilienkreditvermittler ebenfalls über die Gewerbeordnung reguliert, wenn es hier Probleme gäbe. Rottenbacher vermutete hinter den wiederholten Vorstößen der Banken beim Gesetzgeber, einen Versuch, die lästige Konkurrenz der freien Vermittler zu domestizieren.

DAS INVESTMENT bat darüber hinaus acht Experten aus verschiedenen Sparten der Finanzdienstleistungsbranche – Pools, Vertriebe, Produktgeber, unabhängige Sachverständige und den DIHK, um ihre Meinung zum Thema. Alle antworteten auf fünf wesentliche Fragen zur Kontrolle der Finanzanlagenvermittler und stimmten mit unterschiedlichen Schwerpunkten überwiegend den Verbänden der freien Finanzdienstleister zu.

Die Experten und ihre Meinung:

Martin Steinmeyer, Vorstand des Maklerpools Netfonds: „Der Wunsch nach einheitlicher Kontrolle ist gerechtfertigt, die Argumente dafür weniger“

Mona Moraht, Leiterin des Referats Gewerberecht beim DIHK: „Eine Zuständigkeitsregelung auf Bundesebene in der Gewerbeordnung wäre wünschenswert gewesen“

Rainer Juretzek, Geschäftsführer Europäische Akademie für Finanzplanung (EAFP): „Der beste Weg wäre eine eigene Finanzberaterkammer“

Oliver Pradetto, Geschäftsführer blau direkt: „Der Wunsch nach einheitlicher Kontrolle ist gerechtfertigt, die Argumente dafür weniger“

Johannes Sczepan, Geschäftsführer Plansecur: „Das Gewerberecht reguliert teils schärfer als die Bafin“

Christian Nuschele, Leiter des Maklervertriebs bei Standard Life: „Pauschale Antworten fallen schwer“

Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender Jung, DMS & Cie.: „Dem Verbraucherschutz würde eine Bafin-Kontrolle der Anlagevermittler nichts bringen“

Frank Huttel, Leiter Portfoliomanagement, Finet Financial Services Network: „Prognosen sind fast unmöglich“

Von: Oliver Lepold

Quelle: DAS INVESTMENT.

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