Änderung der Vertragsbedingungen bei AXA Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
AXA WF – Global Aggregate Bonds A (auss.) 988200 LU0149002841
Reichmuth&Co Fds-Hochalpin EUR Namens-Anteile o.N. A0B8ZA LU0184633930
Reichmuth&Co Fds-Hochalpin EUR Namens-Anteile o.N. 988201 LU0073690421
Reichmuth&Co Fds-Hochalpin EUR Namens-Anteile o.N. A0B8Y9 LU0184633773

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Sehr geehrte Anteilseigner,
wir freuen uns, Sie darüber informieren zu dürfen, dass der Verwaltungsrat der Sicav (der „Verwaltungsrat“)
entschieden hat, eine Reihe von Änderungen im Prospekt und/oder in den Anhängen zu bestimmten Teilfonds einzuführen, mit denen es möglich sein wird, Ihre Interessen effizienter zu vertreten.
Bitte beziehen Sie sich auf den/die betreffenden, weiter unten genannten Teilfonds, um herauszufinden, ob es Änderungen an den Teilfonds gibt, an denen Sie Anteile halten.
I. Änderung und/oder Klärung des Abschnitts „Anlagepolitik“
II. Wechsel des Anlageverwalters
III. Verringerung der maximalen Zeichnungsgebühren
IV. Verringerung der maximalen jährlichen Verwaltungsgebühren
V. Klärung hinsichtlich des Vergleichsindex
VI. Änderung der Definition von Geschäftstag
VII. Erhöhung der maximalen jährlichen Depotgebühren
VIII. Aktualisierung der Informationen zur Weiterübertragung
IX. Beschreibung eines neuen Risikofaktors im Abschnitt „Besondere Risikohinweise“
X. Sonstige Änderungen des Prospekts
I – Änderung und/oder Klärung des Abschnitts „Anlagepolitik“:
I.1. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wurde die Anlagepolitik des folgenden Teilfonds geändert. Demzufolge darf dieser nicht nur in Unternehmen mit Sitz in der Schweiz investieren sondern auch in Unternehmen mit einer Börsennotierung in der Schweiz.
• AXA World Funds – Framlington Switzerland
Die oben genannte Änderung wird zum 4. Mai 2015 wirksam.
Anteilseigner, die mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, können bis zum 4. Mai 2015 eine kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.
I.2. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird im Abschnitt „Anlagepolitik“ des folgenden Teilfonds ein Tippfehler korrigiert. Es soll klargestellt werden, dass bei der Aufnahme von mit unterhalb Anlagequalität eingestuften Anleihen von Emittenten mit einem Rating zwischen BB+ und B- das arithmetische Mittel verfügbarer Ratings von Standard & Poor’s, Moody’s oder Fitch herangezogen wird.
Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats dürfen OGAW und/oder andere OGA mit einem
maximalen Anlagebetrag von 10 % des Nettovermögens des Teilfonds nur von der
Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Konzerngesellschaft von AXA IM verwaltet werden.
• AXA World Funds – Euro Credit Plus
Die oben genannten Änderungen werden zum 1. April 2015 wirksam.
I.3. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die Anlagepolitik des folgenden Teilfonds geändert.
Dies ermöglicht ein direktes Engagement von bis zu 30 % bei mit unterhalb Anlagequalität
eingestuften Wertpapieren oder ein entsprechendes indirektes Engagement über Anteile von OGAW
und/oder anderen OGA.
• AXA World Funds – Global Aggregate Bonds
Die oben genannte Änderung wird zum 4. Mai 2015 wirksam.
Anteilseigner, die mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, können bis zum 4. Mai 2015 eine
kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.
I.4. Der Verwaltungsrat beschließt hiermit, die Anlagepolitik des folgenden Teilfonds zu ändern. Es soll
klargestellt werden, dass (i) die mit unterhalb Anlagequalität eingestuften Wertpapiere, in die der
Teilfonds investieren kann, von Standard & Poor’s ein Rating zwischen BB+ und B- erhalten oder ein
entsprechendes Rating von Moody’s oder Fitch bzw. im Falle eines fehlenden Ratings vom
Anlageverwalter entsprechend eingestuft werden; und dass (ii) Wertpapiere innerhalb von 6 Monaten
verkauft werden, wenn Standard & Poor’s sie unter B- herabstuft oder sie von Moody’s oder Fitch ein
entsprechendes Rating erhalten bzw. wenn sie im Falle eines fehlenden Ratings vom Anlageverwalter
entsprechend eingestuft werden.
Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats soll klargestellt werden, welches Rating bei
unterschiedlichen Ratings verschiedener Ratingagenturen herangezogen werden muss.
Schließlich hat der Verwaltungsrat auch beschlossen, dass OGAW und/oder andere OGA mit einem
maximalen Anlagebetrag von 10 % des Nettovermögens des Teilfonds (i) nur von der
Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Konzerngesellschaft von AXA IM verwaltet werden dürfen
und (ii) selbst nicht in Wertpapiere investieren, die von Standard & Poor’s ein Rating von CCC+ oder
ein geringeres Rating erhalten oder ein entsprechendes Rating von Moody’s oder Fitch bzw. im Falle
eines fehlenden Ratings vom Anlageverwalter entsprechend eingestuft werden.
• AXA World Funds – Global Credit Bonds
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
I.5. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die Anlagepolitik folgender Teilfonds geändert. Es
soll klargestellt werden, dass OGAW und/oder andere OGA einschließlich regulierter offener
Hedgefonds mit einem maximalen Anlagebetrag von 10 % des Nettovermögens des Teilfonds die
Bestimmungen von Artikel 41(1)(e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für
gemeinsame Anlagen einhalten müssen (d. h. insbesondere einer von der luxemburgischen
Aufsichtsbehörde als gleichwertig mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts angesehenen
Überwachung unterliegen sowie einen Anlegerschutz bieten, der dem Anlegerschutz von OGAW
entspricht).
• AXA World Funds – Global Optimal Income
• AXA World Funds – Optimal Income
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
II – Wechsel des Anlageverwalters
II.1. Der Verwaltungsrat hat den Beschluss der Verwaltungsgesellschaft bestätigt, die Anlageverwaltung
folgender Teilfonds an AXA Investment Managers UK Limited zu delegieren und nicht mehr an AXA
IM Managers Paris.
Weiterhin hat der Verwaltungsrat bestätigt, dass AXA Investment Managers UK Limited die Aufgaben
der Anlageverwaltung amerikanischer nicht-staatlicher festverzinslicher Wertpapiere an AXA
Investment Managers Inc. (Greenwich, USA) weiterdelegiert.
• AXA World Funds – Global Credit Bonds
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
III – Verringerung der maximalen Zeichnungsgebühren
III.1. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die maximalen Zeichnungsgebühren des
folgenden Teilfonds von 5,50 % auf 5,25 % verringert. Dies gilt für Anteile der zu 95 % gegen USD
abgesicherten Klasse A mit vierteljährlicher Ausschüttung und für Anteile der zu 95 % gegen HKD
abgesicherten Klasse A mit vierteljährlicher Ausschüttung.
• AXA World Funds – Framlington Europe Real Estate Securities
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
IV – Verringerung der maximalen jährlichen Verwaltungsgebühren
IV.1. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die maximalen jährlichen Verwaltungsgebühren
folgender Teilfonds verringert. Dies gilt für (i) Anteile der Klassen „A“ und „E“ deren Gebühren von
2,50 % auf 2,00 % verringert werden und (ii) Anteile der Klasse „I“, deren Gebühren von 1,50 % auf
0,80 % verringert werden.
• AXA World Funds – Framlington Global Real Estate Securities
• AXA World Funds – Framlington Human Capital
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
IV.2. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die maximalen jährlichen Verwaltungsgebühren
folgender Teilfonds verringert. Dies gilt für Anteile der Klasse „I“, deren Gebühren von 0,75 % auf 0,70
% verringert werden.
• AXA World Funds – Framlington Eurozone
• AXA World Funds – Framlington Europe
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
IV.3. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die maximalen jährlichen Verwaltungsgebühren
folgender Teilfonds verringert. Dies gilt für (i) Anteile der Klassen „A“ und „E“ deren Gebühren von
2,50 % auf 1,70 % verringert werden, (ii) Anteile der Klasse „F“, deren Gebühren von 1,50 % auf 0,85
% verringert werden und (iii) Anteile der Klasse „I“, deren Gebühren von 0,75 % auf 0,70 % verringert
werden.
• AXA World Funds – Framlington American Growth
• AXA World Funds – Framlington Emerging Markets
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
IV.4. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die maximalen jährlichen Verwaltungsgebühren
des folgenden Teilfonds verringert. Dies gilt für (i) Anteile der Klassen „A“ und „E“ deren Gebühren
von 2,50 % auf 1,70 % verringert werden und (ii) Anteile der Klasse „F“, deren Gebühren von 1,50 %
auf 0,85 % verringert werden.
• AXA World Funds – Framlington Global Opportunities
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
IV.5. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die maximalen jährlichen Verwaltungsgebühren
des folgenden Teilfonds verringert. Dies gilt für (i) Anteile der Klassen „A“ und „E“ deren Gebühren
von 2,50 % auf 2,00 % verringert werden und (ii) Anteile der Klasse „F“, deren Gebühren von 1,50 %
auf 1,00 % verringert werden.
• AXA World Funds – Framlington Health
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
IV.6. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die maximalen jährlichen Verwaltungsgebühren
des folgenden Teilfonds verringert. Dies gilt für Anteile der Klasse „I“, deren Gebühren von 1,50 % auf
0,70 % verringert werden.
• AXA World Funds – Framlington Italy
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
V – Klärung hinsichtlich des Vergleichsindex
V.1. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden Anleger darauf aufmerksam gemacht, dass sich
der Vergleichsindex nicht in EUR lautender Anteile (mit Ausnahme nicht in EUR lautender
abgesicherter Anteile) durch die Umrechnung der Basiswährung Euro in die Währung der Anteilklasse
negativ entwickeln kann .
Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats soll die Namensänderung des Vergleichsindex
zum Ausdruck gebracht werden, der verwendet wird, um die Performancegebühren zu berechnen. Er
heißt nun „Thomson Reuters Convertible Global Focus Hedged EUR“ und nicht mehr „UBS Global
Focus Hedged EUR Convertibles“.
Schließlich beschloss der Verwaltungsrat die Bekanntgabe des Vergleichsindex für nicht in EUR
lautende abgesicherte Anteile. Es handelt sich dabei um den in der Währung der Anteilklasse
lautenden Vergleichsindex Thomson Reuters Convertible Global Focus Hedged.
• AXA World Funds – Framlington Global Convertibles
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
VI – Änderung der Definition von Geschäftstag
VI.1. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats gilt für folgenden Teilfonds ein Geschäftstag als Tag, an
dem Banken in Luxemburg und in Italien ganztägig für den Geschäftsbetrieb geöffnet sind.
• AXA World Funds – Framlington Italy
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
VI.2. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats gilt für folgenden Teilfonds ein Geschäftstag als Tag, an
dem Banken in Luxemburg und in der Schweiz ganztägig für den Geschäftsbetrieb geöffnet sind.
• AXA World Funds – Framlington Switzerland
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
VII – Erhöhung der maximalen jährlichen Depotgebühren
VII.1. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden Anleger darauf aufmerksam gemacht, dass sich
bei folgendem Teilfonds die für Anteile der Klassen „A“, „E“, „F“ und „M“ geltenden maximalen
jährlichen Depotgebühren von 0,025 % auf 0,25 % erhöhen.
• AXA World Funds – Framlington LatAm
Die oben genannte Änderung wird zum 4. Mai 2015 wirksam.
Anteilseigner, die mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, können bis zum 4. Mai 2015 eine
kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.
VIII – Aktualisierung der Informationen zur Weiterübertragung VIII.1. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die Erwähnung von AXA Investment Managers Asia Ltd (Hongkong) entfernt, da die Gesellschaft nicht mehr als Unteranlageverwalter der japanischen Wertpapiere des folgenden Teilfonds tätig ist:
• AXA World Funds – Global Aggregate Bonds
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam. IX – Einfügung eines neuen Unterabschnitts im Abschnitt „Besondere Risikohinweise“ IX.1. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird ein neuer Unterabschnitt hinzugefügt, in dem es um das Risiko in Verbindung mit hochverzinslichen Wertpapieren des folgenden Teilfonds geht:
• AXA World Funds – Global Aggregate Bonds Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
IX.2. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird ein neuer Unterabschnitt hinzugefügt, in dem es um das Risiko in Verbindung mit Hedgefondsanlagen des folgenden Teilfonds geht:
AXA World Funds – Global Optimal Income
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
X – Sonstige Änderungen des Prospekts
 Richtlinie 2013/14/EU
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird in verschiedenen Anhängen im Abschnitt „Anlagepolitik“ ein neuer Absatz hinzugefügt, um die Anforderungen der Richtlinie 2013/14/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zu berücksichtigen. Von diesen Änderungen betroffen sind die Anhänge der Teilfonds, die auf Grundlage von Bonitätseinstufungen der Ratingagenturen in Schuldtitel investieren. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats soll klargestellt werden, dass der Anlageverwalter sich nicht ausschließlich oder automatisch auf diese Bonitätseinstufung verlässt, sondern auch interne Kredit- und Marktrisikoanalysen berücksichtigt. Die Entscheidung über den Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten kann auch auf weiteren Analysekriterien des Anlageverwalters basieren.
 Effiziente Portfolioverwaltung
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats soll Abschnitt VII „Techniken effizienter Portfolioverwaltung“, Unterabschnitt b) „Wertpapierleihe“, Punkt (iv) (d) gestrichen werden. Punkt (iv) (d) besagt, dass jeder Teilfonds als Technik Wertpapiere leihen kann, um seiner Verpflichtung zur Überlassung von Wertpapieren nachzukommen, die Gegenstand von Rückkaufvereinbarungen sind. Gemäß den Leitlinien 2014/937/EN der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA dürfen Wertpapiere, die Gegenstand von Rückkaufvereinbarungen sind, in der Tat nicht mehr reinvestiert, verkauft oder als Sicherheit hinterlegt werden. Dass ein Teilfonds seine oben genannte Verpflichtung erfüllen kann, ist daher aus rechtlicher Sicht kein Grund für eine Wertpapierleihe.
 ESMA-Leitlinien 2014/937
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats sollen die von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA veröffentlichten geänderten Leitlinien 2014/937/EN und die darin enthaltenen Vorschriften für die Diversifizierung von Sicherheiten genutzt werden. OGAW können demzufolge unter bestimmten Umständen vollständig in verschiedenen übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten besichert sein, die von Mitgliedsstaaten, örtlichen Behörden, Drittländern oder internationalen öffentlichen Organisationen ausgegeben oder verbürgt werden.
Der Verwaltungsrat beschloss demzufolge in Abschnitt VIII „Sicherheitenverwaltung“ des Prospekts eine entsprechende Änderung des Unterabschnitts „Geeignete Sicherheiten“.
Der Verwaltungsrat nutzte die Gelegenheit, um einen neuen Absatz hinzuzufügen. Dieser soll klarstellen, dass bei einem Übertragungsanspruch die Depotstelle im Besitz der erhaltenen Sicherheit sein muss. In allen anderen Fällen kann die Sicherheit im Besitz einer dritten Depotstelle sein, sofern diese einer vernünftigen Überwachung unterliegt und in keiner Beziehung zum Sicherheitengeber steht.
 Anteilformen
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats soll die Ausgabe von Inhaberaktien nur in Ausnahmefällen, bei einem Sicav-Ereignis (wie etwa einer Fusion) und nach vorheriger Genehmigung des Verwaltungsrats erlaubt werden.
 Anteilklassen
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats sollen die Merkmale von Anteilen der Klasse „F“ geändert werden. Sie sollen jetzt (i) über bestimmte Vertriebspartner mit unterschiedlichen Gebührenregelungen für Kunden und (ii) an andere Anleger nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft vertrieben werden.
Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats sollen alle Anhänge der Teilfonds folgendermaßen geändert werden: (i) Entfernung jedes Verweises auf spezielle Bedingungen oder spezielle Anleger der Anteile der Klasse eines Teilfonds, da diese Vorschriften bereits im allgemeinen Teil des Prospekts erwähnt werden und (ii) Klarstellung zum Mindestanlagebetrag, dieser gilt für Anteile der entsprechenden Klasse und nicht für den Teilfonds.
 Aktualisierung von Informationen
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die folgenden Informationen im Prospekt zu aktualisieren:
o Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft;
o Die Adresse der Wirtschaftsprüfer;
o Die Angaben zur Verwaltungsgesellschaft der Sicav und die Liste der von ihr verwalteten Fonds;
o Angaben und Informationen zu den Anlageverwaltern sollen dahingehend geändert werden, dass AXA Real Estate Investment Managers SGP als Unteranlageverwalter von AWF-Cornerstone beauftragt wurde. Außerdem soll die Erwähnung von AXA Investment Managers Asia Ltd als Unteranlageverwalter japanischer Wertpapiere des AWF-Global Aggregate Bonds gestrichen werden, da die Gesellschaft nicht mehr in dieser Funktion tätig ist;
o Die Einfügung einer bisher fehlenden Formulierung für Rücknahme- und Umwandlungsvorgänge im Anhang des AXA World Funds – US Libor Plus;
o Tippfehler und Editionsprobleme.
Die oben genannte Änderung wird zum 1. April 2015 wirksam.
* *
Der Prospekt, der die in diesem Schreiben erwähnten Änderungen berücksichtigt, ist am eingetragenen Geschäftssitz der Sicav erhältlich.
Die belgischen Anteilseigner seien auf Folgendes hingewiesen: Im Falle einer gebührenfreien Rücknahme des betroffenen Teilfonds (außer möglicher Steuern) kann eine solche Auszahlung beim Finanzservice in Belgien beantragt werden: AXA Bank Europe S.A., 25 Boulevard du Souverain, 1170 Brüssel. Der aktuelle Prospekt, der die hier erwähnten Änderungen, die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ (KIID), die Satzung sowie den Jahres- und den Halbjahresbericht berücksichtigt, ist im Büro des belgischen Finanzservice ebenfalls kostenlos erhältlich. Belgische Anteilseigner sollten beachten, dass Anteile der Klasse I in Belgien nicht zur Zeichnung zugelassen sind.
Die schweizerischen Anteilseigner seien auf Folgendes hingewiesen: alle Informationen bezüglich eines lokalen Vertreters, Zahlagenten, verfügbare Dokumente sowie die für die Schweiz spezifischen Abläufe werden in einem separaten Dokument zu diesem Prospekt bereitgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
AXA World Funds

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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