Wir informieren Sie darüber, dass folgende Fonds zum 27. Februar 2015 liquidiert werden. Dies bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
DB Platinum IV European Top Stars R1D | A0MYM9 | LU0315541101 |
DB Platinum IV European Top Stars I1C | A0MYNC | LU0315541879 |
Die letzte Ausgabe über die FFB fand bereits statt. Die letzte Rücknahme findet über die FFB am 23. Februar 2015 statt.
Wir werden den Liquidationserlös der Referenzbankverbindung gutschreiben. Kunden, die zum Zeitpunkt der Liquidation ein FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet haben, werden wir den Liquidationserlös auf dem Abwicklungskonto gutschreiben.
Kunden, die Pläne oder Bestände in diesem Fonds haben, werden durch uns sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihres Planes informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
WICHTIGE MITTEILUNG
DB Platinum IV
Société d’Investissement à Capital Variable
Sitz: 11-13, Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg
R.C.S. Luxembourg: B-85.828
(die “Gesellschaft”)
Luxemburg, den 27. Januar 2015
An die Anteilsinhaber des DB Platinum IV European Top STARS (der “Teilfonds”)
Betreff: Schließung des Teilfonds
Sehr geehrte Anteilsinhaber, der Nettoinventarwert des Teilfonds liegt unter dem im aktuellen Prospekt der Gesellschaft (der “Prospekt”) angegebenen Mindestnettoinventarwert.
Aus diesem Grund und in Übereinstimmung mit Abschnitt 1 und 2 der Verwaltungsgesellschaftsvereinbarung sowie Artikel 21 der Satzung hält es der Verwaltungsrat von DB Platinum Advisors in seiner Funktion als Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft für angebracht, zum 27. Februar 2015 die Zwangsrücknahme aller im Umlauf befindlichen Anteile des Teilfonds vorzunehmen.
In Übereinstimmung mit Artikel 21 der Satzung wurden folgende Bedingungen für die Zwangsrücknahme festgelegt:
1. Der Rücknahmepreis für jede Anteilsklasse des Teilfonds wird auf Basis des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse des Teilfonds per 27. Februar 2015 bestimmt; dabei werden neben anderen Aufwendungen sämtliche Kosten aus der Veräußerung und Liquidation der verbleibenden Anlagen des Teilfonds berücksichtigt.
2. Es wird keine Rücknahmegebühr erhoben.
3. Die Rücknahmeerlöse werden in der jeweiligen Anteilsklassenwährung ausgezahlt.
4. Die Zahlung der Rücknahmeerlöse aus der Zwangsrücknahme erfolgt spätestens am 13. März 2015 (der “Auszahlungstag”).
5. Die Rücknahmeerlöse in Bezug auf Anteile, für die keine Auszahlung vorgenommen werden konnte, werden so bald wie möglich nach dem Auszahlungstag und in jedem Fall vor Abschluss des Liquidationsverfahrens für die berechtigten Personen bei der Caisse de Consignation in Luxemburg hinterlegt.
In diesem Schreiben verwendete Begriffe haben die ihnen im Prospekt zugewiesene Bedeutung, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.
Nähere Informationen erhalten Sie von RBC Investor Services Bank S.A. in ihrer Funktion als Register- und Transferstelle der Gesellschaft (Tel.: +352 2605 9815, Fax: +352 2460 9500, z. Hd. Customer Service, customerservices@rbc.com).
Prospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht, jeweils in deutscher Sprache, können in elektronischer oder gedruckter Form kostenlos bei der Deutsche Bank AG, Institutional Cash & Securities Services, Issuer Services, Post IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main (Deutschland) bezogen werden und sind auf der Webseite www.funds.db.com erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Der Verwaltungsrat