Nomura hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 16. März 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
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Nomura Japan Equity Fonds | DE0008484122 | Deutsche Normura Japan Growth | DE0008490954 |
Die letzte Ausgabe des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 02. März 2015 statt. Die letzte Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 02. März 2015 statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
An die Anleger der Fonds Nomura Japan Equity Fonds und Deutsche Nomura Japan Growth 02. Februar 2015 Verschmelzung des Fonds „Nomura Japan Equity Fonds“ (verwaltet durch Nomura Asset Management Deutschland KAG mbH) auf den Fonds „Deutsche Nomura Japan Growth“ (verwaltet durch Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH) am 16. März 2015 sowie Umwandlung des „Deutsche Nomura Japan Growth“ in einen Feederfonds zum 20. April 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, um den Aufsatz der oben genannten Fondsstrukturen zu optimieren, plant die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH in Kürze die folgenden Änderungen: 1. Unternehmensübergreifende Verschmelzung des „Nomura Japan Equity Fonds“, für das die Nomura Asset Management Deutschland KAG mbH die Funktion der Kapitalverwaltungsgesellschaft wahrnimmt, auf den Fonds „Deutsche Nomura Japan Growth“ zum 16. März 2015 2. Umwandlung des „Deutsche Nomura Japan Growth“ in einen Feederfonds mit einem luxemburgischen, OGAW-konformen Masterfonds zum 20. April 2015 Die Details zu den einzelnen Schritten werden im Folgenden erläutert.
2 1. Unternehmensübergreifende Verschmelzung des „Nomura Japan Equity Fonds“ auf den Fonds „Deutsche Nomura Japan Growth“ zum 16. März 2015 Die Nomura Asset Management Deutschland KAG mbH und die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH haben beschlossen, den Fonds Nomura Japan Equity Fonds (übertragender Fonds) am 16. März 2015 auf die Anteilklasse LC des Fonds Deutsche Nomura Japan Growth (übernehmender Fonds) zu verschmelzen. Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzung ist eine Steigerung des Anlagevolumens durch Verschmelzung, um eine kosteneffizientere Verwaltung und Umsetzung der Anlagepolitik im Interesse der Anleger zu erreichen.
Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen Unterschiede für Investoren des übertragenden Fonds dar: Fondsname Nomura Japan Equity Fonds Deutsche Nomura Japan Growth Übertragender Fonds Übernehmender Fonds Anteilsklassenname – LC WKN/ISIN 848412 DE0008484122 849095 DE0008490954 Anlagepolitik Für das OGAW-Sondervermögen werden Aktien, Aktienzertifikate, Genuss- und Optionsscheine, Partizipationsscheine, Indexzertifikate, verzinsliche Wertpapiere einschließlich Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben.
Das OGAW-Sondervermögen muss zumindest zu 51% des Wertes des Sondervermögens in Aktien japanischer Aussteller angelegt werden. Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, Wandelschuldvervschreibungen und Optionsanleihen darf 25% des Wertes des Sondervermögens nicht überschreiten.
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente desselben Emittenten dürfen bis zu 10% des Wertes des OGAWSondervermögens erworben werden und der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieser Emittenten darf 40% des Wertes des OGAW-Sondervermögens nicht übersteigen.
Die auszuwählenden Werte sollen unter Ausnutzung der Marktlage ein möglichst hohes und stetiges Wachstum erbringen.
Bis zu 49% des Wertes des OGAW-Sondervermögens darf in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben angelegt werden.
Die Gesellschaft kann Investmentanteile bis 10% des Wertes des OGAW-Sondervermögens erwerben. Die in Pension genommenen Investmentanteile sind auf die Anlagegrenzen anzurechnen.
Die Gesellschaft kann bis zu 10% des Wertes des OGAW-Sondervermögens in sonstige Anlageinstrumente erwerben.
Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögens-gegenstände.
Mindestens 51% des Wertes des Fonds müssen in Aktien von Unternehmen mit Sitz in Japan angelegt werden.
Bis zu 20% des Wertes des Fonds können in verzinslichen Wertpapieren angelegt werden.
Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen gelten nicht als verzinsliche Wertpapiere in diesem Sinne.
Je bis zu 49% des Wertes des Fonds dürfen in Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben angelegt werden.
Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des Fonds in Anteilen an anderen Fonds (Investmentanteile) investieren. Dabei darf der über 5% des Wertes des Fonds hinausgehende Teil an Investmentanteilen nur aus Geldmarktfondsanteilen bestehen.
Ertragsverwendung Thesaurierung Thesaurierung Verwaltungsvergütung / Kostenpauschale / andere Kosten Verwaltungsvergütung inkl. Vergütung für Marktrisikound Liquiditätsrisikomessung und Verwahrstellenvergütung: Bis zu 1,70% p.a.
Kostenpauschale inkl. Verwahrstellenvergütung: Bis zu 1,60% p.a.
Fonds / Anteilklassenwährung EUR EUR Erfolgsabhängige Vergütung Keine erfolgsabhängige Vergütung Keine erfolgsabhängige Vergütung Anlegerprofil der KAG Erfahren, Anlagehorizont mindestens 5 Jahre risikoorientiert SRRI 6 6 Ausgabeaufschlag 5,00% Bis zu 4,00% Rücknahmeabschlag 0% 0% Garantie Nein Nein Geschäftsjahr 01.04. – 31.03. 01.10. – 30.09.
Fondsdomizil Deutschland Deutschland Vertriebsländer Deutschland, Österreich Deutschland, Österreich, Frankreich 3 Die Kapitalverwaltungsgesellschaften gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Fonds auswirkt.
Die Verschmelzung beider Fonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h.
es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Nomura Asset Management Deutschland KAG mbH erlischt am 9. März 2015. Bis zum 6. März 2015 sind die Anleger des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds berechtigt die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Nomura Asset Management Deutschland KAG mbH erlischt am 6. März 2015. Orders, die am 6. März 2015 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Verschmelzung erfolgt am 16. März 2015.
Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fondsverschmelzung zur Verfügung gestellt. Diesen Prüfungsbericht können Sie unter folgender Adresse beantragen: Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH Mainzer Landstrasse 178-190 60327 Frankfurt am Main Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des Deutsche Nomura Japan Growth liegt für die Anleger des übertragenden Fonds diesem Informationsschreiben bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
4 2. Umwandlung des „Deutsche Nomura Japan Growth“ in einen Feederfonds mit dem luxemburgischen OGAW-konformen Masterfonds zum 20. April 2015 Mit Wirkung zum 20. April 2015 wird das Sondervermögen „Deutsche Nomura Japan Growth“ in einen Feederfonds („Feederfonds“) umgewandelt.
Vor diesem Hintergrund wird der Fonds ab dem oben genannten Datum nicht mehr direkt in Aktien von Unternehmen mit Sitz in Japan, sondern indirekt über den luxemburgischen Teilfonds „Deutsche Invest I Nomura Japan Growth“ („Masterfonds“) in diese Aktien investieren. Dieser Teilfonds des „Deutsche Invest I“ wird am 20. April 2015 aufgelegt.
Die Anlagepolitik des Masterfonds entspricht der bisherigen Strategie des Feederfonds.
Da der Feederfonds und der Masterfonds die gleiche Anlagepolitik verfolgen, kann ein effizienteres Fondsmanagement gewährleistet und langfristig eine Steigerung des Fondsvolumens erwartet werden.
Gemäß dieser Umwandlung wurde in den Besonderen Anlagebedingungen u.a. festgelegt, dass der Feederfonds mindestens 85% seines Wertes in Anteilen des Masterfonds anlegt. Bis zu 15% des Wertes dürfen in Bankguthaben angelegt werden. Zusätzlich wird geregelt, dass Derivate ausschließlich zu Absicherungszwecken eingesetzt werden dürfen.
In diesem Zusammenhang wird zukünftig die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH als Portfoliomanager des Fonds fungieren.
Zusätzlich wird die maximale, tägliche Kostenpauschale für die Anteilklasse LC von 1,6% p.a. auf 1,3% p.a. und für die Anteilklasse FC von 0,8% auf 0,65% gesenkt.
Die entsprechenden Änderungen in den Anlagebedingungen des Feederfonds wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt. Die „Besonderen Anlagebedingungen“, die zum 20. April 2015 in Kraft treten, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Diesem Schreiben liegen die Wesentlichen Anlegerinformationen des Feederfonds „Deutsche Nomura Japan Growth“ und des Masterfonds „Deutsche Invest I Nomura Japan Growth“ bei.
Der jeweils gültige Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment S.A. und den benannten Zahlstellen, sowie auf der Internetseite www.dws.de erhältlich.
Bezüglich dieser Änderung vom 20. April 2015 können Sie als Anleger des Fonds ihre Anteile kostenlos zurückgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.
Bei Fragen zu den o.g. Vorgängen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Nomura Asset Management Deutsche Asset & Wealth Management Deutschland KAG mbH Investment GmbH Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.