Wir informieren Sie darüber, dass folgender Fonds zum 30. September 2015 liquidiert wird. Dies bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.
Fondsname | WKN | ISIN |
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Condor-Fonds-Union | 849110 | DE0008491101 |
Käufe von Anteilen sind noch bis zum 12. Februar 2015 über die die FFB möglich. Verkäufe von Anteilen sind über die FFB noch bis zum 16. September möglich.
Wir werden den Liquidationserlös der Referenzbankverbindung gutschreiben. Kunden, die zum Zeitpunkt der Liquidation ein FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet haben, werden wir den Liquidationserlös auf dem Abwicklungskonto gutschreiben.
Kunden, die Pläne oder Bestände in diesem Fonds haben, werden durch uns sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihres Planes informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Union Investment Privatfonds GmbH
Kündigung und Abwicklung des Investmentvermögens Condor-Fonds-Union (WKN / ISIN: 849110 / DE0008491101) sowie Einstellung der Ausgabe von Anteilen Die Union Investment Privatfonds GmbH kündigt gemäß § 99 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) in Verbindung mit § 21 Absatz 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen die Verwaltung des Sondervermögens mit der Bezeichnung „Condor-Fonds-Union“ mit Wirkung zum 30. September 2015.
Im Hinblick auf die Kündigung des Investmentvermögens wird die Ausgabe von Anteilen des Condor-Fonds-Union ab dem 17. Februar 2015 eingestellt. Rücknahmeaufträge können weiterhin – bis zum 21. September 2015 – erteilt werden.
Gemäß § 100 KAGB in Verbindung mit § 21 Absatz 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen geht das Verfügungsrecht über das Investmentvermögen mit Wirksamwerden der Kündigung auf die Verwahrstelle, die Bankhaus Lampe Kommanditgesellschaft, Bielefeld, über.
Anleger können vorhandene effektive Stücke entweder über ihre depotführende Stelle oder direkt bei der Verwahrstelle, dem Bankhaus Lampe KG, Bielefeld, zur Einlösung einliefern.
Die Verwahrstelle wird das Investmentvermögen abwickeln und an die Anleger verteilen.
Union Investment Privatfonds GmbH
Geschäftsführung