Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
FT Frankfurt-Effekten-Fonds | 847805 | DE0008478058 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Ergänzende Bekanntmachung der Änderung der Besonderen Anlagebedingungen
Umstellung auf Globalurkunde
FT Frankfurt-Effekten-Fonds
WKN: 847805/ ISIN: DE0008478058
Ergänzend zu der am 22. Oktober 2014 erfolgten Veröffentlichung zur Änderung der Besonderen Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen FT Frankfurt-Effekten- Fonds informiert die FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbH darüber, dass sich aufgrund der Umstellung der Anteilscheine auf Globalurkunden der § 5 der Besonderen Anlagebedingungen ändert.
Die Rechte der Anleger werden ausschliesslich in Globalurkunden verbrieft. Diese werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Die Anteile lauten auf den Inhaber und verbriefen die Ansprüche des Inhabers gegenüber der Gesellschaft. Die ausgegebenen Anteilscheine, die auf den Namen des Fonds lauten, behalten Ihre Gültigkeit.
In diesem Zusammenhang bittet die Gesellschaft alle Anleger, die noch im Besitz effektiver Stücke sind, diese kostenlos bei der Verwahrstelle, der The Bank of New York Mellon SA/NV Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main („BNY“), umzutauschen. Die BNY wird die Gutschrift der umgetauschten Anteile auf Ihrem Depot veranlassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Hausbank.
Die Änderung der Besonderen Anlagebedingungen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen genehmigt und tritt zum 1. Februar 2015 in Kraft.
Die Geschäftsführung