Wir informieren Sie darüber, dass folgender Fonds zum 31. Dezember 2014 liquidiert worden ist. Dies bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
KBG-Athene Portfolio UI | A0YJF7 | DE000A0YJF75 |
Käufe und Verkäufe von Anteilen sind über die FFB nicht mehr möglich.
Wir werden den Liquidationserlös der Referenzbankverbindung gutschreiben. Kunden, die zum Zeitpunkt der Liquidation ein FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet haben, werden wir den Liquidationserlös auf dem Abwicklungskonto gutschreiben.
Kunden, die Pläne oder Bestände in diesem Fonds haben, werden durch uns sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihres Planes informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
UNIVERSAL-INVESTMENT-GESELLSCHAFT MBH
Frankfurt am Main
Wichtige Mitteilung für die Anleger des Sondervermögens
KBG-Athene Portfolio UI
(ISIN DE000A0YJF75)
Die Gesellschaft kündigt ihr Verwaltungsrecht an dem o. g. Sondervermögen gemäß § 99 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen zum 31. Dezember 2014.
Das Verfügungsrecht an dem Sondervermögen geht gemäß § 100 Abs. 1 KAGB in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirksamwerden der Kündigung auf die Verwahrstelle (Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main) über. Die Verwahrstelle hat das Sondervermögen abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen. Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Verwahrstelle von der Abwicklung absehen und einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft die Verwaltung des Sondervermögens nach Maßgabe der bisherigen Anlagebedingungen übertragen.
Frankfurt am Main, April 2014
Universal-Investment-Gesellschaft mbH