Verschmelzung von Universal Fonds

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 Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 17. Februar 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Berenberg Equity Protect R DE000A1CZUH2 Berenberg European Equity Selection R DE000A1C2XN2

Die Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird von der FFB am 14. Januar 2015 eingestellt. Die Rückgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB bis zum 5. Februar 2015 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN Berenberg Equity Protect R DE000A1CZUH2 Berenberg European Equity Selection R DE000A1C2XN2 Seite 1 von 4 Verschmelzungsinformationen zu den beiden OGAW-Sondervermögen „Berenberg Equity Protect“ (zu übertragendes Sondervermögen) und „Berenberg European Equity Selection“ (übernehmendes Sondervermögen).

Beide Sondervermögen werden von der Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Das Portfoliomanagement beider Sondervermögen erfolgt durch die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg. Die Verwahrstelle beider Sondervermögen ist die State Street Bank GmbH, München (nachfolgend „Verwahrstelle“).

Das zu übertragende Sondervermögen „Berenberg Equity Protect“ soll gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagesetzbuches (KAGB) auf das übernehmende Sondervermögen „Berenberg European Equity Selection“ verschmolzen werden (Verschmelzung durch Aufnahme).

Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Die Verschmelzung erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen. Durch die Verschmelzung wird eine Erhöhung des Anlagevolumens erzielt, wodurch eine kosteneffizientere Verwaltung erreicht und somit die Wettbewerbsfähigkeit des übernehmenden Sondervermögens gesteigert wird. Zudem ermöglicht ein höheres Fondsvolumen grundsätzlich eine breitere Diversifikation.

Als übernehmendes Sondervermögen wurde der „Berenberg European Equity Selection“ festgelegt, da dieer Fonds über das höhere Fondsvolumen verfügt.

Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger Anleger des zu übertragenden Sondervermögens werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des übernehmenden Sondervermögens, sofern sie nicht von Ihrem kostenfreien Rückgaberecht Gebrauch machen (vgl.: Rechte der Anleger). Ihre Anteile am zu übertragenden Sondervermögen werden in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht. Von da an sind auch für die Anleger des zu übertragenden Sondervermögens die Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögens maßgeblich.

Bei der Verschmelzung werden Anteile der Anteilklasse R des zu übertragenden Sondervermögens (ISIN: DE000A1CZUH2) in Anteile der Anteilklasse R des übernehmenden Sondervermögens (ISIN: DE000A1C2XN2) – bzw. Anteile der Anteilklasse I des zu übertragenden Sondervermögens (ISIN: DE000A1CZUJ8) in Anteile der Anteilklasse I des übernehmenden Sondervermögens (ISIN: DE000A1C5D05) umgetauscht.

Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich in diesem Zusammenhang durch die Verschmelzung keine Änderungen.

Die Anleger des zu übertragenden Sondervermögens werden weiterhin in einen Aktienfonds investiert sein. Nach den Besonderen Anlagebedingungen setzt sich das übernehmende Sondervermögen zu mindestens zu 51 % aus Aktien zusammen, deren Emittenten ihren Sitz in einem Teilnehmerstaat der Europäischen Währungsunion haben. In beiden Sondervermögen ist die Investitionsquote in Bankguthaben auf maximal 49 % begrenzt. Zudem können beide Sondervermögen bis zu maximal 10 % in Zielfonds investiert sein. Im Gegensatz zum zu übertragenden Sondervermögen wird das Kursrisiko des übernehmenden Sondervermögens aber nicht durch den Einsatz von Derivaten in Form einer systematischen Absicherungsstrategie reduziert werden können, da der Erwerb von Derivaten beim übernehmenden Sondervermögen gänzlich ausgeschlossen ist.

Eine Neuordnung der Portfolios beider Sondervermögen im Sinne einer Neuausrichtung der Anlagestrategie ist vor dem Übertragungsstichtag nicht geplant. Vor der Übertragung werden aber die Vermögenswerte des zu übertragenden Sondervermögens verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf das übernehmende Sondervermögen übertragen werden („Cash-Fusion“). Auch nach der Verschmelzung Seite 2 von 4 wird das übernehmende Sondervermögen an seiner bisherigen Portfoliostruktur festhalten, sofern die dann aktuelle Marktsituation nichts anderes erfordert. Hinsichtlich ihrer Risikostruktur und Ertragsstruktur unterscheiden sich die Sondervermögen nicht. Das Risikoprofil beider Sondervermögens ist derzeit in Risikoklasse 5 (5 von 7) gemäß Leitlinie CESR 10-673 der Umsetzung der UCITS IV/ OGAW IV-Richtlinie eingestuft. Die Risikoeinstufung beider Sondervermögen kann sich im Zeitablauf gemäß der o.g. Leitlinie ändern.

Anleger des zu übertragenden Sondervermögens sollten berücksichtigen, dass das Rendite- und Risikoprofil des zu übertragenden Sondervermögens zukünftig der Anlagestrategie des übernehmenden Sondervermögens entspricht. Die mit der Anlage im zu übertragenden Sondervermögen verbundenen, marktbedingten Kursschwankungen werden sich hinsichtlich der Schwankungsbreite aller Voraussicht nach unterscheiden. Da beim übernehmenden Sondervermögen keine systematische Absicherungsstrategie durch den Einsatz von Derivategeschäften zum Einsatz kommt, ist unter Umständen von einer höheren Schwankungsbreite der Wertentwicklung auszugehen. Hieraus können sich ggf. größere Ertragschancen, aber auch erhöhte Verlustpotenziale ergeben.

Die Kostenstruktur des zu übertragenden und des übernehmenden Sondervermögen stellt sich wie folgt dar: Der Ausgabeaufschlag beträgt bei beiden Sondervermögen maximal 5,00%. Ein Rücknahmeabschlag darf bei beiden Sondervermögen nicht erhoben werden.

Die Kosten, die im Laufe des Geschäftsjahres abgezogen werden („Laufende Kosten“) lagen im letzten Geschäftsjahr bei dem zu übertragenden Sondervermögen bei 0,58 % p.a (Anteilklasse I) bzw. bei 1,28 % p.a. (Anteilklasse R). Die laufenden Kosten des übernehmenden Sondervermögens lagen im letzten Geschäftsjahr hingegen bei 0,52 % p.a. (Anteilklasse I) bzw. 1,04 % p,a, (Anteilklasse R) Für keines der beiden Sondervermögen ist eine erfolgsabhängige Vergütung vorgesehen.

Die Kosten der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung werden weder dem zu übertragenden noch dem übernehmenden Sondervermögen belastet. Die Kosten der Verschmelzung trägt die Gesellschaft.

Nachfolgend eine Übersicht über die Ausgestaltungsmerkmale und Unterschiede der beiden Sondervermögen: Berenberg Equity Protect (zu übertragendes Sondervermögen) Berenberg European Equity Selection (übernehmendes Sondervermögen) WKN / ISIN · Anteilklasse R: A1CZUH / DE000A1CZUH2 · Anteilklasse I: A1CZUJ / DE000A1CZUJ8 · Anteilklasse R: A1C2XN / DE000A1C2XN2 · Anteilklasse I: A1C5D0 / DE000A1C5D05 Ziele und Anlagepolitik · Der Fonds strebt einen möglichst hohen Wertzuwachs an · Der Fonds setzt sich zu mindestens 51% aus Aktien zusammen. Der Selektionsprozess ist auf fundamental unterbewertete und sich aktuell in einer akttraktiven Trendphase befindlichen Aktien von Unternehmen mit Sitz in der Eurozone ausgerichtet, die eine · Der Fonds strebt einen möglichst hohen Wertzuwachs an Der Fonds setzt sich zu mindestens 51% aus Aktien zusammen. Der Selektionsprozess ist auf fundamental unterbewertete und sich aktuell in einer akttraktiven Trendphase befindlichen Aktien von Unternehmen mit Sitz in der Eurozone ausgerichtet, die eine Seite 3 von 4 Resistenz in fallenden Marktphasen bewiesen haben.

Durch den Einsatz einer systematischen Absicherungsstrategie soll das Fondskursrisiko abgesichert werden.

Resistenz in fallenden Marktphasen bewiesen haben.

Ertragsverwendung · Ausschüttend (Anteilklasse I und R) · Ausschüttend (Anteilklasse I und R) Derivateeinsatz · Der Fonds kann Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen.

  • Der Fonds kann keine Derivatgeschäfte tätigen Risiko- und Ertragsprofil · Fonds der Risikostufe 5 (5 von 7).

Der Fonds ist in Kategorie 5 eingestuft, weil sein Anteilpreis verhältnismäßig stark schwankt und deshalb die Gewinnchance, aber auch das Verlustrisiko verhältnismäßig hoch sein kann.

  • Fonds der Risikostufe 5 (5 von 7).

Der Fonds ist in Kategorie 5 eingestuft, weil sein Anteilpreis verhältnismäßig stark schwankt und deshalb die Gewinnchance, aber auch das Verlustrisiko verhältnismäßig hoch sein kann.

Verwaltungsvergütung · maximal 0,25 % p.a. · maximal 0,25 % p.a.

Asset-Management- Gebühr · maximal 0,95 % p.a. · maximal 0,75% p.a.

Verwahrstellenvergütung · maximal 0,10% p.a.

  • maximal 0,03% p.a.

Laufende Kosten · 1,28 % p.a. (Anteilklasse R) · 0,58 % p.a.(Anteilklasse I) · 1,04 % p.a. (Anteilklasse R) · 0,52 % p.a. (Anteilklasse I) Fondswährung · EUR · EUR Erfolgsabhängige Vergütung · keine · keine Ausgabeaufschlag · maximal 5,00 % · maximal 5,00 % Rücknahmeabschlag · Keiner (Anteilklasse I und R) · keiner(Anteilklasse I und R) Geschäftsjahr · 1. Januar – 31. Dezember. Vom 01. Januar 2015 bis 17. Februar 2015 wird ein Rumpfgeschäftsjahr eingelegt.

  • 1. Januar – 31. Dezember Mindestanlagesumme · keine (Anteilklasse R) · 1.000.000,- (Anteilklasse I) · keine (Anteilklasse R) · 1.000.000,- (Anteilklasse I) Fondsdomizil · Deutschland · Deutschland Vertriebsländer · Deutschland, Österreich · Deutschland, Österreich Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein und somit von ihrer bisherigen Behandlung – gegebenenfalls auch nur geringfügig – abweichen kann.

Bei dieser Verschmelzung kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral. Vom zu übertragenden Sondervermögen erwirtschaftete und noch nicht thesaurierte Erträge werden den Anlegern zum Übertragungsstichtag als sog. ausschüttungsgleiche Erträge steuerlich zugewiesen.

Seite 4 von 4 Rechte der Anleger Die Ausgabe der Anteile des zu übertragenden Sondervermögens wird am 19. Januar 2015 eingestellt.

Die Anleger des zu übertragenden Sondervermögens, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit bis zum 10. Februar 2015 ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben, mit Ausnahme der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden.

Einen Umtausch der Anteile kann die Gesellschaft den Anlegern des zu übertragenden Sondervermögens nicht anbieten, da die Gesellschaft kein weiteres Sondervermögen verwaltet, dessen Anlagegrundsätze mit denen des zu übertragenden Sondervermögens vergleichbar sind.

Anleger des übernehmenden Sondervermögens, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben bis zum 10. Februar 2015 das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben.

Einen Umtausch der Anteile kann die Gesellschaft den Anlegern des übernehmenden Sondervermögens nicht anbieten, da die Gesellschaft kein weiteres Sondervermögen verwaltet, dessen Anlagegrundsätze mit denen des übernehmenden Sondervermögens vergleichbar sind.

Anleger des zu übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens, die nicht bis zum 10.

Februar 2015 von ihrem kostenfreien Umtauschrecht Gebrauch machen, können nach der erfolgten Verschmelzung unter Beachtung der vertraglichen Regelungen des übernehmenden Sondervermögens ihre Anteile börsentäglich zurückgeben.

Die Verschmelzung wird durch den Abschlussprüfer des übernehmenden Sondervermögens entsprechend den Vorgaben des § 185 Abs. 2 KAGB geprüft. Die Gesellschaft wird auf Anfrage den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Abschlussprüfers, ob die Verschmelzung den Vorgaben des § 185 Abs. 2 KAGB entsprochen hat (Prüfbericht), kostenlos zur Verfügung stellen.

Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag – Wirksamwerden der Verschmelzung Geplant ist eine „Cash-Fusion“, d.h. vor Übertragung werden die Vermögenswerte des übertragenden Sondervermögens verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf das übernehmende Sondervermögen übertragen werden. Für Zwecke der Übertragung berechnet die Gesellschaft zum Übertragungsstichtag die Inventarwerte des übernehmenden und des zu übertragenden Sondervermögens. Die Verwahrstelle bestätigt der Gesellschaft nach Prüfung die Fondsbewertung des zu übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens. Im Anschluss ermittelt die Gesellschaft die Umtauschverhältnisse.

Die Anzahl der Anteile des übernehmenden Sondervermögens errechnet sich aus den Verhältnissen der Inventarwerte des übernehmenden Sondervermögens zu den Inventarwerten des zu übertragenden Sondervermögens.

Das Umtauschverhältnis wird am 18. Februar 2015 wie oben beschrieben berechnet und die so ermittelten Umtauschquoten im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Der Übertragungsstichtag ist der 17. Februar 2015. Nach Ablauf des Übertragungsstichtages, 17.

Februar 2015, 24:00 Uhr, ist die Übertragung zum 18. Februar 2015 (Aufnahmetag und Tag der Berechnung der Umtauschverhältnisse) gemäß § 189 KAGB wirksam.

Wesentliche Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens Diesen Verschmelzungsinformationen sind die Wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens beigefügt.

Wesentliche Anlegerinformationen WKN / ISIN: A1C2XN / DE000A1C2XN2 Dieser Fonds wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH verwaltet.

Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.

Berenberg European Equity Selection – Anteilklasse R Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an.

Um dies zu erreichen, setzt sich der Fonds zu mindestens 51% aus Aktien zusammen. Der Selektionsprozess ist auf fundamental unterbewertete und sich aktuell in einer attraktiven Trendphase befindlichen Aktien von Kapitalinstitutionen mit Sitz in der Eurozone ausgerichtet, die eine Resistenz in fallenden Marktphasen bewiesen haben. Neben Aktien dürfen für den Fonds liquide Mittel und börsengehandelte Investmentfonds gehalten werden.

In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Vermögensgegenstände dem Fondsmanagement.

Die für den Erwerb und die Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehenden Kosten (z.B. Kosten von Brokern oder Börsenspesen), die nicht von der Kapitalanlagegesellschaft, der Depotbank oder der Beratungs- oder Asset Management Gesellschaft übernommen werden, trägt der Fonds. Sie entstehen zusätzlich zu den unten unter „Kosten“ aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern.

Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet.

Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.

Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.

Risiko- und Ertragsprofil Ziele und Anlagepolitik Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar.

Der Fonds ist in Kategorie 5 eingestuft, weil sein Anteilpreis verhältnismäßig stark schwankt und deshalb die Gewinnchance, aber auch das Verlustrisiko verhältnismäßig hoch sein kann.

Bei der Einstufung des Fonds in eine Risikoklasse kann es vorkommen, dass aufgrund des Berechnungsmodells nicht alle Risiken berücksichtigt werden. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Abschnitt „Risikohinweise“ des Verkaufsprospekts. Folgende Risiken haben auf diese Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein: – Kreditrisiken: Der Fonds kann einen Teil seines Vermögens in Staats- und Unternehmensanleihen anlegen. Die Aussteller dieser Anleihen können u.U. zahlungsunfähig werden, wodurch der Wert der Anleihen ganz oder teilweise verloren gehen kann.

– Verwahrrisiken: Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen, insbesondere im Ausland, kann ein Verlustrisiko verbunden sein, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers resultieren kann.

– Operationelle Risiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere Ereignisse wie z.B. Naturkatastrophen geschädigt werden.

Typischerweise geringere Rendite Geringeres Risiko Typischerweise höhere Rendite Höheres Risiko Aus den Gebühren und sonstigen Kosten werden die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers.

Der hier angegebene Ausgabeaufschlag / Rücknahmeabschlag ist ein Höchstsatz. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie beim Vertreiber der Anteile des Fonds erfragen.

Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im Dezember 2013 endete. Die laufenden Kosten können von Jahr zu Jahr schwanken. Die laufenden Kosten umfassen nicht eine erfolgsbezogene Vergütung und anfallende Gebühren für den Kauf und Verkauf von Vermögensgegenständen (Transaktionskosten). Der Jahresbericht für jedes Geschäftsjahr enthält Einzelheiten zu den genau berechneten Kosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt unter “Verwaltungs- und sonstige Kosten”.

Praktische Informationen Frühere Wertentwicklung Kosten Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung.

Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen.

Der Fonds wurde am 18.10.2010 aufgelegt. Das Auflagedatum dieser Anteilklasse war am 18.10.2010.

Die historische Wertentwicklung wurde in Euro berechnet.

Verwahrstelle des Fonds ist die State Street Bank GmbH.

Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem Fonds und ggf.

weiteren Anteilklassen des Fonds finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter www.universalinvestment.

de/Publikumsfonds/Fonds-Selektor.

Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden.

Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist.

Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.

Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 18.02.2015.

Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeauf- und Rücknahmeabschlag: 5,00% (z.Zt. 5,00%) / 0,00% Dabei handelt es sich um den Höchstsatz, der von Ihrer Anlage vor der Anlage / vor der Auszahlung Ihrer Rendite abgezogen werden darf.

Kosten, die dem Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden: Laufende Kosten: 1,04% Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren: Keine Wesentliche Anlegerinformationen WKN / ISIN: A1C5D0 / DE000A1C5D05 Dieser Fonds wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH verwaltet.

Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.

Berenberg European Equity Selection – Anteilklasse I Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an.

Um dies zu erreichen, setzt sich der Fonds zu mindestens 51% aus Aktien zusammen. Der Selektionsprozess ist auf fundamental unterbewertete und sich aktuell in einer attraktiven Trendphase befindlichen Aktien von Kapitalinstitutionen mit Sitz in der Eurozone ausgerichtet, die eine Resistenz in fallenden Marktphasen bewiesen haben. Neben Aktien dürfen für den Fonds liquide Mittel und börsengehandelte Investmentfonds gehalten werden.

In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Vermögensgegenstände dem Fondsmanagement.

Die für den Erwerb und die Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehenden Kosten (z.B. Kosten von Brokern oder Börsenspesen), die nicht von der Kapitalanlagegesellschaft, der Depotbank oder der Beratungs- oder Asset Management Gesellschaft übernommen werden, trägt der Fonds. Sie entstehen zusätzlich zu den unten unter „Kosten“ aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern.

Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet.

Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.

Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.

Die Mindestanlagesumme für eine Investition in diese Anteilklasse beträgt 1.000.000,- EUR.

Risiko- und Ertragsprofil Ziele und Anlagepolitik Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar.

Der Fonds ist in Kategorie 5 eingestuft, weil sein Anteilpreis verhältnismäßig stark schwankt und deshalb die Gewinnchance, aber auch das Verlustrisiko verhältnismäßig hoch sein kann.

Bei der Einstufung des Fonds in eine Risikoklasse kann es vorkommen, dass aufgrund des Berechnungsmodells nicht alle Risiken berücksichtigt werden. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Abschnitt „Risikohinweise“ des Verkaufsprospekts. Folgende Risiken haben auf diese Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein: – Kreditrisiken: Der Fonds kann einen Teil seines Vermögens in Staats- und Unternehmensanleihen anlegen. Die Aussteller dieser Anleihen können u.U. zahlungsunfähig werden, wodurch der Wert der Anleihen ganz oder teilweise verloren gehen kann.

– Verwahrrisiken: Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen, insbesondere im Ausland, kann ein Verlustrisiko verbunden sein, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers resultieren kann.

– Operationelle Risiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere Ereignisse wie z.B. Naturkatastrophen geschädigt werden.

Typischerweise geringere Rendite Geringeres Risiko Typischerweise höhere Rendite Höheres Risiko Aus den Gebühren und sonstigen Kosten werden die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers.

Der hier angegebene Ausgabeaufschlag / Rücknahmeabschlag ist ein Höchstsatz. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie beim Vertreiber der Anteile des Fonds erfragen.

Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im Dezember 2013 endete. Die laufenden Kosten können von Jahr zu Jahr schwanken. Die laufenden Kosten umfassen nicht eine erfolgsbezogene Vergütung und anfallende Gebühren für den Kauf und Verkauf von Vermögensgegenständen (Transaktionskosten). Der Jahresbericht für jedes Geschäftsjahr enthält Einzelheiten zu den genau berechneten Kosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt unter “Verwaltungs- und sonstige Kosten”.

Praktische Informationen Frühere Wertentwicklung Kosten Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung.

Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen.

Der Fonds wurde am 18.10.2010 aufgelegt. Das Auflagedatum dieser Anteilklasse war am 18.10.2010.

Die historische Wertentwicklung wurde in Euro berechnet.

Verwahrstelle des Fonds ist die State Street Bank GmbH.

Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem Fonds und ggf.

weiteren Anteilklassen des Fonds finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter www.universalinvestment.

de/Publikumsfonds/Fonds-Selektor.

Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden.

Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist.

Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.

Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 18.02.2015.

Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeauf- und Rücknahmeabschlag: 5,00% (z.Zt. 0,00%) / 0,00% Dabei handelt es sich um den Höchstsatz, der von Ihrer Anlage vor der Anlage / vor der Auszahlung Ihrer Rendite abgezogen werden darf.

Kosten, die dem Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden: Laufende Kosten: 0,52% Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren: Keine

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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